
Insolvenzabsicherung im Tourismussektor: Höhere Instanz weist Millionenklage gegen die Branchenabsicherung ab
Die Ausgestaltung und Finanzierung der Insolvenzsicherung für Pauschalreisen in Deutschland bleibt ein zentraler Streitpunkt zwischen großen Reiseanbietern und den regulatorischen Institutionen. Das Kammergericht Berlin hat in einem viel beachteten Berufungsverfahren eine Entscheidung gefällt, welche die Rechtsauffassung des Deutschen Reisesicherungsfonds bestätigt und eine Millionenforderung eines führenden Branchenakteurs abweist. Im Kern des juristischen Konflikts stand die Frage, ob bei der Berechnung der gesetzlich vorgeschriebenen Absicherungsentgelte auch Umsätze herangezogen werden dürfen, die aus Buchungen vor der Arbeitsaufnahme des Fonds stammen und somit bereits über vorherige Absicherungssysteme abgewickelt wurden. Das Urteil hebt eine anderslautende Entscheidung der ersten Instanz auf und sorgt für erhebliche Diskussionen innerhalb der Tourismusverbände, da es als Präzedenzfall für die finanzielle Belastung von mittelständischen und großen Reiseunternehmen gewertet wird. Während Befürworter die Stärkung des kollektiven Absicherungssystems betonen, kritisieren Wirtschaftsvertreter eine vermeintliche Doppelbelastung der Unternehmen in einer Phase des Marktumbaus. Juristischer Werdegang und Kern des finanziellen Streits Die gerichtliche Auseinandersetzung zwischen der Dertour Group und dem Deutschen Reisesicherungsfonds, kurz DRSF, beschäftigt die Branchengerichte bereits seit dem Jahr 2024. Damals reichte der Reisekonzern eine Klage ein, um eine Rückzahlung von schätzungsweise 1,27 Millionen Euro zu erwirken. Die Argumentation der Klägerseite basierte auf der Annahme, dass der neu geschaffene Fonds bei der Erhebung seiner Entgelte eine unzulässige rückwirkende Berechnung vorgenommen habe. Konkret ging es um Reisebuchungen, die Kunden vor dem offiziellen Betriebsstart des DRSF am 1. November 2021 getätigt hatten. Da für diese Altbuchungen bereits Absicherungsgebühren an die zuvor genutzten privaten Versicherungsanbieter entrichtet worden waren, sah der Reisekonzern in der erneuten Veranschlagung durch den








