Luftfahrtrecht war noch nie eine sonderliche Stärke deutscher Medien, wenn es darum geht künstlich einen Skandal aufzubauschen. Das neueste Opfer: Die österreichische Fluggesellschaft Eurowings Europe, der das Nachrichtenmagazin „Spiegel“ vorwirft, dass man deutsches „Maskenrecht“ missachten würde.
Nur noch wenige Staaten, darunter Deutschland, schreiben das Bedecken von Mund und Nase an Bord von Verkehrsflugzeugen vor. Während Fluggesellschaften, die im jeweiligen Staat registriert sind, unmittelbar zur Umsetzung von nationalem Recht gezwungen werden könnten, sieht es bei ausländischen Anbietern – abgesehen von Inlandsflügen – anders aus.
Der internationale Flugverkehr ist in zahlreichen internationalen Abkommen geregelt. Zum Teil sind diese schon 50 Jahre und länger in Kraft. In diesen ist so ziemlich alles geregelt und zwar auch welches Recht eigentlich an Bord gilt. Sofern bilateral keine abweichende Regelung vereinbart wurde, gilt jenes, des Registerstaats, wenn es sich eben um einen internationalen Flug handelt.
Dazu kommt, dass es derzeit unterschiedliche Notams bezüglich Maskenpflicht an Bord geben kann. Diese Frage stellte sich bis vor wenigen Monaten nur selten, denn fast alle Staaten – Register-, Abflugs-, und Zielort – haben Maskenpflicht vorgeschrieben. Allenfalls konnte man sich darüber streiten, ob auf Flügen von/nach Österreich, die von ausländischen Anbietern durchgeführt wurden, FFP2-Masken getragen werden müssen oder ob OP-Masken ausreichend waren.
Deutschland geht einsamen Sonderweg in Europa
Mittlerweile haben fast alle europäischen Staaten die Verpflichtung zur Bedeckung von Mund und Nase an Bord von Flugzeugen aufgehoben. Deutschland jedoch nicht und Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will gar auf FFP2-Masken verschärfen. Die Problematik ist nun, dass es sich widersprechende Notams verschiedener Staaten gibt. Im Zweifelsfall hat aufgrund internationaler Abkommen jenes des Registerstaats Vorrang. Im Fall der Eurowings Europe ist das eben Österreich.
Dies hat zur Folge, dass die deutsche Maskenpflicht völlig legal ausgehebelt ist, da an Bord österreichisches Recht gilt. Nachzulesen in den unzähligen internationalen Luftfahrtabkommen, die auch Deutschland unterzeichnet hat. Die Handhabe zur Durchsetzung der deutschen Maskenpflicht ist schlichtweg nicht vorhanden, es sei denn die deutschen Behörden wollten internationale Abkommen brechen, um ihren Sonderweg durchzusetzen.
Bereits vor einigen Wochen versuchte der Spiegel aus dem Umstand, dass sich Swiss an die Gesetze des Registerstaats hält und auch auf Deutschland-Flügen keine Masken mehr verlangt, einen regelrechten Skandal zu zimmern. Die Lufthansa-Tochter verwies völlig korrekt darauf, dass man der schweizerischen Gesetzgebung unterliegt und die Vorgehensweise auch aufgrund internationaler Luftfahrtabkommen geregelt ist. Dennoch versuchte das deutsche Medium zu suggerieren, dass deutsche Verordnungen und Gesetze grundsätzlich über jenen aus dem Ausland stehen würden. Das ist schlichtweg unwahr.
Österreichisches Recht gilt, egal ob es deutschen Medien passt oder nicht
Kaum verwunderlich ist daher, dass der Spiegel nun suggeriert, dass die deutschen Vorschriften über jenen von Österreich bzw. des Abflugs- bzw. Zielorts stehen würden. Aus dem Vorgehen der Eurowings Europe versucht man den nächsten Skandal zu zimmern, jedoch setzt sich die Fluggesellschaft gegenüber dem Medium verbal zu Wehr. Man verweist auf den Registerstand Österreich und punkt.
Auch würde man die Passagiere darauf aufmerksam machen, dass Deutschland das Tragen von Masken wünsche, aber aktive Maßnahmen zur Durchsetzung ergreift man schon länger nicht mehr. Bezüglich der Crews gilt an Bord österreichisches Recht. Da die Alpenrepublik keine Masken vorschreibt, müssen diese aufgrund der in diesem Artikel umfangreich beschriebenen Rechtslage auch keine tragen und zwar völlig unabhängig davon, ob es einem deutschen Nachrichtenmagazin in den Kram passt oder nicht.
5 Comments