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Merkel-Notbremse: Mit dem Fahrrad legal zum Flughafen?

Große Teile Deutschlands leiden derzeit unter der von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) durchgesetzten „Notbremse“. Diese sieht unter anderem nächtliche Ausgangsbeschränkungen ab einer Siebentagesinzidenz von 100 vor. Während Fahrradfahren erlaubt bleibt, sollen jegliche Reisen unterbleiben. Das schließt auch Fahrten mit dem Auto, der Bahn oder Flüge ein. Doch aufgrund internationaler Abkommen kann Deutschland gar kein nächtliches Flugverbot für alle Airports verhängen. Das führt zum Kuriosum, dass die Ankunft während der „Sperrstunde“ legal ist, aber die Heimreise im Auto wäre dann illegal. Geht man aber zu Fuß oder nutzt das Fahrrad, dann bewegt man sich zumindest in einer Grauzone. Der Branchenverband BDL fordert die deutsche Regierung dazu auf, dass die An- und Abreise erlaubt bleibt. Dabei stößt man im Umfeld von Angela Merkel aber vorerst auf taube Ohren. Lufthansa erklärte gegenüber verschiedenen Medien, dass man derzeit nicht damit rechnet, dass der Flugbetrieb aufgrund der „Notbremse“ eingeschränkt werden muss. Während beispielsweise Österreich mittlerweile konkrete Termine für die Öffnung noch geschlossener Sparten nennt, deuten deutsche Politiker an, dass es vor Ende Mai 2021 zu keinen Lockerungen kommen soll. Es wäre eher mit weiteren Verschärfungen zu rechnen. Der Nutzen nächtlicher Ausgangssperren ist eher gering, wie auch das Beispiel Österreich zeigt.

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Breeze Airways: Neeleman will A220 auf die Langstrecke schicken

Das U.S.-amerikanische Startup Breeze Airways, hinter dem David Neeleman steht, plant sowohl Maschinen des Typs Airbus A220-300 als auch Embraer E190/195 zu betreiben. Während einer Onlinekonferenz erklärte Firmengründer Neeleman, dass man auf diese Dual-Strategie setzt. Zunächst wird man mit Regionaljets des brasilianischen Herstellers starten, denn die ersten A220-300 sollen erst ab Oktober 2021 ausgeliefert werden. Breeze Airways hat insgesamt 60 Einheiten bestellt. Der Manager nannte noch keine Destinationen, sagte aber, dass der Erstflug im Sommer 2021 stattfinden soll. Man befinde sich hinsichtlich des Zulassungsverfahrens auf der „Zielgeraden“. Insgesamt organisierte sich das Startup 74 Embraer-Regionaljets. Je nach Streckenprofil will man E190, E195 und später auch A220-300 einsetzen. Der zuletzt genannte Typ soll primär auf längeren Routen zum Einsatz kommen. Neeleman sagte auch explizit, dass der Airbus A220-300 auf der Langstrecke betrieben werden soll. Er hob hervor, dass die Kosten niedriger sind als jene des Airbus A321LR. In diesem Zusammenhang laufen mit dem Hersteller Gespräche über den Einbau von Zusatztanks, um die Reichweite dieses Maschinentyps weiter steigen zu können. Geplant ist unter anderem, dass mit A220 nach Europa und Südamerika geflogen werden soll. Genaue Ziele wurden aber nicht genannt.

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Treibstoffpumpen: EASA lässst A320 überprüfen

Die europäische Luftfahrtbehörde EASA sieht bei einigen Maschinen der Typen Airbus A319, A320 und A321 eine mögliche Explosionsgefahr. Betroffen sind Flugzeuge, die vor dem 30. Juni 2015 produziert wurden und bestimmte Treibstoffpumpen verwenden. Laut der Lufttüchtigkeitsanweisung könnte es dazu kommen, dass ein lockerer Sperrstift am Impellerschaft eine Funkenquelle darstellen könnte. Das könnte laut EASA dann gefährlich werden, wenn die Pumpe nicht vollständig mit Kerosin gefüllt ist. Airbus legte der Behörde eine Liste mit Seriennummern vor. Die Behörde verfügte, dass die betroffenen Teile innerhalb von zehn Tagen, spätestens jedoch nach 50 Flügen, ausgetauscht werden müssen. Die Operator sollen von Hersteller Airbus ebenfalls kontaktiert werden. Im unwahrscheinlichen Fall, dass ein Betreiber die Nachbesserung unterlassen sollte, ist das betroffene Fluggerät automatisch mit einem Flugverbot belegt. Dieses gilt solange bis die Anweisung der EASA erfüllt wird.

