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British Airways stockt Vancouver-Flüge auf

Die Fluggesellschaft British Airways hat ihren Flugplan nach Vancouver aktualisiert. Ab Mitte Mai wird es einen siebten wöchentlichen Flug nach Vancouver geben. Die Fluggesellschaft British Airways hat angekündigt, dass sie die Strecke zwischen London Gatwick und Vancouver ausbauen wird. Vom 29. April bis zum 30. September wird Vancouver mit sechs wöchentlichen Flügen bedient. Ab Mitte Mai soll jedoch ein siebter wöchentlicher Flug hinzukommen, wie das Portal Aero Routes bestätigt.

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Air China fliegt Budapest später als geplant an

Die Fluggesellschaft Air China hat angekündigt, dass der Flugbetrieb zwischen Chongqing und Budapest zwei Wochen später als geplant aufgenommen wird. Die Fluggesellschaft Air China konnte ihre Pläne für den Flugbetrieb zwischen Chongqing und Budapest nicht wie geplant umsetzen. Die Fluggesellschaft setzt die Route für zwei Wochen aus, so dass der erste Flug am 20. Dezember stattfinden wird, wie das Portal Aero Routes bestätigte. Geplant ist ein wöchentlicher Flug mit Boeing 787-9 Dreamliner.

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Flynas fliegt erst im März nach Berlin

Die Fluggesellschaft Flynas wollte ursprünglich im Dezember die Strecke zwischen Jeddah und Berlin aufnehmen. Nun soll der erste Flug nach Berlin erst im März stattfinden. Die Fluggesellschaft Flynas wollte ursprünglich im Dezember Flüge von Jeddah nach Berlin aufnehmen. Dieser Plan wurde jedoch korrigiert und die Flüge nach Berlin sollen nun im März aufgenommen werden. Die Fluggesellschaft plant drei wöchentliche Flüge auf dieser Strecke mit Airbus A320neo, berichtet das Portal Aero Routes.

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Marokko: Ryanair will Inlandsflüge durchführen

Der Billigflieger Ryanair prüft derzeit den Einstieg ins Inlandsgeschäft in Marokko. Dazu hat man bereits Genehmigungen beantragt. Offen ist noch, ob man als ausländischer Carrier durchführen darf oder aber einen lokalen Ableger gründen wird. Lokale Medien berichten, dass Ryanair für den Sommerflugplan 2024 die Bewilligung für die Durchführung von Inlandsflügen in Marokko beantragt hat. Hierfür benötigt man eine Sondergenehmigung, da man über kein lokales AOC verfügt. Sollte man die Ausnahmegenehmigung nicht bekommen, müsste man einen Ableger mit Sitz in Marokko gründen. Derzeit unterhält Ryanair drei Bases in diesem Land. Mit zwei Maschinen in Agadir, drei in Fez und sieben in Marrakesch werden zahlreiche internationale Routen bedient.

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Tuifly Belgium zieht sich aus Charleroi zurück

Im Sommerflugplan 2024 wird Tuifly Belgium nicht mehr auf dem Flughafen Charleroi präsent sein. Bereits jetzt hat man das dortige Angebot abgezogen und auf den Brüssel Airport verlegt. Das Portal Aviation24.be berichtet, dass sich Tuifly Belgium im Sommer 2023 auf die Airports Lüttich, Antwerpen, Ostende und Brüssel konzentrieren wird. Ab Charleroi, das häufig von Billigfliegern wie Ryanair und Wizzair angesteuert wird, wird man nicht mehr präsent sein. Das Unternehmen begründet die Entscheidung mit einer veränderten Passagiernachfrage.

