In Sachen der seitens Lufthansa aufgekündigten Zubringerflüge gibt es nun auch vom Bundeskartellamt Rückendeckung. Die erste Prüfung habe ergeben, dass der Missbrauch der Marktmacht im Segment der touristischen Langstrecke vorliegen könnte. Die Bundesrepublik bekam zwischenzeitlich auch aus Brüssel Druck, denn das Verhalten des Kranichs wäre nicht mit den Bedingungen, unter denen die Staatshilfe bewilligt wurde, in Einklang zu bringen.
Zwischenzeitlich ruderte Lufthansa zurück und stellte öffentlich in Aussicht, dass eine Fortführung des Zubringervertrags mit Condor möglich erscheint. Der Ferienflieger brachte zuvor eine Beschwerde beim Bundeskartellamt ein und klagt zusätzlich vor dem Gericht der Europäischen Union gegen die Bewilligung der Kranich-Staatshilfe. Das Kartellamt hofft nun darauf, dass Lufthansa tatsächlich einlenkt, denn nach vorläufiger Prüfung ist man der Ansicht, dass die Marktmacht missbraucht wird.
Bis 7. April 2021 können beide Parteien eine Stellungnahme zu den bisherigen Ergebnissen einbringen. Anschließend entscheidet das Bundeskartellamt, ob möglicherweise einstweilige Anordnungen getroffen werden. Diese sollen Condor eine Planbarkeit des Vertriebs ermöglichen. Da der Ferienflieger – bedingt durch seine einstige Zugehörigkeit zum Lufthansa-Konzern – keine eigenen Zubringer unterhält, ist dieser auf das Kranich-Streckennetz angewiesen. Dieser will aber die neue Tochter Eurowings Discover pushen. Die Neugründung soll eine regelrechte Blaupause des bisherigen Condor-Netzes bedienen.