
Mitarbeiter-Reisevergünstigungen: Air India leitet Disziplinarmaßnahmen gegen tausende Beschäftigte ein
Die indische Fluggesellschaft Air India sieht sich mit einem massiven internen Betrugsskandal konfrontiert, der das Ausmaß der betrieblichen Herausforderungen unter der neuen Führung der Tata-Gruppe verdeutlicht. Nach einer umfassenden internen Revision wurden bei mehr als 4.000 Mitarbeitern schwerwiegende Verstöße gegen die Richtlinien für private Flugreisen, die sogenannte Employee Leisure Travel Policy, festgestellt. Den Ermittlungen zufolge haben zahlreiche Angestellte das System manipuliert, indem sie familienfremde Personen als bezugsberechtigte Verwandte deklarierten oder kostenlose Kontingente gewinnbringend an Dritte verkauften. Dieser Missbrauch betrifft einen signifikanten Teil der insgesamt über 24.000 Beschäftigten und wirft grundlegende Fragen zur internen Unternehmenskultur und den Kontrollmechanismen auf. Während sich die Fluggesellschaft in einem ehrgeizigen Transformationsprozess befindet, um die langjährige Verlustzone zu verlassen, reagiert das Management nun mit harten Korrekturmaßnahmen. Dazu gehören die Rückforderung unrechtmäßig erlangter Leistungen, die Verhängung schwerer Geldstrafen sowie eine drastische Verschärfung der Dokumentationspflichten für künftige Reisebuchungen. Der Vorfall belastet nicht nur die Bilanz der Airline, sondern markiert auch einen Wendepunkt in der personellen Führung des Traditionsunternehmens nach der Privatisierung. Systematischer Missbrauch der Reisevergünstigungen Im Zentrum der Ermittlungen steht die Employee Leisure Travel Policy, ein in der Luftfahrtbranche übliches Instrument zur Mitarbeiterbindung. Diese Regelung sieht vor, dass Angestellte sowie deren unmittelbare Angehörige – in der Regel Ehepartner, Kinder und Eltern – pro Geschäftsjahr bis zu 14 Freiflüge oder stark rabattierte Flugscheine in Anspruch nehmen können. Diese Kontingente beinhalten oft auch komplexe Flugverbindungen wie sogenannte Open-Jaw-Tickets, bei denen der Rückflug von einem anderen Ort als dem ursprünglichen Zielort angetreten werden kann. Die interne Untersuchung brachte jedoch ans Licht,








