
Bundesamt für Justiz setzt Millionen-Ordnungsgelder gegen Check24 fest
Das Bundesamt für Justiz hat weitreichende Ordnungsgeldverfahren gegen eines der bekanntesten deutschen Vergleichsportale, die Check24 GmbH, sowie deren Tochtergesellschaften eingeleitet. Grund für das behördliche Einschreiten ist die jahrelang unterlassene Offenlegung von Jahres- und Konzernabschlüssen, was einen Verstoß gegen die gesetzlichen Publizitätspflichten darstellt. Insgesamt belaufen sich die festgesetzten Ordnungsgelder auf rund vier Millionen Euro, wovon allein 2,88 Millionen Euro auf die Konzernmutter entfallen. Dieser Vorgang befeuert eine seit Jahren schwelende Debatte über die Geschäftspraktiken des Unternehmens, insbesondere in der Touristiksparte. Wettbewerber und Branchenverbände kritisieren die mangelnde Transparenz scharf und werfen dem Portal vor, durch die Verweigerung finanzieller Einblicke eine faire Beurteilung des Wettbewerbs zu verhindern. Während Check24 massiv in Marketing und Cashback-Systeme investiert, bleibt die tatsächliche wirtschaftliche Performance der einzelnen Sparten im Dunkeln. Das Bundesamt für Justiz pocht nun auf die Einhaltung der gesetzlichen Fristen, um die marktüblichen Transparenzstandards wiederherzustellen und mögliche Wettbewerbsverzerrungen offenzulegen. Systematische Verstöße gegen die Offenlegungspflicht In Deutschland sind Kapitalgesellschaften gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Diese Regelung dient dem Gläubigerschutz, der Transparenz für Investoren und der Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs. Im Fall von Check24 stellt das Bundesamt für Justiz jedoch fest, dass über mehrere Geschäftsjahre hinweg keine Konzernabschlüsse eingereicht wurden. Dass ein Unternehmen dieser Größenordnung und Marktbedeutung die Publikationspflichten derart konsequent ignoriert, gilt in der deutschen Wirtschaft als höchst ungewöhnlich. Die nun verhängten Ordnungsgelder in Millionenhöhe sind das Ergebnis einer Eskalationsstufe im Aufsichtsverfahren. Üblicherweise gehen solchen Bescheiden Mahnungen und Androhungen voraus. Da die Summe von 2,88 Millionen Euro gegen die Holding deutlich über den