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Indien-Flugverbote: Regierungen noch zurückhaltend

Eine in Indien aufgetretene Mutation des Coronavirus macht zunehmend Regierungen nervös. In Europa wurden bereits erste Fälle nachgewiesen, weshalb einige Politiker fordern, dass ein EU-weites Flugverbot für Indien erlassen werden sollte. Noch zeigen sich viele Staatsführungen zurückhaltend. Mit Stand Sonntag haben bereits unter anderem Großbritannien, Kanada, Kuweit und Hongkong Fakten geschaffen und einen Bann für in Indien gestartete Passagierflüge ausgesprochen. Deutschland stuft mit Wirksamkeit Montag, 26. April 2021 (Mitternacht) den genannten Staat als so genanntes Virusvariantengebiet ein. Das hat zur Folge, dass unter anderem Lufthansa – abgesehen von wenigen Ausnahmen – nur noch Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft und/oder Wohnsitz in der Bundesrepublik befördern darf. Personen, die aus einem so genannten Variantengebiet nach Deutschland einreisen dürfen, müssen bereits vor dem Abflug einen negativen Coronatest vorlegen. In Deutschland muss man sich 14 Tage in Quarantäne begeben. Die Möglichkeit des Freitestens besteht nicht. Der deutsche Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) forderte am Wochenende wiederholt, dass der Flugverkehr zwischen Indien und der Europäischen Union stark eingeschränkt werden solle. Er sieht gar den Erfolg der Impfaktionen in Gefahr.

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LSG schließt Küche in Tschechien

Die Gategroup wird die LSG-Küche im tschechischen Bor schließen. In einer Erklärung gab der Konzern an, dass aufgrund der Corona-Pandemie die Nachfrage spürbar gesunken ist und man unter anderem in Frankfurt und München ausreichende Kapazitäten zur Verfügung habe. Lufthansa verkaufte vor einiger Zeit das Europageschäft von LSG an den Mitbewerber Gategroup. Dieser fokussiert laut einem Bericht des Nachrichtenmagazins Spiegel nun die Produktion in Deutschland. Der vormalige Eigentümer setzte eher auf Outsourcing in Länder mit günstigeren Löhnen.

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Einreise nach Österreich: Hochinzidenzgebiete treffen nur Pendler

Im Zuge der letzten Verlängerung der Covid-Einreiseverordnung führte Österreich zusätzlich eine neue Kategorie „Hochinzidenzgebiet“ ein. Diese trifft in erster Linie Pendler, denn deren Testergebnisse sind nicht mehr sieben Tage, sondern nur noch maximal 72 Stunden gültig. Für die „Allgemeinheit“ hat die Listung in Anlage B der Verordnung keine unmittelbaren Auswirkungen. Österreich gestattet derzeit nur aus Australien, Island, Neuseeland, Singapur, Südkorea und Vatikan kommend die Einreise ohne Quarantäne. Aus allen anderen Staaten kommend gilt – sofern man nicht unter eine Ausnahme fällt – eine zehntägige Absonderung, aus der man sich am fünften Tag freitesten kann. Weiters muss bei der Einreise ein negativer Antigen- oder PCR-Test vorgelegt werden. Besonderheit: Personen mit Wohnsitz in Österreich können diesen auch innerhalb von 48 Stunden im Inland nachholen. Mit Stand 25. April 2021 sind Bulgarien, Estland, Frankreich, Italien, Polen, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern als so genannte Hochinzidenzgebiete eingestuft. Pendler müssen sich daher häufiger testen lassen. Zuletzt wurde die Republik Malta von der so genannten Anlage B gestrichen. Da derzeit keine Flugverbindungen zwischen Wien und Luqa bestehen, dürften sich die Auswirkungen in sehr eng gesteckten Grenzen halten. Pendler gibt es jedoch zwischen den beiden Staaten. Beispielsweise soll es bei der Fluggesellschaft Lauda viele „Pendler“ zwischen den Büros Schwechat und Pieta (Malta) geben.

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Wien: Kostenlose PCR-Tests für ankommende Passagiere

Ab sofort gibt es am Flughafen Wien-Schwechat für ankommende Passagiere die Möglichkeit einen kostenlosen RT-PCR-Test zu absolvieren. Dieser findet nicht im Testzentrum des Airports statt, sondern in der Bipa-Filiale im Ankunftsbereich des Terminals 3 kann pro Person ein Kit an der Kassa abgeholt werden. Dies bestätigte der Leiter der Rewe-Austria-Konzernkommunikation gegenüber Aviation Direct. In der Bundeshauptstadt Wien gibt es für Personen, die hier wohnen oder arbeiten, seit einigen Wochen die Möglichkeit kostenlose RT-PCR-Tests in Bipa-Filialen zu beziehen. Die Gurgeltests werden eigenständig unter Anleitung einer Web-App absolviert. Die Proben können dann unter anderem bei den Rewe-Austria Töchtern Bipa, Billa, Billa Plus, Penny Markt und an BP-Tankstellen in Einwurfboxen abgegeben werden. Der Befund wird anschließend in englischer und deutscher Sprache vom Labor Life Brain per E-Mail geschickt. Neu ist, dass am Flughafen Wien ankommende Reisende ein solches Kit in der Bipa-Filiale im Ankunftsbereich des Terminals 3 kostenfrei abholen können. Der Einwurf der Probe ist jedoch nur in Wien möglich. Dazu Konzernsprecher Paul Pöttschacher: „Am Flughafen gibt es für jeden Ankommenden die Möglichkeit, 1 Packung kostenlosen PCR Gurgeltest bei BIPA abzuholen. Eine Abgabe ist nur an Rewe Group Standorten in Wien möglich“. Kostenfreier Test kann für die Einreise nach Österreich genutzt werden Die aktuelle Einreiseverordnung sieht grundsätzlich vor, dass ein negativer Antigen- oder PCR-Befund vorgelegt werden muss. Allerdings gibt es für Personen, die einen Wohnsitz in Österreich haben, eine kleine Ausnahme, denn diese können innerhalb von 48 Stunden die Testung in nachholen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Stationen der Apotheken und Länder,

