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Swiss bestellt neuen Flugbetriebsleiter

Per 1. Juni 2021 übernimmt Stefan-Kenan Scheib die Leitung des Flugbetriebs der Swiss. Zuvor war er unter anderem als Head of Lufthansa Aviation Training Pilot Schools in München tätig. Scheib folgt auf Oliver Buchhofer, der per 1. April 2021 als Head of Operations von Swiss die Verantwortung für einen sicheren und reibungslosen Gesamtbetrieb übernommen hat. In seiner neuen Funktion führt Stefan-Kenan Scheib das Pilotenkops von rund 1.400 Pilotinnen und Piloten und ist für die strategische Gesamtverantwortung des Flugbetriebs von Swiss verantwortlich. Er wird in seiner Funktion direkt an seinen Vorgänger Oliver Buchhofer berichten, der per 1. April 2021 als Head of Operations und Accountable Manager von Swiss die Verantwortung für einen sicheren und reibungslosen Gesamtbetrieb übernommen hat.

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Ryanair richtet Kundenbeirat ein

Der Billigflieger Ryanair will einen Kundenbeirat einrichten, der die Geschäftsleitung beraten soll und zur Verbesserung der Produkte beitragen soll. Interessierte Personen können sich bis Ende Mai 2021 bewerben. Die erste Zusammenkunft des neuen Gremiums soll im Herbst 2021 in Dublin stattfinden. Weitere Panels sollen in Madrid, Rom, Berlin und Warschau durchgeführt werden. Die Ergebnisse der Conventions sollen in das so genannte „Kundenverbesserungsprogramm 2022“ einfließen. Ryanair will die Bewerber bis zum 14. Juni 2021 über ihre mögliche Aufnahme informieren. Für die Teilnahme an den Panels übernimmt der Carrier die Kosten. „Wir freuen uns, unser allererstes Customer Advisory Panel anzukündigen, um Kunden die Möglichkeit zu geben, uns dabei zu helfen, Verbesserungen in der Kundenbetreuung und im Service von Ryanair voranzutreiben. Da Ryanair unschlagbar ist, wenn es um niedrige Preise, Auswahl und pünktliche Flüge geht und gleichzeitig auf 200 Millionen Passagiere pro Jahr anwächst, sind wir entschlossen, unseren Kunden zuzuhören und unseren Service für sie zu verbessern. Unser neues Customer Advisory Panel wird uns direktes Feedback und Empfehlungen von Kunden liefern und uns dabei helfen, unseren Gästen im Jahr 2022 und darüber hinaus einen verbesserten Service zu bieten. Während Ryanair aus der Covid-19-Pandemie herauskommt, können sich die Kunden auf noch mehr Serviceverbesserungen in neuen Flugzeugen zu noch günstigeren Preisen freuen“, so Dara Brady, Director of Marketing & Digital bei Ryanair.

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32 neue Strecken: Wizz Air kündigt Basis in Rom-FCO an

Die ungarische Billigfluggesellschaft Wizz Air errichtet auf dem Flughafen Rom-Fiumicino eine weitere Basis. Es handelt sich um den fünften Stützpunkt in Italien. Der Carrier kündigt gleichzeitig die Aufnahme von 32 neuen Strecken an. Wizz Air steuert in Rom beide Flughäfen an. Auch ab Wien bietet man sowohl Ciampino als auch Fiumicino an und liefert sich einen harten Konkurrenzkampf mit Ryanair, denn auch dieser Anbieter hat beide Airports Roms ab der österreichischen Hauptstadt im Angebot. Demnach ist es nicht verwunderlich, dass Wizz Air keine neuen Österreich-Strecken ab FCO angekündigt hat. In Fiumicino wird der ungarische Billigflieger vorerst vier Airbus A321neo stationieren. Mit diesen sollen 32 Destinationen in 19 Ländern angeflogen werden. Die nachstehende Tabelle zeigt eine Übersicht über die angekündigten Neuaufnahmen. Neue Wizz-Air-Strecken ab Rom-FCO auf einen Blick: Destination Frequenz Aufnahme Alexandria 2 18.07.2021 Antalya 2 15.07.2021 Bodrum 2 18.07.2021 Casablanca 2 16.07.2021 Constanta 2 02.07.2021 Korfu 2 02.07.2021 Dubrovnik 3 01.07.2021 Eindhoven 4 02.07.2021 Faro 2 04.07.2021 Fuerteventura 2 15.07.2021 Heraklion 3 16.07.2021 Hurghada 2 17.07.2021 Keflavik 3 16.07.2021 Kharkiv 2 18.07.2021 Larnaca 3 01.07.2021 Liverpool 3 01.07.2021 London Luton 7 01.07.2021 Marrakesch 2 02.11.2021 Mykonos 3 01.07.2021 Nizza 4 02.07.2021 Prag 4 02.07.2021 Pristina 2 18.07.2021 Santorini 3 01.07.2021 Satu Mare 2 17.07.2021 Sharm El Sheikh 2 17.07.2021 Sofia 4 16.07.2021 Split 3 02.07.2021 Tallinn 2 02.07.2021 Tel Aviv 3 16.07.2021 Teneriffa Süd 2 03.07.2021 Tirgu Mures 3 01.07.2021 Zakynthos 3 15.07.2021

