
Pre-Travel-Clearance-Übersicht: Aus einigen Länden braucht man sie, aus anderen nicht
Per 10. Juni 2021 ändert Österreich das Einreiseverfahren und schafft aus zahlreichen Ländern kommend die bislang verpflichtende Pre-Travel-Clearance ab. Das Online-Formular muss bis dahin unabhängig von der Herkunft ausgefüllt und mitgeführt werden. Ob man in Zukunft diese Einreiseanmeldung tätigen muss oder nicht hängt in erster Linie davon ab aus welchem Staat kommend man nach Österreich einreisen möchte. Grundsätzlich sind jene Länder, die in der Anlage A der Einreiseverordnung aufgelistet sind, von der Abgabe der Pre-Travel-Clearance befreit. In diesem Zusammenhang ist aber Vorsicht geboten, denn die letzten Monate haben gezeigt, dass Österreich äußerst kurzfristig Umlistungen vornimmt. Wird ein Staat von der Anlage A auf andere verschoben, kann dies unter bestimmten Umständen für Personen ohne Impfung oder Nachweis der Genesung eine Quarantänepflicht auslösen. Bei so genannten Virusvariantengebieten gibt es auch für Geimpfte keine Möglichkeit die Absonderung umgehen zu können. Anlage A-Staaten: Mit Wirksamkeit zum 10. Juni 2021 ist man aus nachstehenden Staaten kommend von der Abgabe der Pre-Travel-Clearance befreit: Andorra Australien Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Fürstentum Liechtenstein Griechenland Irland Island Israel Italien Lettland Luxemburg Malta Monaco Neuseeland Norwegen Polen Portugal Rumänien San Marino Singapur Slowakei Slowenien Spanien Schweiz Südkorea Tschechische Republik Ungarn Vatikan Wichtig: Der so genannte 3G-Nachweis (Impfung, Test oder Genesen) muss erbracht werden und auf Verlangen bei einer Einreisekontrolle vorgewiesen werden. Eine Einreise ohne einen solchen Nachweis ist nach derzeitigem Stand der Dinge nicht zulässig – sofern es sich um eine „normale Einreise“ handelt und man nicht unter eine Ausnahme fällt. Hochinzidenzgebiete (Anlage B1) Aus den Staaten,






