
Münchner Flughafen: Staatsanwaltschaft prüft Vorfälle um festsitzende Passagiere
Die winterlichen Wetterkapriolen am Flughafen München in der vergangenen Woche ziehen nun juristische Konsequenzen nach sich. Nachdem rund 600 Passagiere die Nacht zum Freitag unter teils prekären Bedingungen in sechs startbereiten Flugzeugen auf dem Rollfeld verbringen mussten, hat die Staatsanwaltschaft Landshut einen offiziellen Prüfvorgang eingeleitet. Auslöser für die Ermittlungen war nicht die Beschwerde eines betroffenen Fluggastes, sondern die Initiative eines unbeteiligten Dritten, der über ein Online-Kontaktformular des Bayerischen Landeskriminalamts eine Überprüfung der Abläufe anregte. Im Zentrum der Untersuchung steht die Frage, wie es trotz einer erteilten Sondergenehmigung für Nachtstarts dazu kommen konnte, dass die Fluggäste über Stunden ohne Rücktransportmöglichkeit in den Maschinen festsaßen. Sowohl die Lufthansa als auch die Flughafen München GmbH haben sich für die Situation entschuldigt und Entschädigungszahlungen in Aussicht gestellt. Während der Polizeibericht bereits vorliegt, halten sich die Behörden zu konkreten Straftatbeständen bedeckt, prüfen jedoch die Verantwortlichkeiten für die fehlende Logistik im Bereich des Bustransports während der extremen Witterungsbedingungen. Logistische Engpässe und die Nachtflugregelung Der Vorfall ereignete sich in einer Nacht, die durch massiven Schneefall und eisige Temperaturen geprägt war. Am Münchner Flughafen gilt grundsätzlich zwischen 00:00 Uhr und 05:00 Uhr eine strikte Nachtflugbeschränkung, um die Lärmbelastung für die Anwohner zu minimieren. Um den durch das Wetter verursachten Rückstau an Flügen aufzulösen, hatten die Verantwortlichen jedoch für besagte Nacht eine Sondergenehmigung erwirkt, die Starts bis 01:00 Uhr morgens ermöglichte. In Erwartung einer baldigen Starterlaubnis wurden sechs Maschinen – fünf davon von Gesellschaften der Lufthansa Group – voll besetzt auf die Rollfelder geschickt. Als die Wetterlage eine sichere








