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Edelweiss: Russe verharrte im WC – Sicherheitslandung in Graz

Am Samstag musste die von Edelweiss Air betriebene HB-IHX aus ungewöhnlichem Grund eine Zwischenlandung auf dem Flughafen Graz einlegen. Der Airbus A320 befand sich auf dem Weg von Larnaka nach Zürich. An Bord sperrte sich ein russischer Staatsbürger in einer der Toiletten ein und wollte diese nicht mehr verlassen. Auch wiederholte Aufforderungen des Kabinenpersonals konnten den Mann nicht überzeugen. Der Kapitän entschied sich dann für eine Sicherheitslandung im österreichischen Graz. Laut Polizei befanden sich an Bord der HB-IHX insgesamt 134 Personen. Der 51-jährige Russe soll mit der Exekutive uneingeschränkt kooperiert haben und konnte nach umfangreicher Überprüfung seines Gepäcks die Reise nach Zürich fortsetzen. Er stieg jedoch nicht mehr in den Airbus A320 ein, sondern stieg auf die Bahn um. Die Polizei nahm auch die Toilette des Airbus A320 genauer unter die Lupe und konnte keinerlei Auffälligkeiten feststellen. Warum sich der Russe im WC eingeschlossen hatte und sich strikt weigerte dieses zu verlassen, bleibt unklar. Jedenfalls geht die Exekutive aufgrund der Ermittlungsergebnisse davon aus, dass es keinen „bösen“ Hintergrund haben dürfte. Der Kapitän der HB-IHX dürfte aber auch das Datum im Hinterkopf gehabt haben, denn der Vorfall ereignete sich am 20. Jahrestag der Terroranschläge vom 11. September 2001. Hier wollte er offensichtlich kein Risiko eingehen und entschied sich für die Sicherheitslandung im österreichischen Graz. Sowohl Passagiere als auch Crew und Flugzeug sind wohlauf und der Flug WK371 konnte nach dem Abschluss der Amtshandlung der Polizei fortgesetzt werden.

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Spirit Airlines sichert sich zehn weitere A321neo

Die U.S.-amerikanische Billigfluggesellschaft Spirit Airlines hat zehn weitere Airbus A321neo bestellt. Diese werden über den Lessor Air Lease Corporation bezogen. Die Auslieferungen sollen in den Jahren 2023 und 2024 erfolgen. Gleichzeitig vereinbarten die beiden Unternehmen einen Sale-and-Leaseback-Deal, von dem fünf Airbus A320neo betroffen sind. Diese Maschinen sollen noch heuer sowie im kommenden Jahr an Spirit Airlines übergeben werden. „Diese Partnerschaft hilft uns, unsere zuvor angekündigten Kapazitätspläne für 2022 und 2023 und unser angestrebtes Wachstum im Jahr 2024 zu erreichen, da wir in den Gast investieren und neue aufregende Reiseziele anbieten“, so Spirit-CFO Scott Haralson. Im Gegensatz zu vielen anderen Fluggesellschaften zog der Carrier während der Corona-Pandemie die Übernahme einiger Airbus A320neo vor. Auch wandelte man die bestehende A319neo-Order zumindest teilweise in die größeren Modelle A320neo und A321neo um.

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Symbolische Entscheidung: Alitalia soll 900 Millionen Euro zurückbezahlen

Über einige Jahre hinweg wurde die Fluggesellschaft Alitalia nur mit Hilfe staatlicher Gelder in der Luft gehalten. Die EU-Kommission entschied nun, dass dies rechtswidrig war und fordert die italienische Regierung zur Rückforderung von rund 900 Millionen Euro zuzüglich Zinsen auf. Die Entscheidung dürfte eher symbolischer Art sein, denn die Finanzlage von Alitalia ist stark angespannt. Zuletzt hatte man wiederholt bei der Bezahlung der Löhne und Gehälter Probleme. Der Flugbetrieb soll am Abend des 14. Oktober 2021 endgültig eingestellt werden. Der Nachfolger Ita haftet nicht für die Verbindlichkeiten des Vorgängers. Somit kann die neue Airline ohne diese Altlast am 15. Oktober 2021 starten. Konkret betroffen ist das im Mai 2017 gewährte Darlehen in der Höhe von 600 Millionen Euro. Nur wenige Monate später wurden weitere 300 Millionen Euro überwiesen. Diese sind laut EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager unzulässig. Die italienische Regierung soll nun die Rückabwicklung einleiten. Es gilt aber als nahezu unmöglich, dass dies gelingen wird, denn Alitalia befindet sich in einem Insolvenzverfahren und konnte in den letzten Monaten die Löhne und Gehälter nur noch mit staatlicher Hilfe bezahlen. Vorgesehen ist, dass der Carrier ab 15. Oktober 2021 in die Liquidation tritt. Daher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die nun für illegal erklärte Beihilfe jemals vollständig zurückgeführt werden kann, eher gering. Auf Ita hat die Entscheidung – wie erwähnt – keinen Einfluss.

