
Beförderung verweigert: Wizz Air schlampte und zahlte erst nach Klage die Mehrkosten
In Zeiten von Corona müssen Passagiere vieles beachten und insbesondere zum Teil bürokratische Anforderungen der Zielländer erfüllen. Was ist aber, wenn man alle Unterlagen dabei hat und die Fluggesellschaft dennoch die Beförderung verweigert? So passiert am Flughafen Wien bei der Billigfluggesellschaft Wizz Air. Immer wieder stechen die Bodenmitarbeiter an Österreichs größtem Flughafen mit falscher Auslegung von Einreisebestimmungen hervor. Zum Beispiel brillierte man im Winter bei der Abfertigung von Ryanair-Flügen damit, dass fälschlicherweise RNA-PCR-Befunde nicht anerkannt wurden und den Reisenden die Beförderung verweigert wurde. Nach langem hin und her gab es wenigstens eine kostenfreie Umbuchung auf einen anderen Ryanair-Flug. Im Fall der Wizz Air, der sich am Wiener Flughafen ereignet hat, musste die Arbeiterkammer vor Gericht ziehen und für eine Familie Mehrkosten in der Höhe von 3.850 Euro einklagen. ür den Griechenland-Urlaub füllte Herr R. für sich, seine Frau und die ältere Tochter je ein Corona-Einreiseformular aus – wie auf der Website der griechischen Gesundheitsbehörde verlangt. Die minderjährige Tochter war auf dem Einreiseformular des Papas mitregistriert. Doch die Reise fiel ins Wasser. Wizz Air verweigerte den Check-in. Die Airline meinte, für das minderjährige Kind hätte extra ein Einreiseformular mit nachfolgendem Erhalt eines QR Codes ausgefüllt werden müssen. Nicht nur am Flughafen stehen gelassen, sollte die Familie auch auf den gesamten „Reisekosten“ sitzen bleiben. Erst nach einer AK Klage zahlte Wizz Air alle Kosten retour – insgesamt rund 3.850 Euro. 2020 stand Griechenland auf dem Urlaubsplan von Familie R. Die Eltern und ihre zwei Kinder, eines minderjährig, freuten sich schon sehr auf







