Flybe vor endgültigem Entzug der Betriebsgenehmigung

Flybe vor endgültigem Entzug der Betriebsgenehmigung

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Im Vorjahr musste die einst größte Regionalfluggesellschaft Europas, Flybe, Insolvenz anmelden. Bislang wurden das AOC und die Betriebsgenehmigung nicht entzogen, doch die Zivilluftfahrtbehörde des Vereinigten Königreichs leitete nun ein entsprechendes Verfahren ein.

Gegen Jahresende 2020 wurden die Markenrechte und einige Assets durch Cyrus Capital übernommen. Unter dem Firmennamen „Thyme Opco“ wurden bei der CAA die Anträge auf Erteilung von AOC und Betriebsgenehmigung (OL) eingebracht. Zum damaligen Zeitpunkt galt dies als durchaus überraschend, da die Reaktivierung der noch gültigen Zertifikate von Flybe möglich gewesen wäre.

Das hat man offenbar von Anfang an nicht beabsichtigt, denn die „neue Flybe“ soll mit neuem AOC und neuer OL abheben. Als Fluggerät sicherte man sich über eine Leasinggesellschaft eine erste DHC Dash 8-400, die vormals bei Austrian Airlines im Einsatz war. Die Streckenrechte, die die „alte Flybe“ hatte, wird man wahrscheinlich nicht übernehmen können.

CAA führt Ende Feber 2021 eine Anhörung durch

Hintergrund ist, dass diese an der Betriebsgenehmigung, die nun aufgehoben werden könnte, haften. Eigentlich wollte die britische CAA der insolventen „alten Flybe“ schon länger den Stecker ziehen. Bereits Mitte April 2020 wurde ein Entzugsverfahren eingeleitet, jedoch lockerte die Europäische Union, deren Vorgaben UK damals aufgrund der Übergangsphase noch zu beachten hatte, rückwirkend die Bestimmungen. Der simple Grund: Wegen der Corona-Pandemie hätten sonst europaweit die nationalen Behörden enorm vielen Carriern AOC und OL entziehen müssen.

Das AOC von Flybe ist bereits seit 16. Dezember 2020 suspendiert. Nun geht es darum, dass dieses endgültig eingezogen wird und gleichzeitig auch die Betriebsgenehmigung und die daran haftenden Streckenrechte annulliert werden. Am 26. Feber 2021 wird in diesem Zusammenhang eine Anhörung durchgeführt. Thyme Opco bzw. Eigentümer Cyrus Capital dürften allenfalls noch daran interessiert sein, dass die Slots und Streckenrechte auf das neue Unternehmen übertragen werden können.

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