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Brüssel will Vögel mit Drohnen verscheuchen

Mit Hilfe von Drohnen will der Flughafen Brüssel Vögel aufspüren und nach Möglichkeit auch verscheuchen. Ein entsprechendes Testprogramm läuft derzeit. Der Airport teilte mit, dass man mit unbemanntem Fluggerät Vögel, die Flugzeugen potentiell gefährlich werden könnten, finden will und sie dann – falls erforderlich – entsprechend weggeleiten will. Die Evaluierung findet bei laufendem Betrieb unter normalen Bedingungen statt. Unter normalen Umständen sind Drohnen am und um den Flughafen verboten, da eine verirrte Drohne gefährliche Situationen für den Flugverkehr schaffen kann. Um jedoch die Möglichkeiten des innovativen Einsatzes von Drohnen zu erkunden, organisieren der Flughafen Brüssel und Skeyes Testtage mit Drohnen unter sicheren Bedingungen. Nach einem erfolgreichen Test im April mit einer Sicherheitsdrohne werden diesmal die Möglichkeiten einer Drohne zur Vogelabwehr weiter untersucht.

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Hotel-Quarantäne: Malta zwingt Wildfremde zum Zimmerteilen

Die teure Hotel-Quarantäne Maltas steht in Kreuzfeuer der Kritik, denn es sollen wildfremde Menschen gezwungen worden Zimmer zu teilen. Verlassen darf man diese nicht und im Preis von 1.400 Euro sind Getränke und Speisen nicht inkludiert. Derzeit gibt es auf Malta zwei spezielle Quarantäne-Hotels. In diese werden Personen, die bei der Einreise nicht vollständig gegen das Coronavirus geimpft sind oder aber aus so genannten „dunkelroten Zonen“ kommen, eingewiesen. Während der 14-tägigen Absonderung, für die 1.400 Euro zuzüglich 120 Euro für einen PCR-Test, anfallen, darf der Raum nicht verlassen werden. Wie bereits erwähnt: Essen und Trinken müssen on-top bezahlt werden. Die Tageszeitung „Times of Malta“ berichtet, dass es in den letzten Tagen zu Engpässen in den beiden Quarantäne-Hotels gekommen ist. Man hatte wesentlich mehr Personen, die „eingewiesen“ wurden als Zimmer. Man habe daher auch wildfremde Menschen dazu gezwungen, dass diese sich für zwei Wochen den Raum teilen. Als besonders problematisch erweist sich, dass diese Vorgehensweise offenbar auch bei Minderjährigen gewählt wird. Die Gesundheitsbehörde der Republik Malta hat zwei Hotels ausgewählt, die ausschließlich für 14-tägige Quarantäne genutzt werden. Der Zeitpunkt wann die Absonderung endet wird vom Amt festgelegt. Stimmt dieser mit den Richtlinien der Unterkunft nicht überein, so sind beim Checkout weitere 100 Euro für den „Late Check Out“ zu bezahlen. Betroffene sprechen angesichts der exorbitant hohen Kosten und dem Umstand, dass beide Häuser nicht der Luxuskategorie angehören, sondern in die Jahre gekommene Mittelklasse-Hotels sind, von Geldmacherei. Sonderlich viel Wahlmöglichkeiten haben Einreisende aus „Dark Red Ländern“ bzw. Ungeimpfte aus „Red Ländern“ nicht.

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Deutschland: Dortmund erholte sich besonders schnell

