In der Welt der Luftfahrt gibt es eine Reihe von „Freiheiten“ oder Rechte, die den Fluggesellschaften und Passagieren ermöglichen, grenzüberschreitende Flüge durchzuführen. Eine davon, die oft weniger im Rampenlicht steht, aber dennoch von großer Bedeutung ist, ist die Fünfte Freiheit. Dieser Artikel wirft einen genaueren Blick auf die Freiheiten der Luftfahrt, konzentriert sich insbesondere auf die Fünfte Freiheit, und beleuchtet deren Vor- und Nachteile. Die Freiheiten der Luftfahrt sind eine Reihe von Vereinbarungen und Rechten, die zwischen Ländern und Luftfahrtbehörden vereinbart werden, um den internationalen Flugverkehr zu regeln und zu ermöglichen. Diese Freiheiten ermöglichen es Fluggesellschaften, Flüge zwischen verschiedenen Ländern durchzuführen, was die weltweite Vernetzung des Luftverkehrs ermöglicht. Die fünf Freiheiten der Luftfahrt lauten wie folgt: Zusätzlich zu den „offiziellen“ Freiheiten der Luftfahrt gibt es noch vier weitere „so genannte Freiheiten“. Diese sind innerhalb der Europäischen Union von besonderer Bedeutung, denn seit 1. April 1997 ist Carriern mit Sitz in der EU im Unionsgebiet die volle Kabotage erlaubt. Dies hat dazu geführt, dass viele Anbieter Stützpunkte außerhalb ihres Registerstaats errichten konnten. Bekannte Beispiele hierfür sind unter anderem Ryanair, Easyjet, Wizz Air und andere Lowcoster. Die erste Fluggesellschaft, die von den geänderten Regeln profitierte, war aber wesentlich kleiner. Es handelte sich um die österreichische Rheintalflug Seewald Ges.m.b.H., die mit österreichischem AOC auf der Strecke Friedrichshafen-Berlin (Tempelhof) den Auftakt machte. Dieser Route folgte ab dem Zentralflughafen Tempelhof auch eine Ultrakurzstrecke nach Hamburg. Weiters bediente man Münster/Osnabrück-Stuttgart. Andere Carrier zogen rasch nach, wobei Ryanair erst ab 1999 am Flughafen Frankfurt-Hahn die erste Basis