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Leiharbeitsfirma in Dubai: Schwedische Gewerkschaft klagt gegen SAS wegen Smartlynx-Wetlease

Der schwedischen Pilotengewerkschaft ist es ein Dorn im Auge, dass SAS auch auf Wetlease-Dienstleistungen von Smartlynx setzt. Nun hat man eine Klage eingebracht und die Vorwürfe haben es in sich: Man behauptet, dass der ACMI-Anbieter das Personal nicht nach schwedischem Recht bezahlen würde, sondern über eine Leiharbeitsfirma mit Sitz in Dubai angeheuert hätte. Die Gewerkschaft behauptet, dass dadurch schwedisches Arbeitsrecht umgangen werden würde und hält es für unzulässig, dass bei der Tätigkeit ab Schweden das Recht der Vereinigten Arabischen Emirate zur Anwendung kommen kann, zumal es sich bei Smartlynx um einen EU-Carrier handelt. In der Haftung sieht man SAS als Auftraggeber. Weiters stellt man die Behauptung in den Raum, dass so steuerliche Vorteile zur Gewinnmaximierung entstehen könnten.

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Dreitägiger Streik bei Brussels Airlines angekündigt

Der Lufthansa-Tochter Brussels Airlines steht von 1. bis vorerst 3. Dezember 2023 ein Streik bevor. Dazu rufen die Gewerkschaften, die Flugbegleiter vertreten auf. Auch bei den Piloten brodelt es, denn deren Vertreter kündigen Arbeitsniederlegungen rund um Weihnachten an. Im Kern des Streits geht es darum, dass die Beschäftigten bessere Arbeitsbedingungen und höhere Gehälter fordern. Gewerkschafter erklären unter anderem, dass Brussels Airlines wieder Gewinne einfliegen würde, jedoch die Beschäftigten weiterhin reduzierte Löhne erhalten würden. In den bisherigen Verhandlungsrunden konnte noch keine Einigung erzielt werden.

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Air Senegal fährt Europa-Präsenz stark zurück

Die afrikanische Fluggesellschaft Air Senegal reduziert ihre Präsenz in Europa erheblich. Künftig will man im Rahmen einer Codeshare-Vereinbarung verstärkt mit Air France-KLM kooperieren. Die Entscheidung des Carriers hat zur Folge, dass Anfang des kommenden Jahres die Nonstopverbindungen ab Dakar nach Marseille, Lyon, Mailand-Malpensa und Barcelona eingestellt werden. Künftig wird man die genannte Destinationen als Umsteigeverbindungen über Paris-Charles de Gaulle mit Air France-Anschlüssen bzw. Zubringern vermarkten.

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Jet2 ordert 12 weitere Airbus A321neo

Die Billigfluggesellschaft Jet2 hat Optionen, die man im Zuge einer bestehenden Airbus-A321neo-Order gehalten hat, gezogen. Die Bestellung ist um 12 weitere Exemplare angewachsen. Der Carrier wartet nun auf die Auslieferung von 110 Maschinen der A320neo-Baureihe. Die überwiegende Mehrheit entfällt auf das Modell A321neo. Weiters hält das Unternehmen noch Kaufrechte für bis zu 36 weitere Exemplare.

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EU verschärft Regeln für Airbnb und Co

Auf EU-Ebene werden im kommenden Jahr die Spielregeln für die private Vermietung von Unterkünften zu touristischen Zwecken verschärft. Die Vermittlungsportale werden dazu verpflichtet die Namen der Mieter und Vermieter den Behörden zur Verfügung zu stellen.  Sollten diese dem nicht nachkommen, so werden die Vermittler für etwaige Steuern und Abgaben, die von den Vermietern nicht bezahlt werden, zur Kasse gebeten. Airbnb hat bereits auf das Vorhaben reagiert und in einem Rundschreiben mitgeteilt, dass man künftig Unterkunftsgeber, die trotz Aufforderung der Auskunftsplicht nicht nachkommen, sperren wird und gegebenenfalls Gelder einbehalten werde.  Seitens der Wirtschaftskammer Österreich wird die gesetzliche Änderung begrüßt. Man hofft, dass so Chancengleichheit zwischen privaten und gewerblichen Vermietern entsteht. Erst kürzlich beschlagnahmte Italien eine hohe Summe bei Airbnb. 

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