Der deutsche Flughafen Dortmund überraschte mit hohen Verkehrszahlen, die während der Sommerferien Nordrhein-Westfalens erzielt wurden. Firmenchef Ludger van Bebber erklärte nun, dass man innerhalb der Bundesrepublik jener Airport ist, der sich am schnelltesten erholen konnte. „Bereits im Juni 2021 zog das Passagierniveau auf 64 Prozent des Rekordniveaus von 2019 an. Im Juli gelang uns ein riesiger Sprung auf 95 Prozent! Die positive Passagierentwicklung war auch im August ungebrochen. Mit 98 Prozent des Rekordniveaus haben wir in den Sommerferien 2021 fast wieder an das Vor-Krisenjahr 2019 anknüpfen können. Damit konnten wir unseren Passagieren ein sehr vielfältiges Angebot während der Sommerferien bieten. Dass die Fluggäste unser Angebot gerne genutzt haben, zeigt, dass die Reiselust ungebrochen ist“, so der Dortmunder Flughafenchef. Der Dortmund Airport hat es in den Sommermonaten nicht nur geschafft, an das Rekordjahr anzuknüpfen. Er ist auch mit Abstand der Flughafen in Deutschland, der sich prozentual gesehen am schnellsten erholt hat. Der Durchschnitt der deutschen Flughäfen hatte im August lediglich ein Passagieraufkommen von etwa 50 Prozent im Vergleich zum Jahr 2019. „Diese Zahlen stimmen uns zuversichtlich, auch wenn wir wissen, dass der Herbst und Winter aufgrund der Corona-Pandemie mit Unsicherheiten behaftet sind“, so der Airport-Chef. Denn nicht nur die bisherige Entwicklung, sondern auch die Basis, mit der der Flughafen in den Herbst geht, stimme. „Zwar stationiert die Wizz Air ab Ende Oktober keine Flieger mehr in Dortmund, bleibt aber mit weit über 30 Zielen ein sehr starker Partner. Dass die ungarische Airline auch in Zukunft am Standort Dortmund wachsen will, hat

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ACG schafft Drohnen-Traffic-Management-System an

Aufgrund steigender Anzahl von Drohnen im österreichischen Luftraum schafft die Austro Controcl ein Traffic Management Systems für Unmanned Aircraft Systems an. Dieses soll die Sicherheit erhöhen. Mit dem neuen EU-Regulativ, das seit Anfang des Jahres in Kraft ist, wurden Rahmenbedingungen geschaffen, die ein geordnetes und sicheres Wachstum für den Drohnenbereich ermöglichen. Kernstück des neuen Regulativs ist die Registrierungspflicht für Drohnen-Betreiber und für Drohnen-Pilotinnen und Piloten – der Drohnenführerschein. Über die Austro Control Drohnenplattform „dronespace.at“ haben sich bisher 24.000 Drohnenbetreiber registriert und wurden bereits 36.000 Führerscheine ausgestellt. Für den sicheren Betrieb von Drohnen in der Zukunft braucht es eine Neu-Definition des Luftraums und ein eigenes Verkehrsmanagementsystem (UTM – Unmanned Aircraft System Traffic Management). Damit sollen in einer ersten Stufe Drohnen-Flugpläne übermittelt werden, Drohnen identifiziert, vor gesperrten Lufträumen gewarnt werden und der Einflug von Drohnen in spezielle Lufträume durch die Flugsicherung freigegeben werden. In weiterer Folge soll auf europäischer Ebene unter dem Überbegriff „U-Space“ ein integrierter Luftraum entwickelt werden, in dem alle Flugverkehrsteilnehmer – bemannt oder unbemannt – koordiniert und sicher unterwegs sind. „Drohnen sind für Austro Control eines der zentralen Zukunftsthemen. Als Behörde aber auch als Flugsicherung sind wir mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert, um das sichere Fliegen mit Drohnen in immer mehr Einsatzgebieten zu ermöglichen. Wir setzen darauf, dass sich im Rahmen unserer Ausschreibung viele Technologiepartner melden und mit uns ein Drohnen-Verkehrsmanagement-System für Österreich aufbauen“, sagt Austro Control Geschäftsführerin Valerie Hackl. Schon heute sind Drohnen auch in den verschiedensten professionellen Bereichen in Verwendung: In der Film- und Fotobranche, der Land- und

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FFP2-Maske (Foto: Pixabay/NightRainer).

