Ab Donnerstag, 20. Mai 2021, gelten in Deutschland neue Einreiseregeln. Diese bringen Erleichterungen für Geimpfte und Genesene. Diese sind – sofern der entsprechende Nachweis erbracht werden kann – von der Test- und Quarantänepflicht befreit.
Doch es gibt einen „Haken“: Dieser Vorteil gilt nur dann, wenn man aus einem so genannten „Risikogebiet“ kommt. Das Robert-Koch-Institut versieht Staaten und Regionen ab einer Siebentagesinzidenz von 50 auf 100.000 Einwohner mit diesem Stigma. Ist das Gebiet jedoch als Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet eingestuft, so ist auch weiterhin die Vorlage einer negativen Testung erforderlich. Anschließend ist eine Quarantäne anzutreten, aus der man sich nach fünf Tagen „freitesten“ kann.
Für Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, ändert sich an der Vorlagepflicht negativer Testbefunde nichts. Das schließt ausdrücklich auch Nicht-Risikogebiete ein, denn die Testpflicht soll beibehalten werden. Das führt dazu, dass von der neuen Verordnung ausschließlich Geimpfte und Genesene profitieren. Auch bleibt bei Risikogebieten für Nicht-Geimpfte bzw. Nicht-Genesene die Quarantänepflicht aufrecht. Diese müssen lediglich aus Nicht-Risikogebieten kommend nicht in Absonderung, jedoch trotzdem einen negativen Befund vorlegen.