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Deutschland: Scholz will Ticket-Mindestpreise einführen

Deutschlands Finanzminister Olaf Scholz (SPD), der im Herbst auch als Spitzenkandidat um die Nachfolge für Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ins Rennen geht, forderte in einem TV-Interview mit ProSieben die Einführung von Mindestpreisen für Flugtickets. Dabei nannte er „50 oder 60 Euro“ als Untergrenze. Damit greift der deutsche Politiker ein Projekt der österreichischen Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) auf. Dieses gilt als massiv umstritten, da es nur äußerst schwer mit bestehenden internationalen Abkommen, aber auch Verordnungen der Europäischen Union in Einklang zu bringen ist. Der ursprünglich von Gewessler genannte Termin „Herbst 2021“ konnte nicht eingehalten werden. Auch gab es aus Brüssel Signale, dass das Vorhaben nicht mit Unionsrecht in Einklang zu bringen ist. Doch: Auch Unionsrecht kann geändert werden und wenn eine Vielzahl von Mitgliedsstaaten dies einfordern, ist die Wahrscheinlichkeit gegeben, dass eine EU-weite Regelung eingeführt werden kann. Die Betonung liegt auf kann, denn nicht alle Mitglieder sind der Ansicht, dass Mindestpreise für Flugtickets eine gute Sache sind. Scholz fordert jedenfalls: „Kein Flug darf billiger sein als die Flughafengebühren und alle anderen Gebühren, die dafür anfallen“. Er will sich nun auf europäischer Ebene einsetzen und gegen Billigflüge innerhalb des Unionsgebiets vorgehen. Dabei will er eine „Preisuntergrenze durchsetzen“. Diese legte er im Gespräch mit ProSieben bei etwa „50 bis 60 Euro“ fest. Diesen Wert bezeichnet er im Vergleich zu dem „was Fliegen früher gekostet hat“ als „günstig“.

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EuGH: Harte Landungen sind keine Unfälle

Harte Landungen können sowohl für das Fluggerät als auch für die Insassen durchaus unangenehm sein. Eine Reisende, die im Jahr 2014 eine solche miterlebt hat, zog mit dem Argument, dass sie dadurch einen Bandscheibenvorfall erlitten hat, vor Gericht. Der Fall zog sich durch alle Instanzen und ist nun vor dem Obersten Gerichtshof anhängig. Die Dame fordert eine Summe in der Höhe von etwa 70.000 Euro und unterlag bislang in allen Instanzen der Airline. Diese haben unter anderem auf Grundlage des Abkommens von Montreal entschieden, dass kein Unfall vorlag. Daher kann kein Schadenersatzanspruch gegenüber der Fluggesellschaft abgeleitet werden. Der Oberste Gerichtshof legte dem Europäischen Gerichtshof Fragestellungen vor. Dabei handelt es sich um so genannte Vorab-Entscheidungen, die Gerichte in besonders kniffligen Fragen gelegentlich beim europäischen Höchstgericht anfordern. Der EuGH entschied, dass es sich eben nicht um einen Unfall handelte, da kein Pilotenfehler vorgelegen habe. Das Begehren der Dame wäre eine unverhältnismäßige Erweiterung der Unfalldefinition im Sinne des Abkommens von Montreal. Laut Europäischem Gerichtshof kommt es darauf an, ob es sich bei einer „harten Landung“ um einen Unfall handelt oder nicht. Kann man keinen Pilotenfehler und auch keine technischen Mängel feststellen, scheide die Annahme, dass es sich um einen Unfall handeln würde, aus. Der EuGH ist der Ansicht, dass im konkreten Fall alles im Rahmen einer üblichen Landung, die durchaus mal härter ausfallen kann, geblieben ist. Der Oberste Gerichtshof hat nun das letzte Wort und muss über das Rechtsmittel der Klägerin entscheiden.