Ab 15.9.2021: FFP2-Maskenpflicht auf Flügen von/nach Österreich

Das österreichische Gesundheitsministerium hat Flughäfen, Airlines und Piloten angewiesen, dass mit Wirksamkeit zum 15. September 2021 „normale MNS-Masken“ nicht mehr zugelassen sind. An Bord von Passagierflugzeugen, auch im Bereich Business Aviation, sowie in Terminals von Airports müssen wieder mindestens FFP2-Masken getragen werden. Im Notam A2504/21 werden sämtliche Betreiber – in der Luft und am Boden – angewiesen, dass ab 15. September 2021 das Betreten von Flughäfen sowie Flugzeugen nur noch dann erlaubt ist, wenn eine Maske, die mindestens dem FFP2-Standard entspricht, getragen wird. Das gilt sowohl für Reisende, die ab Österreich fliegen als auch für einfliegende Passagiere und zwar unabhängig vom durchführenden Operator. Die Folge daraus ist, dass auf allen Flügen von/nach Österreich FFP2-Maskenpflicht besteht. Wenn man beispielsweise von Deutschland nach Österreich fliegt, dann wäre bis zum Einsteigen ein normaler NMS („OP-Maske“) erlaubt und danach hat laut jüngster Anordnung zumindest eine FFP2-Maske getragen zu werden. Aus der Anordnung des Ministeriums ergibt sich auch, dass höherwertige Schutzmasken zulässig sind. Dabei kann es sich beispielsweise um Produkte nach dem FFP3-Standard handeln. Theoretisch könnte man auch eine „echte Gasmaske“ verwenden, sofern diese kein Ventil zum Ausatmen hat. Dies wäre auch bei FFP2-Masken nicht erlaubt. Ausnahmen gibt es für Kinder unter sechs Jahren sowie Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen könnten. Letztere haben dies mittels Attest eines Arztes nachzuweisen. Kinder und Jugendliche zwischen sechs und maximal 14 Jahren dürfen weiterhin einen einfachen Mund-Nasen-Schutz („Community Mask“) tragen. Darüber besteht ausdrücklich die Verpflichtung Masken, die mindestens den FFP2-Standard erfüllen, zu tragen. Die Anweisung des

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Triebwerksausfall: Turkish A330 kreiste vier Stunden nahe Istanbul

Am 8. September 2021 wollte Turkish Airlines mit der TC-JOB als TK42 von Istanbul nach Johannesburg fliegen. Kurz nach dem Start wurde eine Fehlfunktion eines Triebwerks festgestellt. Diese wurde zufällig von einem Passagier auf Video festgehalten. Der Airbus A330 kreiste mehr als vier Stunden in der Nähe von Istanbul, um überschüssigen Treibstoff zu verbrennen. Der Tankstand war aufgrund des Umstands, dass ein über neunstündiger Flug nach Johannesburg geplant war, doch sehr hoch. Die TC-JOB landete rund vier Stunden und 25 Minuten nach dem Start sicher auf dem Flughafen Istanbul. Wie im nachstehend eingebetteten Video ersichtlich kam es am linken Triebwerk während dem Steigvorgang zu einer Fehlfunktion. Dabei waren Flammen sichtbar. Die Piloten haben dies bemerkt und eine unverzügliche Notfallabschaltung des betroffenen Triebwerks eingeleitet. Ob die Löschanlage verwendet wurde oder nicht, ist derzeit unklar. Jedenfalls entschied sich der Kapitän für eine Rücklandung auf dem Flughafen Istanbul. Ein übliches Verfahren in solchen Situationen. Allerdings war das Flugzeug zu schwer und musste überschüssigen Treibstoff loswerden. Man entschied sich gegen so genanntes Fuel Dumping über dem Meer und verbrannte den Kraftstoff durch rund vierstündiges Kreisen über dem Schwarzen Meer in der Nähe von Istanbul. Unklar, ob Dumping-Einrichtung überhaupt vorhanden Grundsätzlich stellt sich in solchen Situationen die Frage, ob Fuel Dumping und eine schnellere Landung oder das Verbrennen von Kraftstoff die bessere Lösung ist. Eine solche Entscheidung hat der Kapitän unter Berücksichtigung aller Parameter zu treffen. Beim Airbus A330 kommt hinzu, dass die Dumping-Einrichtung serienmäßig nicht vorhanden ist, sondern als aufpreispflichtiges Extra eingebaut werden kann.

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Österreich stuft einige Balkan-Länder nicht mehr „grün“ ein

Die österreichische Einreiseverordnung wurde wieder geändert. Eine wesentliche Neuerung ist, dass die vollständige Corona-Impfung („zwei Stiche“ bzw. „ein Stich“ bei Johnson & Johnson) nun 12 Monate statt wie bisher neun Monate gilt. Anerkannt werden weiterhin nur Vakzine, die über eine EMA- und/oder WHO-Zulassung verfügen. Das schließt weiterhin den russischen Impfstoff Sputnik V aus. Verschärfungen gibt es aber hinsichtlich einiger Staaten, die nicht mehr auf der Liste der „grünen Länder“ geführt werden. Unter anderem handelt es sich dabei um Serbien, Nordmazedonien, Montenegro, Kosovo, Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Brunei, Israel, Japan, USA und Thailand. Für vollständig geimpfte Personen ergeben sich defacto keine Änderungen, Ungeimpfte können der Quarantäne unterliegen. Auf der Liste der so genannten „Virusvariantengebiete“ sind Costa Rica und Suriname. Gestrichen wurden von dieser „roten Liste“ Eswatini, Lesotho, Malawi, Mosambik, Namibia und Simbabwe. Uruguay schaffte gar die Umstufung auf die „grüne Liste“. Bei Virusvariantengebieten gelten besondere Einreisebestimmungen.

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