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Alternativ zu PCR-Test: Finnair akzeptiert auch Impfnachweise

Finnische Bürger benötigen jetzt nur noch die erste Impfung, um in einen Finnair-Flieger steigen zu können.  Denn der Carrier wird ab dem 11. Mai 2021 den Nachweis einer Covid-Impfung als Alternative zum bisher erforderlichen negativen PCR-Testresultat als Grundlage für die Beförderung akzeptieren. Dabei wird lediglich vorausgesetzt, dass die erste Vakzine mindestens 21 Tage vor dem Abflug verabreicht wurde. Außerdem müssen Kinder 16 Jahren keinen Gesundheitsnachweis mehr vorlegen. Das teilt Finnair heute mit.  „Die Impfungen haben sich bei der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie bewährt. Impfnachweise werden eine Schlüsselrolle bei der Ausarbeitung des Digital Green Certificate der EU spielen, um so schrittweise unsere Normalität wiederzuerlangen“, so Kimmo Ketola, Medical Director bei der Fluggesellschaft. Alte Regelungen bleiben dabei bestehen, ein negatives PCR-Testresultat oder der Nachweis einer früheren Erkrankung werden ebenfalls akzeptiert.

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Austrian Airlines startet Vorab-Check von Dokumenten

Nach Lufthansa und Eurowings bietet nun auch das Konzernmitglied Austrian Airlines an, dass Passagiere ihre Reiseunterlagen bis zu 12 Stunden vor dem Abflug zu einer Vorprüfung elektronisch einreichen können. Die Passagiere sollen dann ein Feedback bekommen, ob ihre Dokumente zur Einreise in das Zielland berechtigen oder eben nicht. Die Corona-Pandemie brachte im Reiseverkehr ein Comeback der Bürokratie und der Zettelwirtschaft. Der Reisepasss bzw. der Personalausweis sind schon lange nicht mehr ausreichend, denn viele Länder verlangen vorherige Einreiseanmeldungen, Test- und/oder Impfnachweise und gelegentlich auch weitere Dokumente. Es besteht auch innerhalb der Europäischen Union ein undurchsichtiger Flickenteppich, der sich noch dazu laufend ändert. Austrian Airlines bietet Passagieren, die nach Deutschland, Griechenland und Spanien an, dass diese ihre Dokumente vorab hochladen können. Anschließend will der Carrier ein Feedback geben, ob diese den aktuellen Bestimmungen entsprechen oder nicht. Die Nutzung des Service ist freiwillig und kostenlos. Unabhängig von der Überprüfung müssen die Passagiere alle Dokumente auf der Reise im Original bei sich haben.

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Südafrika: Mango Airlines muss den Flugbetrieb einstellen

Dem südafrikanischen Billigflieger Mango Airlines geht das Geld aus. Der Carrier soll spätestens mit 1. Mai 2021 den Flugbetrieb einstellen. Im Hintergrund laufen Gespräche mit der Regierung, die in einer staatlichen Unterstützung münden könnten. Bis zur möglichen Auszahlung soll Mango am Boden bleiben. Das Unternehmen erklärte gegenüber CH-Aviation.com, dass man nicht vor Juni 2021 mit Staatshilfe rechnet. Nun prüft man auch Gläubigerschutz zu beantragen und strebt an das Verfahren gegebenenfalls im Juli 2021 wieder zu verlassen. Die Flotte der South African Tochter besteht derzeit aus 14 Boeing 737 „Die Leasinggeber stellen Mango ein Ultimatum: Sollten sie ihr Geld nicht bis zum 30. April 2021 erhalten müssen alle Flugzeuge bis zu dem Zeitpunkt gegroundet sein. Der Eigentümer hat uns mitgeteilt, dass Mango bis Juni 2021 kein Geld erhalten wird. Dies bedeutet, dass Mango ab dem 1. Mai 2021 nicht mehr operieren kann, da keine Flugzeuge für den Betrieb verfügbar sind“, so die Billigfluggesellschaft in einem Statement.

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