
Behördliches Badeverbot für den Naturbadesee Markt St. Martin erlassen
Für den Naturbadesee in der mittelburgenländischen Gemeinde Markt St. Martin gilt ab sofort ein behördliches Badeverbot. Wie die zuständigen Gesundheitsbehörden des Landes Burgenland im Rahmen routinemäßiger Gewässerkontrollen feststellten, überschreitet die Wasserqualität der Freizeitanlage die gesetzlich zulässigen Grenzwerte für Mikrobakterien. Um gesundheitliche Risiken wie Magen-Darm-Erkrankungen oder Hautreizungen bei den Besuchern zu








