
Laudamotion: Stansted-Vorfall nun vor dem EuGH
Der Europäische Gerichtshof muss sich mit dem Laudamotion-Triebwerksdefekt und der anschließenden Evakuierung der damaligen OE-LOA befassen. Der Vorfall ereignete sich am 1. März 2019 auf dem Flughafen London-Stansted. Eine Österreicherin verklagt das Unternehmen, da sie aufgrund des Zwischenfalls eine posttraumatische Belastungsstörung erlitten hat. Die britischen Unfallermittler kritisierten in ihrem Abschlussbericht die ehemalige österreichische Fluggesellschaft heftig. Unter anderem wurde vorgeworfen, dass es der verantwortlichen Senior-Flugbegleiterin an Vorerfahrung gemangelt habe. Ihre Beförderung fand nach weniger als einem Jahr Praxis statt. Auch ist die Behörde der Ansicht, dass die Räumung der Maschine nicht notwendig war und obendrein Anweisungen des Kapitäns missachtet wurden. Die Piloten waren gar überrascht, dass plötzlich Passagiere rund um die Maschine zu sehen waren. Da jedoch das noch funktionierende Triebwerk nicht abgeschaltet war, jedoch die Evakuierung eingeleitet wurde, wurde ein Passagier laut Gerichtsunterlagen „mehrere Meter durch die Luft geschleudert“. Die Dame zog vor Gericht. Eine Insassin der OE-LOA erlitt durch den Vorfall eine posttraumatische Belastungsstörung und reichte Klage beim Bezirksgericht Schwechat (Geschäftszahl: 17 C 1014/19z-7) ein. Die beklagte Laudamotion GmbH hielt es für nicht notwendig der Ladung des Gerichts nachzukommen, so dass die erste Instanz ein Versäumungsurteil erlassen hat. Bedingt durch die Abwesenheit wurde dem Standpunkt der klagenden Partei vollinhaltlich entsprochen. Das Urteil des Bezirksgerichts Schwechat ist mit dem 12. November 2019 datiert. Laudamotion „schwänzte“ erste Gerichtsverhandlung Offenbar wurde der Geschäftsleitung von Laudamotion die Tragweite des Säumnisurteils klar, denn dem Fluggast wurde eine hohe Summe Schadenersatz zugesprochen. Auch können sich daraus kostspielige Haftungen für Folgeschäden ergeben. Dagegen erhob die ehemalige







