Kommentar: Österreichs FFP2-Lachnummer in Flugzeugen und vier Impfungen ergeben 3/3

Koffer mit Impfpass (Foto: Robert Spohr).
Koffer mit Impfpass (Foto: Robert Spohr).

Kommentar: Österreichs FFP2-Lachnummer in Flugzeugen und vier Impfungen ergeben 3/3

Koffer mit Impfpass (Foto: Robert Spohr).
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Es gibt immer wieder den berühmten „österreichischen Weg“. Egal ob die weltweit einzigartige FFP2-Maskenpflicht, die an Bord von Flügen mittlerweile eher einer Lachnummer gleicht oder aber neuerdings der Umstand, dass vier Covid-Impfungen in der Bürokratie eben nicht vier Impfungen sind, sondern zwei mit zwei Drittstichen. Schuld daran, dass vierfach Geimpfte nicht 4/4 im „grünen Pass“ stehen haben, ist „der Computer“…

Es ist ein typischer Mittwoch, der auf der Insel Malta beginnt. Fast alles ist wie immer, denn der Linienbus X1, der zwischen Cirkewwa und Flughafen Luqa verkehrt, kommt natürlich verspätet. Fahrpläne sind auf dieser Linie eine unverbindliche Angabe wann rein theoretisch ein Bus kommen könnte oder eben auch nicht. Letzteres war der Fall. Doch irgendwas war dennoch anders als in den letzten beiden Jahren.

Spätestens beim Einsteigen in den Bus wurde klar, dass sich etwas verändert hat: Die Masken sind gefallen und kein einziger Fahrgast hat diese getragen. Es geht also ganz legal maskenlos durch das übliche maltesische Verkehrschaos, das die Strecke von nur etwa 20 Straßenkilometern auf eine Fahrzeit von über 1,5 Stunden anschwellen lässt. Ohne Maske geht es durchs Flughafenterminal, in die Lounge und zum Boarding ans Gate.

Personen, die einen Mund-Nasen-Schutz getragen haben, waren die absolute Ausnahme. Ist ja auch nicht mehr vorgeschrieben. Das gilt selbstverständlich auch für die Vorfeldbusse, so dass die Flugbegleiter beim Einsteigen so einiges an Aufklärungsarbeit leisten mussten, denn weder Österreich noch Malta haben die Maskenpflicht in Verkehrsflugzeugen abgeschafft. Diese gilt weiterhin, jedoch gleicht diese mittlerweile einer regelrechten Farce, wie der „typische Mittwoch“ im weiteren Verlauf zeigen sollte.

Die Anordnungen von Österreich und Malta widersprechend sich übrigens. Die Alpenrepublik schreibt vor, dass auf allen Flügen von/nach Österreich FFP2-Masken getragen werden müssen. Die Inselrepublik weist aber lediglich Mund-Nasen-Schutz an. Was gilt nun? Wenig überraschend erklärten die Behörden beider Staaten, dass jeweils ihr eigenes Notam vorrangig sein soll. Eine Vorschrift bezüglich einer „Rangordnung“ gibt es aber nicht. Tatsächlich ist es so, dass beide Anordnungen völlig gleichwertig gültig sind und FFP2-Maskenverweigerer sich völlig legal auf das maltesische Recht berufen können, zumal das betroffene Verkehrsflugzeug auch noch unter der Aufsicht der maltesischen CAD stand.

Schlüssig beantworten könnte übrigens keine offizielle Stelle, ob hinsichtlich der Maskenpflicht das österreichische oder maltesische Notam gültig ist. Den meisten Passagieren dürfte dies ohnehin egal gewesen sein, denn FFP2-Masken, zumindest unter der Nase, waren die Ausnahme. Die Mehrheit der Passagiere hatte unter die Nase geschobene OP- bzw. Stoffmasken auf oder trug diese während dem gesamten Flug auf dem Kinn. Die Crew hat sich darum überhaupt nicht geschert, auch wenn sich ein paar Österreicher zwischen 40 und 50 Jahren beschwert haben und die FFP2-Maskenpflicht eingefordert haben. Interessiert hat das aber niemanden.

Selbstverständlich haben auch die Besatzungsmitglieder keine FFP2-Masken getragen, sondern OP-Masken, die bei zumindest zwei Flugbegleitern durchgehend unter der Nase hingen. Man könnte fast meinen, dass man sich der Realität an Bord angepasst hat. Zur Erinnerung: Österreich verlangt von allen Crewmitgliedern und Passagieren, dass während dem gesamten Flug und in den Terminals durchgehend FFP2-Masken getragen werden. OP- sowie Stoffmasken sind – zumindest offiziell – nicht erlaubt. In der Realität ist die Umsetzung und Akzeptanz mittlerweile eine regelrechte Lachnummer.

Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) betonte vergangene Woche mehrfach, dass er gar nicht daran denkt die FFP2-Maskenpflicht endgültig aufzuheben. Diese soll unter anderem in Öffis, Flughäfen, Bahnhöfen, Supermärkten und Postämtern so bleiben wie sie ist und zwar bis mindestens 8. Juli 2022. Dass man aber in Reisebussen – im Gegensatz zu Flugzeugen – keine FFP2-Masken tragen muss, ist auch ein Fakt. Sein Ministerium konnte bis zum heutigen Tag nicht erklären warum diese Unterscheidung gemacht wird und auf welchen Erkenntnissen diese basiert.

Im internationalen Vergleich steht Österreich mittlerweile ziemlich einsam da, denn viele Staaten haben die Maskenpflicht komplett aufgehoben. Beispielsweise Deutschland geht einen Sonderweg und hat diese in öffentlichen Verkehrsmitteln, jedoch nicht in Bahnhöfen und Flughafenterminals, aber an Bord schon beibehalten. Malta beispielsweise schriebt MNS nur noch an Bord von Flugzeugen und zum Beispiel in Krankenhäusern durch. Der langen Rede kurzer Sinn: Viele Passagiere gewöhnen sich mittlerweile daran, dass man in der Mehrheit der europäischen Staaten zumindest in Flughafenterminals keine Masken mehr braucht.

Was ist die praktische Folge daraus? Ähnlich wie am „typischen Freitag“ haben sich auch die aus Malta kommenden Passagiere unmittelbar nach dem Verlassen der Gangway ihrer Masken, die wenn überhaupt unter der Nase getragen wurden, entledigt. Oftmals landeten diese im nächstbesten Mistkübel. Der maskenlose Fußmarsch in Richtung Gepäckausgabe wurde angetreten und es bedarf wohl keiner näheren Erklärung, dass sich auf dem Weg dorthin kein einziger Mitarbeiter oder Polizist in irgendeiner Form daran gestört hat.

Zugegeben, passagenweise wurden die Zustände in diesem Kommentar ein wenig überspitzt dargestellt. Doch was bringt es, wenn Österreich meint als einziges Land FFP2-Masken vorschreiben zu müssen, jedoch gleicht die Umsetzung mittlerweile reiner regelrechten Lachnummer? Herr Bundesminister Rauch (Grüne) sollte sich mal selbst an eine Gangway stellen oder an einem Linienflug, der aus einem Land kommt, in dem die Masken komplett abgeschafft sind. Vielleicht hätte der Vorarlberger dann mehr Gespür dafür wie seine Verordnungen in der alltäglichen Praxis umgesetzt bzw. ignoriert bzw. nicht kontrolliert werden.

Vier Covid-Impfungen sind in der Bürokratie drei mit zwei Drittstichen

Da ist der Umstand, dass es in Österreich tatsächlich möglich ist, dass man zwei dritte Impfungen gegen Covid-19 erhalten kann, auch nicht mehr verwunderlich. Seit einiger Zeit können sich Interessierte ab 12 Jahren eine vierte Impfung gegen Covid-19 geben lassen. Allerdings hat diese im Bereich der Bürokratie einen Haken. Formell wird diese erneut als dritte Impfung in den E-Impfpass und somit auch auf das Impfzertifikat („grüner Pass“) eingetragen. Das bedeutet konkret, dass auf dem elektronischen Impfpass zweimal eine dritte Dosis aufscheint und man plötzlich zwei gültige Impfzertifikate, jeweils mit 3/3 bekommt.

Was steckt dahinter? Extrem vereinfacht ausgedrückt: Das dahinterstehende EDV-System kann noch nicht bis vier zählen. Daher müssen die Impfstellen den vierten Stich derzeit als dritten Stich eintragen, so dass das Kuriosum herauskommt, dass vierfach Geimpfte laut ihrem E-Impfpass zwei „dritte Stiche“ bekommen haben und ein zusätzliches EU-Zertifikat mit 3/3, aber neuem Datum erhalten.

Nachvollziehbar ist es nicht, dass man die vierten Impfungen für alle, die wollen nach einem ärztlichen Beratungsgespräch freigibt, aber „auf dem Papier“ handelt es sich im eine „zweite dritte Impfung“. Vier Stiche sind immer vier Stiche, aber in der österreichischen Bürokratie ist eben alles anders: 1. Dosis, 2. Dosis, 3. Dosis und wieder 3. Dosis, addiert: 3/3.

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