In den letzten Tagen haben mit der Ukraine und Slowenien zwei weitere Staaten die Republik Österreich auf die „rote Liste“ gesetzt. Das hat zur Folge, dass die Einreise ohne Quarantäne nur noch unter Vorlage eines negativen PCR-Tests, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, erfolgen kann. Beide Länder haben jedoch auch eine ganze Reihe von Ausnahmen.
Während die Ukraine ganz Österreich zum Risikogebiet erklärte, nimmt Slowenien das Bundesland Kärnten aus. Das österreichische Außenministerium erklärt bezüglich dem südlichen Nachbarland, dass für den Beginn der 48-stündigen Frist das Datum des Befunds und nicht der Zeitpunkt des Abstrichs relevant ist. Nähere Einzelheiten zu den momentanen Einreise- und Quarantänebestimmungen hat das österreichische Außenministerium unter diesem Link zusammengestellt. Weiters ist es ratsam vor einer geplanten Einreise nach Slowenien auch über die Homepages der dortigen Behörden oder aber per E-Mail oder telefonisch bei der Botschaft Informationen einzuholen.
Die Ukraine verlangt – unabhängig davon, ob das Abflugland rot oder grün eingestuft ist – eine Versicherungspolizze, die Covid-19-Erkrankungen auf dem Staatsgebiet abdeckt. Grundsätzlich ist die Einreise aus „roten Ländern“ möglich, wenn eine Quarantäne angetreten wird oder aber eine PCR-Testung durchgeführt. Die Vorlage eines negativen PCR-Befunds, der nicht älter als 48 Stunden ist, entbindet von der Quarantäne und der Verpflichtung die lokale Anti-Corona-App zu installieren. Das österreichische Außenministerium hat unter diesem Link Informationen bereitgestellt. Im Detail informiert die Ukraine unter diesem Link in verschiedenen Sprachen über die Einreisbestimmungen, Ausnahmen und bietet auch die Möglichkeit an die Versicherung bei verschiedenen Gesellschaften abzuschließen. Aviation Direct berichtete vor einigen Tagen über dieses Thema im Detail. Grundsätzlich ist im Zweifel auch die Botschaft ein guter Ansprechpartner, wenn man Fragen zu den Bestimmungen hat.