Die Freiheiten der Luftfahrt im Überblick

Anzeigetafel am Flughafen Frankfurt am Main (Foto: Jan Gruber).
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Die Freiheiten der Luftfahrt im Überblick

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In der Welt der Luftfahrt gibt es eine Reihe von “Freiheiten” oder Rechte, die den Fluggesellschaften und Passagieren ermöglichen, grenzüberschreitende Flüge durchzuführen. Eine davon, die oft weniger im Rampenlicht steht, aber dennoch von großer Bedeutung ist, ist die Fünfte Freiheit. Dieser Artikel wirft einen genaueren Blick auf die Freiheiten der Luftfahrt, konzentriert sich insbesondere auf die Fünfte Freiheit, und beleuchtet deren Vor- und Nachteile.

Die Freiheiten der Luftfahrt sind eine Reihe von Vereinbarungen und Rechten, die zwischen Ländern und Luftfahrtbehörden vereinbart werden, um den internationalen Flugverkehr zu regeln und zu ermöglichen. Diese Freiheiten ermöglichen es Fluggesellschaften, Flüge zwischen verschiedenen Ländern durchzuführen, was die weltweite Vernetzung des Luftverkehrs ermöglicht.

Die fünf Freiheiten der Luftfahrt lauten wie folgt:

  • Erste Freiheit: Das Recht, über das eigene Staatsgebiet zu fliegen, ohne in diesem Land zu landen.
  • Zweite Freiheit: Das Recht, in einem anderen Land zu landen, aber nur zum Zweck des Tankens oder Reparaturen.
  • Dritte Freiheit: Das Recht, Passagiere von der eigenen Nation zu einem anderen Land zu fliegen.
  • Vierte Freiheit: Das Recht, Passagiere von einem anderen Land in die eigene Nation zu fliegen.
  • Fünfte Freiheit: Das Recht, Passagiere zwischen zwei ausländischen Ländern zu befördern, während ein Zwischenstopp im eigenen Land erfolgt.

Zusätzlich zu den „offiziellen“ Freiheiten der Luftfahrt gibt es noch vier weitere „so genannte Freiheiten“. Diese sind innerhalb der Europäischen Union von besonderer Bedeutung, denn seit 1. April 1997 ist Carriern mit Sitz in der EU im Unionsgebiet die volle Kabotage erlaubt. Dies hat dazu geführt, dass viele Anbieter Stützpunkte außerhalb ihres Registerstaats errichten konnten. Bekannte Beispiele hierfür sind unter anderem Ryanair, Easyjet, Wizz Air und andere Lowcoster. Die erste Fluggesellschaft, die von den geänderten Regeln profitierte, war aber wesentlich kleiner. Es handelte sich um die österreichische Rheintalflug Seewald Ges.m.b.H., die mit österreichischem AOC auf der Strecke Friedrichshafen-Berlin (Tempelhof) den Auftakt machte. Dieser Route folgte ab dem Zentralflughafen Tempelhof auch eine Ultrakurzstrecke nach Hamburg. Weiters bediente man Münster/Osnabrück-Stuttgart. Andere Carrier zogen rasch nach, wobei Ryanair erst ab 1999 am Flughafen Frankfurt-Hahn die erste Basis in Deutschland errichtete.

Die „sogenannten Freiheiten“ wurden rund um den Brexit ein großes Thema, denn UK-Carrier dürfen seit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU nicht mehr im vollen Maß von diesen profitieren. Dies hatte zur Folge, dass zum Beispiel Easyjet einen „EU-Ableger“ in Form der österreichischen Easyjet Europe ins Leben gerufen hat. Umgekehrt haben beispielsweise Ryanair und Wizz Air UK-Töchter gegründet, um weiterhin den Markt des Vereinigten Königreichs uneingeschränkt bedienen zu können.

