Die Lufthansa Group machte in den letzten Wochen wiederholt Stimmung gegen die aktuellen europäischen Slot-Regeln. Man stellte in Aussicht, dass man 18.000 vermeidbare Flüge durchführen müsste, um das Regelwerk einhalten zu können. In Brüssel fand die Lobbyarbeit wenig Anklang, denn die EU-Kommission besteht auf die Einhaltung der 64-Prozent-Regel.
Konkret bedeutet das, dass die Fluggesellschaften während der laufenden Winterperiode 2021/22 mindestens 64 Prozent ihrer Start- und Landerechte tatsächlich nutzen müssen. Andernfalls drohen der Entzug und die Neuvergabe durch den jeweiligen Regulator. Lufthansa vertritt die Ansicht, dass angesichts der aktuellen Nachfrage gar Leerflüge durchgeführt werden müssten, um die Slots nicht in Gefahr zu bringen. Zwischen der künftigen Austrian-Airlines-Chefin Annette Mann und einem Wizz-Air-Manager gab es diesbezüglich eine kontroverse Diskussion.
Die EU-Kommission geht aber davon aus, dass die Omikron-Variante allenfalls eine kurzfristiger Knick in der Erholung des europäischen Flugverkehrs mit sich bringt. Daher gäbe es keine Notwendigkeit die Slot-Regeln zu lockern. Allerdings gibt es einen “Hasenfuß”: Wenn Fluggesellschaften nachweisen können, dass ihnen die Nutzung ihrer Start- und Landerechte beispielsweise wegen scharfer Einreise- und Quarantänebestimmungen faktisch unmöglich gemacht wurde, soll die 64-Prozent-Regel nicht zur Anwendung kommen. Brüssel will dann im Einzelfall entscheiden.