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Deutschland: Nur Geimpfte und Genesene profitieren von neuen Einreiseregeln

Ab Donnerstag, 20. Mai 2021, gelten in Deutschland neue Einreiseregeln. Diese bringen Erleichterungen für Geimpfte und Genesene. Diese sind – sofern der entsprechende Nachweis erbracht werden kann – von der Test- und Quarantänepflicht befreit. Doch es gibt einen „Haken“: Dieser Vorteil gilt nur dann, wenn man aus einem so genannten „Risikogebiet“ kommt. Das Robert-Koch-Institut versieht Staaten und Regionen ab einer Siebentagesinzidenz von 50 auf 100.000 Einwohner mit diesem Stigma. Ist das Gebiet jedoch als Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet eingestuft, so ist auch weiterhin die Vorlage einer negativen Testung erforderlich. Anschließend ist eine Quarantäne anzutreten, aus der man sich nach fünf Tagen „freitesten“ kann. Für Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, ändert sich an der Vorlagepflicht negativer Testbefunde nichts. Das schließt ausdrücklich auch Nicht-Risikogebiete ein, denn die Testpflicht soll beibehalten werden. Das führt dazu, dass von der neuen Verordnung ausschließlich Geimpfte und Genesene profitieren. Auch bleibt bei Risikogebieten für Nicht-Geimpfte bzw. Nicht-Genesene die Quarantänepflicht aufrecht. Diese müssen lediglich aus Nicht-Risikogebieten kommend nicht in Absonderung, jedoch trotzdem einen negativen Befund vorlegen.

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April 2021: Frankfurt weiterhin auf niedrigem Niveau

Der größte Flughafen Deutschlands, Frankfurt am Main, zählte im April 2021 insgesamt 983.839 Reisende. Im direkten Vergleich mit dem Vorjahresmonat entspricht dies einer Steigerung um 423,1 Prozent, jedoch ist dieser aufgrund des Lockdowns nicht aussagekräftig. Der Rückgang gegenüber April 2019 beträgt 83,7 Prozent. Das Frachtaufkommen konnte im April 2021 neuerlich zulegen. Es wurde ein Zuwachs um 42,7 Prozent auf 201.661 Tonnen verzeichnet. Gegenüber April 2021 entspricht dieser Wert einem Wachstum von 13,1 Prozent. Alle Flughäfen der Fraport-Gruppe weltweit verzeichneten im April 2021 hohe Wachstumsraten – zum ersten Mal seit Ausbruch der Coronavirus-Krise. An einigen Flughäfen stieg die Passagierzahl um mehrere hundert Prozent, wenn auch aufgrund des stark reduzierten Flugverkehrs im April 2020. Die Flughäfen im internationalen Portfolio von Fraport verzeichneten jedoch im Vergleich zur Vorpandemie im April 2019 weiterhin spürbare Verkehrsrückgänge. Der slowenische Flughafen Ljubljana (LJU) bediente im April 2021 8.751 Passagiere. Der kombinierte Verkehr auf den brasilianischen Flughäfen Fortaleza (FOR) und Porto Alegre (POA) stieg auf 291.990 Passagiere, während der peruanische Flughafen Lima (LIM) im Berichtsmonat 544.152 Passagiere verzeichnete. Auf den 14 griechischen Regionalflughäfen stieg der Verkehr im April 2021 auf 162.462 Passagiere. Auf den Twin Star-Flughäfen Burgas (BOJ) und Varna (VAR) an der bulgarischen Schwarzmeerküste wurden insgesamt 26.993 Passagiere registriert. Am Flughafen Antalya (AYT) an der türkischen Riviera stieg der Verkehr auf 598.187 Passagiere. In Russland wurden am Flughafen Pulkowo in St. Petersburg rund 1,2 Millionen Passagiere empfangen, während im April 2021 mehr als 3,7 Millionen Passagiere über den Flughafen Xi’an (XIY) in China reisten.

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Norwegian gründet zweite Tochter-Airline in Schweden

Der finanziell angeschlagene Norwegian-Konzern hat eine zweite operative Tochter-Airline in Schweden gegründet. Diese trägt den Namen „Norwegian Air Sweden AOC AB“ und hat bereits den ICAO-Code NSZ zugeteilt bekommen. Erst im Jahr 2018 gründete der Billigflieger den Ableger Norwegian Air Sweden, dem der ICAO-Code NSW zugeteilt ist. Das Rufzeichen lautet Nordic. Die Neugründung verwendet das Rufzeichen Norlight. Was Norwegian mit einer zweiten Fluggesellschaften in Schweden bezweckt, ist völlig unklar. Der Konzern wollte dazu nichts sagen. Aufgrund des Umstands, dass Norwegian zahlreiche Töchter in die Insolvenz schicken musste, ist zumindest theoretisch möglich, dass der Betrieb der „alten Norwegian Air Sweden“ nicht fortgeführt wird und die „neue Norwegian Air Sweden“ übernehmen könnte. Allein mit dem norwegischen AOC ist der Lowcoster innerhalb des EU-Gebiets stark eingeschränkt, so dass man auf eine Tochter angewiesen ist. Der Konzern teilte wiederholt mit, dass man sich auf den Verkehr in den skandinavischen Ländern sowie Warmwasserflüge reduzieren wird. Das schließt die Nachbarländer, die im Gegensatz zu Norwegen der Europäischen Union angehören, ein. Für Nicht-EU-Carrier sind Flüge innerhalb des Unionsgebiets nicht ohne weitere Auflagen möglich.

