
Barrierefreies Reisen: Welche Rechte haben Fluggäste mit Behinderung?
Mit der steigenden Bedeutung von Inklusion und Gleichberechtigung in allen Lebensbereichen rückt auch das Thema barrierefreies Reisen zunehmend in den Fokus. Besonders Flugreisen stellen für Menschen mit Behinderungen oft eine Herausforderung dar, da Flughäfen und Fluggesellschaften noch nicht überall vollständig barrierefrei sind. Dennoch gibt es in der Europäischen Union und in vielen anderen Ländern klare gesetzliche Regelungen, die gewährleisten sollen, dass auch Menschen mit eingeschränkter Mobilität eine sichere und komfortable Reise erleben können. Das Travel-Tech-Unternehmen AirHelp, das sich auf die Rechte von Fluggästen spezialisiert hat, klärt darüber auf, welche Ansprüche Passagiere mit Behinderung haben und wie sie während ihrer Reise unterstützt werden. Gesetzliche Grundlage für barrierefreies Fliegen Die Rechte von Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität sind innerhalb der Europäischen Union durch die EG-Verordnung 1107/2006 festgelegt. Diese Verordnung schreibt vor, dass Flughäfen und Fluggesellschaften verpflichtet sind, Fluggästen mit besonderen Bedürfnissen unentgeltliche Hilfeleistungen anzubieten. Diese Unterstützung soll sicherstellen, dass sie in jeder Phase ihrer Reise – vom Betreten des Flughafens bis zur Ankunft am Zielort – die notwendige Unterstützung erhalten, um ihre Reise problemlos und stressfrei antreten zu können. Außerhalb der EU gibt es ähnliche Regelungen, wie etwa das Air Carrier Access Act (ACAA) in den USA, das Diskriminierung aufgrund von Behinderung bei Flugreisen verbietet. Auch andere Länder, wie Kanada und Australien, haben Maßnahmen zur Förderung des barrierefreien Reisens eingeführt, was die globale Bedeutung des Themas unterstreicht. Rechte und Hilfestellungen: Was steht Fluggästen mit Behinderungen zu? Fluggäste mit Behinderungen haben Anspruch auf eine Reihe von Unterstützungsleistungen, die ihre Reiseerfahrung erleichtern sollen.








