Der Dauerstreit zwischen der Kärntner Beteiligungsverwaltung und Lilihill rund um den Flughafen Klagenfurt geht in die nächste Runde: Das landeseigene Unternehmen klagt gegen die Pachtverträge, die mit Konzernschwestern des Airports abgeschlossen wurden.
Die Geschäftsleitung des Klagenfurter Flughafens, der sich mehrheitlich im Eigentum der Lilihill Group befindet, schloss im Frühjahr dieses Jahres Pachtverträge mit Konzernschwestern ab. Dabei sollen Grundstücke, die laut Lilihill nicht betriebsnotwendig sind, für rund 20 Jahre vermietet werden. Der Aufsichtsrat erteilte für diese Transaktion die Zustimmung.
Die Kärntner Beteiligungsverwaltung erwirkte dagegen gleich zwei Einstweilige Verfügungen, jedoch wurden diese nach Verfahrenseröffnung aufgehoben. Die entsprechenden Klagen wurden zu Ungunsten der Landesgesellschaft entschieden. Diese hat jedoch die Möglichkeit abermals vor Gericht zu ziehen und direkt gegen die Verträge zu klagen.
Genau das macht man nun, denn die KBV teilte am Montagabend mit, dass man direkt gegen die Verträge klagen wird. Man behauptet, dass das Land Kärnten und die Stadt Klagenfurt als Minderheitsgesellschafter nicht eingebunden gewesen wären. Sowohl die KBV als auch die Stadt haben jedoch Vertreter im Aufsichtsrat, also jenem Gremium, das grünes Licht für die Verpachtung gegeben hat.
Das landeseigene Unternehmen forderte Lilihill im Vorfeld der Einbringung der neuerlichen Klage auf, dass die Pachtverträge „bedingungslos von sich aus aufgelöst“ werden sollen. Laut KBV soll der private Mehrheitseigentümer des Klagenfurter Flughafens darauf nicht eingegangen sein.
„Die Klage zielt deshalb auch darauf ab, dass Flughafen-Grundstücke zukünftig nur mit Zustimmung der Flughafen-Generalversammlung verpachtet werden dürfen. Wir vertreten die Interessen der öffentlichen Hand. Wenn ein Investor sich nicht an geltende Verträge hält, dann müssen wir diese Interessen der öffentlichen Hand in letzter Konsequenz auch vor Gericht schützen. Der Investor hat uns leider keine andere Wahl gelassen“, so KBV-Vorstand Martin Payer. „Das Gericht hat klar festgehalten, dass die Aufhebung der einstweiligen Verfügung nicht inhaltlich begründet ist, sondern weil der Vertrag zum Zeitpunkt der Verfügung bereits unterzeichnet war und eine einstweilige Verfügung einen Vertragsabschluss somit nicht mehr verhindern kann. Nachdem Lilihill sich nicht bereit erklärt hat, den Vertrag aufzulösen, müssen wir jetzt gerichtlich direkt gegen den Pachtvertrag vorgehen“.