Das Konsumieren und Speisen und Getränken ist aufgrund der jüngsten Covid-19-Schutzmaßnahmenverbordnung seit Mitternacht bis zumindest 30. November 2020 nicht mehr gestattet. Wohl aber dürfen die Betriebe „zum Mitnehmen“ verkaufen. Das führt zu einem absurden Umstand.
Verboten ist nämlich nur das Konsumieren von Speisen und Getränken in den Gastronomiebereichen. Auf Sitzbänken des Airports, zum Beispiel direkt gegenüber des Lokals, allerdings nicht. Somit können beispielsweise Schnitzelsemmel und Bier im Gastrobetrieb „zum Mitnehmen“ gekauft werden und völlig legal ein paar Schritte entfernt verspeist bzw. getrunken werden. Im Lokal ist es nicht erlaubt.
Ähnlich obskur wird es hinsichtlich der vom Flughafen Wien betriebenen Sky Lounge, denn das Buffet ist geschlossen. Alle anderen Angebote stehen weiterhin zur Verfügung. Damit die Lounge-Nutzer nicht verhungern oder verdursten müssen, gibt es laut Flughafen einen Snackbag, der beim Verlassen der Lounge mitgegeben wird. Dieser kann dann natürlich, beispielsweise auf den Sitzbänken direkt vor der Lounge, konsumiert werden. Worin nun der Unterschied zwischen „Konsum im Lokal“ und „Konsum direkt vor dem Lokal“ liegt, können wohl nur die Urheber der Verordnung beantworten.
Gegenüber Aviation Direct erklärte eine Sprecherin der Flughafen Wien AG wie folgt: „Gemäß der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung, die vorerst von 03. – 30.11.2020 Gültigkeit hat, ist die Konsumation von Speisen und Getränken in Gastronomiebereichen/Lounges nicht gestattet, dies gilt auch für den Flughafen Wien. Gastronomiebetreibern steht am Airport das Anbieten eines Take-Away Services frei, es wird jedenfalls in jedem Terminalbereich Verpflegung für Passagiere weiterhin zur Verfügung stehen. (F-Gates: Jemis Deli, Juice Factory; G-Gates: Henry’s; Ankunft: Mc Donalds und Ritazza (ab 4.11.), Anker, Abflug: Air Cafe). Weiterhin geöffnet bleibt die Sky Lounge am Flughafen Wien und damit stehen uneingeschränkt Services zur Verfügung wie Gratis-Download internationaler Zeitungen und Magazine, Relax-und Businessbereiche, Duschen, Raucherkabine, einzig das Buffet bleibt geschlossen, Lounge-Besucher erhalten beim Verlassen der Räumlichkeiten eine ‚Take-Away-Snackbag‘.“
Austrian Airlines legt die Verordnung übrigens anders aus. Firmensprecherin Tanja Gruber betonte am Montagabend gegenüber Aviation Direct, dass die Lounge des Carriers geöffnet bleibt. Die Verordnung der Regierung sieht Ausnahmen für Verkehrsbetriebe vor – beispielsweise Speisewägen oder Bewirtung an Bord. Unklar ist allerdings, ob sich Austrian Airlines darauf beruft. Nähere Einzelheiten zur AUA-Lounge in diesem Artikel.
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