
Flugbegleiter fordern Ende der Abschiebungspraxis auf Linienflügen
Die Unabhängige Flugbegleiter Organisation (UFO), eine der maßgeblichen Gewerkschaften des Kabinenpersonals in Deutschland, hat sich mit einer weitreichenden Forderung an die Politik und die Luftfahrtunternehmen gewandt: Abschiebungen ausreisepflichtiger Personen sollen künftig nicht mehr an Bord ziviler Linienflüge, sondern ausschließlich mittels staatlicher Ressourcen und durch spezialisiertes Personal erfolgen. Mit dieser klaren Positionierung reagiert die Gewerkschaft auf die erheblichen Belastungen, denen Flugbegleiter nach eigenen Angaben bei solchen Einsätzen ausgesetzt sind. Das heute veröffentlichte Positionspapier argumentiert vor allem mit sicherheitsrelevanten, psychischen und ethischen Aspekten der aktuellen Verfahren. Die Debatte berührt damit das Spannungsfeld zwischen der staatlichen Pflicht zur Durchsetzung der Ausreisepflicht und den Arbeitsbedingungen in der zivilen Luftfahrt. Hohe Anzahl an Rückführungen über zivile Airlines Die Forderung der UFO kommt vor dem Hintergrund einer weiterhin hohen Zahl von Abschiebungen in Deutschland. Laut Angaben der Bundesregierung wurden allein im ersten Halbjahr 2025 über 10.000 Abschiebungen per Flugzeug durchgeführt. Die weitaus größte Zahl dieser Rückführungen erfolgt dabei nicht mittels eigens gecharterter Flüge, sondern auf regulären Linienflügen. Dies bedeutet, dass die Ausreisepflichtigen, begleitet von Vollzugsbeamten, neben regulären Passagieren Platz nehmen. Die Kabinengewerkschaft übt scharfe Kritik an dieser Praxis. Joachim Vázquez Bürger, Vorstandsvorsitzender der UFO, betont, dass Flugbegleiter keine Vollzugsbeamten seien. Ihre Kernaufgabe sei die Gewährleistung der Sicherheit und des Wohlbefindens aller Passagiere, nicht aber die Assistenz oder das Beobachten staatlicher Zwangsmaßnahmen. Die Gewerkschaft argumentiert, dass die Auslagerung dieser sensiblen staatlichen Aufgabe an zivile Luftfahrtunternehmen zu einer unzumutbaren Belastung für das Personal führe. Die Verantwortung für die Organisation und Durchführung von Abschiebungen liege unstrittig beim Staat, der








