Vor dem deutschen Bundesgerichtshof erlitt Air-Berlin-Insolvenzverwalter Lucas Flöther eine herbe juristische Niederlage. Das Höchstgericht verneinte im Zusammenhang mit der Schadenersatzklage, die gegen Etihad Airways eingebracht wurde, die Zuständigkeit der deutschen Justiz.
Flöther brachte im Namen der Konkursmasse eine Schadenersatzklage gegen den Großaktionär in Berlin ein. Dieser konterte mit einer Feststellungsklage, die den Gerichtsstandort London – laut Vertrag – bestätigen sollte. Ein Gericht im Vereinigten Königreich anerkannte die internationale Zuständigkeit und eröffnete das Verfahren. Daraufhin erklärte sich Berlin für unzuständig und verwies auf das Verfahren in London. Der Masseverwalter zog gegen diese Entscheidung bis zum Bundesgerichtshof, da er sich höhere Chancen für die Gläubiger erwartet, wenn das Verfahren in Deutschland geführt wird. Der BGH wies dieses Ansinnen ab, weshalb die Schadenersatzklage ausschließlich im Vereinigten Königreich verhandelt werden kann.
Erst kürzlich brachte Lucas Flöther in seiner Funktion als Insolvenzverwalter eine Schadenersatzklage gegen eine Tochtergesellschaft der Deutschen Börse ein. Er vertritt die Ansicht, dass diese – bedingt durch den Brexit – zum persönlich haftenden Gesellschafter der Kommanditgesellschaft geworden ist. Das Verfahren wurde noch nicht eröffnet.