Die österreichische Bundesregierung verfügte mittels Verordnung unter anderem die Schließung von Gastronomiebetrieben. Das überaus kryptisch formulierte und zum Teil widersprüchliche Dokument sieht aber Ausnahmen für die Beförderungsbranche vor. Austrian Airlines wird die Lounge im Schengen-Bereich des Wiener Flughafens offenhalten.
Die Rechtsabteilung von Austrian Airlines analysierte die Verordnung umfassend. Letztlich ist die Entscheidung getroffen worden, dass die Lounge offenbleiben kann. „Unsere Lounge bleibt wie bisher auch weiterhin geöffnet. Die Hygiene- und Abstandsregeln sowie die MNS-Pflicht in der Lounge bleiben unverändert. Der Mund-Nasen-Schutz ist in der Lounge immer zu tragen, auch am Weg zum Buffet oder in den Sanitärbereichen. Der MNS darf nur während des Sitzens bei den Tischen abgenommen werden“, erläuterte Konzernsprecherin Tanja Gruber gegenüber Aviation Direct.
Der Flughafen Wien wird die eigenbetriebene Lounge ebenfalls offenhalten, jedoch das Buffet schließen. Stattdessen wird den Besuchern beim Verlassen des exklusiven Wartebereichs ein Snackpaket mitgegeben. In den Gastronomiebetrieben dürfen Speisen und Getränke nicht konsumiert werden, lediglich Take-Away ist erlaubt. Das Trinken und Verspeisen kann völlig legal direkt vor dem Lokal erfolgen, nähere Einzelheiten dazu in diesem Artikel.