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Joot: Ex-Germania-Chef Klinsmann bringt neue Airline an den Start

Unter dem Namen Joot Aviation Project GmbH befindet sich in Deutschland eine neue Fluggesellschaft in den Startlöchern. Als Geschäftsführer und indirekter Teilhaber fungiert der ehemalige Germania-Chef Johannes Klinsmann. Sitz der Joot Aviation ist Köln. Der Antrag auf Erteilung von AOC und Betriebsgenehmigung wurde bereits vor einiger Zeit beim zuständigen Luftfahrtbundesamt gestellt. Auch sicherte man sich eine erste Maschine. Es handelt sich um die einstige VH-VNG, die künftig die Registrierung D-ANDI tragen soll. Der Airbus A320-200 wurde unter der Interimsregistrierung EI-GVA von Abu Dhabi nach München überstellt. Das Handelsregister gibt Auskunft darüber welche Aktivitäten die im Vorjahr gegründete Joot Aviation durchführen möchte: „Die Durchführung von Lufttransporten aller Art im gewerblichen Bedarfsverkehr, die Stellung von Serviceleistungen und Beratung auf dem Gebiet der allgemeinen Luftfahrt sowie der Handel und die Vermietung von Flugzeugen, Flugzeugzubehör und Ersatzteilen“. Die geplante Fluggesellschaft, die momentan über keinen Internetauftritt verfügt, hat laut Firmenbuch ein Stammkapital in der Höhe von 102.000 Euro. Alleiniger Gesellschafter der Joot Aviation Project GmbH ist die Flyclub Holding GmbH mit Sitz in Berlin. Auf den ersten Blick könnte dies ein Indiz auf den ehemaligen Germania-Eigentümer Karsten Balke sein, jedoch ist dieser laut Handelsregister an keiner der übergeordneten Firmen beteiligt. Die Flyclub Holding GmbH befindet sich zu 20 Prozent im Eigentum der Spey 87 Beteiligungsgesellschaft. Hinter dieser Firma steht Joot-Aviation-Chef Johannes Klinsmann. 80 Prozent befinden sich in den Händen der JSL Holding GmbH mit Sitz in Sankt Augustin. Gesellschafter ist der ehemalige Easyjet-Manager Daniel Broda. Das Stammkapital der Flyclub Holding GmbH beträgt laut Firmenbuch 31.250

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Wien: Zoll vereitelte „Bargeld-Export“ eines Steuerschuldners

Ein Reisender, der am 7. Mai 2021 von Wien-Schwechat nach Kairo fliegen wollte, wurde vom österreichischen Zoll um 97.510 Euro erleichtert. Pikant an der Sache: Laut Aussendung der Behörde soll der Mann in Österreich Steuerschulden in der Höhe von rund 100.000 Euro gehabt haben. Das Finanzministerium erklärt, dass der Passagier vor dem Abflug am Gate im Rahmen einer Stichprobenkontrolle von Zöllnern kontrolliert wurde. Dabei wurde er insbesondere nach Bargeld befragt und gab an, dass er 3.000 Euro cash dabei habe. Die Beamten waren offensichtlich misstrauisch und kontrollierten den Reisenden genauer. Im Zuge der Amtshandlung gab der Mann dann plötzlich an, dass er 70.000 Euro dabei habe. Letztlich fanden die Zöllner stolze 97.510 Euro in bar. Diese sollen in Sparkassen-Umschlägen verpackt gewesen sein. Aufgeteilt war das Bargeld in einer Bauchtasche sowie im Handgepäcksstück des Reisenden. 100.000 Euro Steuerschulden beim Finanzamt, 97.510 vom Zoll gestellt Das Geld wäre teils privates Vermögen, teils Erlöse seiner drei Firmen, wie der in der Transport- und Immobilienbranche tätige Unternehmer bekannt gab. Er wolle damit Waren für eben diese Firmen ankaufen. Die Ermittlungen der Zöllner ergaben, dass das Steuerkonto der Transportfirma einen Saldo von rund 100.000 Euro auswies. Auch den Kollegen des betrieblichen Veranlagungsteams der zuständigen Dienststelle Graz-Stadt des Finanzamts Österreich war der Mann bekannt – er machte regelmäßig den Vorsteuerabzug geltend. Überdies arbeitete er oftmals mit Bauunternehmen zusammen, die ebenfalls auffallend hohe Steuerrückstände aufwiesen. In Zusammenarbeit der beteiligten Finanz- und Zollstellen erging kurzfristig der Vollstreckungsauftrag der Steuerschuld des Finanzamtes an die Zollstelle. 90.900 Euro des mitgeführten

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