Die so genannten Freiheiten der Luftfahrt sind im Einzelnen:

  • Sogenannte sechste Freiheit: Beförderung von Passagieren oder Fracht zwischen zwei fremden Staaten mit Zwischenlandung im Heimatstaat.
  • Sogenannte siebente Freiheit: Beförderung von Passagieren oder Fracht zwischen zwei fremden Staaten, ohne dass die Route den Heimatstaat berührt.
  • Sogenannte achte Freiheit: Aufeinanderfolgende Kabotage: Eine Fluggesellschaft befördert Passagiere oder Fracht innerhalb eines anderen Staates auf einem Flug, der im Heimatland begann oder enden wird.
  • Sogenannte neunte Freiheit: Unabhängige Kabotage: Eine Fluggesellschaft befördert Passagiere oder Fracht innerhalb eines anderen Staates ohne Berührung eines weiteren Staates.

Die Fünfte Freiheit im Detail

Die Fünfte Freiheit ist oft von besonderem Interesse, da sie Fluggesellschaften die Möglichkeit bietet, auf bestimmten Strecken Zwischenlandungen in ihrem Heimatland durchzuführen und dabei Passagiere aufzunehmen oder abzusetzen, die zwischen zwei anderen Ländern reisen. Dies ermöglicht es Fluggesellschaften, wirtschaftlich rentable Verbindungen herzustellen, die sie sonst nicht anbieten könnten.

Ein prominentes Beispiel für Fünfte Freiheit Flüge in Europa sind die Verbindungen von Singapore Airlines. Diese Fluggesellschaft bietet beispielsweise Flüge von Singapur nach Frankfurt, wo sie in Frankfurt einen Zwischenstopp einlegt, bevor sie weiter nach New York fliegt. Dies bedeutet, dass Passagiere von Singapur nach Frankfurt und von Frankfurt nach New York reisen können, ohne die Fluggesellschaft zu wechseln. Ähnliche Fünfte Freiheit Flüge werden auch von anderen internationalen Fluggesellschaften in Europa angeboten. Beispielsweise bietet Ethiopian Airlines seit einiger Zeit derartige Flüge zwischen Wien und Kopenhagen an.

Vorteile der Fünfte Freiheit Flüge

  • Mehr Reisemöglichkeiten: Fünfte Freiheit Flüge erweitern die Auswahl an Reisezielen und bieten oft günstigere Preise als Direktflüge.
  • Wettbewerb: Sie fördern den Wettbewerb, da sie es lokalen Fluggesellschaften ermöglichen, sich mit internationalen Anbietern zu messen.
  • Tourismusförderung: Fünfte Freiheit Flüge können den Tourismus ankurbeln, da sie es Touristen ermöglichen, mehrere Ziele in einer Reise zu besuchen.
  • Kostenvorteile: Bei vielen Anbietern sind Fünfte-Freiheit-Flüge vergleichsweise günstig und ermöglichen es Passagieren Langstreckenprodukte auf Kurzstrecken „auszuprobieren“. Je nach Anbieter kann es vergleichsweise viele Meilen (oder auch gar keine) für das jeweilige Vielfliegerprogramm geben.

Nachteile der Fünfte Freiheit Flüge

  • Kapazitätsprobleme: In einigen Fällen können Fünfte Freiheit Flüge auf überlasteten Flughäfen zu Kapazitätsproblemen führen.
  • Ungerechter Wettbewerb: Einige argumentieren, dass internationale Fluggesellschaften durch Fünfte Freiheit Flüge auf unfaire Weise in den Markt eintreten und die lokalen Fluggesellschaften benachteiligen können.
  • Flugverzögerungen: Zwischenlandungen auf Fünfte Freiheit Flügen können zu längeren Reisezeiten führen.
  • Pass- und Zollkontrollen: Bei Fünfte-Freiheit-Flügen, die innerhalb des Schengen-Raums durchgeführt werden, kommt es zu Passkontrollen. Gegebenenfalls können auch Kontrollen durch die Zollbehörden durchgeführt werden. Passagiere benötigen somit mehr Zeit.

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