Ein Wiener Rechtsanwalt stellt aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, dass Austrian Airlines für den Sturz, der sich auf einer Fluggastreppe ereignet hat, obwohl sich die Reisende nicht an den Handläufen festgehalten hat, in Frage. Der Jurist meint gar, dass Flugtickets gar zu einer „All-Risk-Versicherungspolizze“ werden könnten.
Über die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs hatte Aviation.Direct vor einigen Wochen ausführlich berichtet. Zusammenfassend: Eine Reisende ist am Flughafen Wien auf einer Fluggasttreppe gestürzt und hat sich Verletzungen zugezogen. Das Landesgericht Korneuburg hat in zweiter Instanz den EuGH angerufen und dieser hat festgestellt, dass die AUA haftet. Allerdings liegt die endgültige Entscheidung über diesen Fall weiterhin in Korneuburg.
In erster Instanz hat das Bezirksgericht Schwechat entschieden, dass der Reisenden kein Schadenersatz zusteht. Gegen dieses Urteil hatte die berufen, so dass der Fall vor dem Landesgericht Korneuburg verhandelt wird. Das Berufungsgericht hat die Angelegenheit dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt.
Dieser kommt nunmehr zu dem Schluss (C-589/20): Auch wenn dem Luftfahrtunternehmen kein Fehlverhalten vorzuwerfen ist, muss dieses nachweisen, dass der Fluggast, sei es auch nur fahrlässig, den Schaden verursacht oder zu diesem beigetragen hat, sonst hafte das Luftfahrtunternehmen. Ein Nachweis der freilich nur schwer zu erbringen sein wird.
„Die immer weiter fortschreitende Haftungsausdehnung für Luftfahrtunternehmen nimmt allmählich absurde Ausmaße an“, kritisiert Martin Klemm, Rechtsanwalt und Partner bei Brenner & Klemm Rechtsanwälte. „Ein Passagier, der noch dazu nachweislich nicht die Handläufe der Passagierbrücke verwendet hat, kommt zu Fall und die Airline wird zur Kasse gebeten. Egal was passiert, es haftet immer das Luftfahrtunternehmen. Das Flugticket wird immer mehr zur All-Risk-Versicherungspolizze“.
Das letzte Wort hat nunmehr grundsätzlich das Landesgericht Korneuburg, welches den Fall auf Basis der Ausführungen des EuGH neu zu bewerten hat; die Entscheidung bleibt abzuwarten.