
Oberlandesgericht Hamm erklärt spezielle Handgepäckgebühren bei Fluggesellschaften für unzulässig
Die Bestimmungen zur Mitnahme von Handgepäck bei Low-Cost-Fluggesellschaften stehen erneut auf dem rechtlichen Prüfstand. Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass Passagieren keine zusätzlichen Gebühren berechnet werden dürfen, wenn sie statt eines einzelnen Handgepäckstücks zwei oder mehr kleinere Gegenstände mit an Bord nehmen, sofern diese in Summe die vorgegebenen Höchstmaße nicht







