COVID-19

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Air Canada inkludiert Corona-Versicherung

Das Star-Alliance-Mitglied Air Canada inkludiert ab 17. September 2020 bei allen Neubuchungen eine Covid-19-Versicherung. Das Angebot gilt zunächst bis 31. Oktober 2020 und ist vorläufig nur für Personen, die ihr Ticket in Kanada erwerben, erhältlich. Ob eine Ausrollung auf andere Länder oder eine Fortsetzung der Aktion geplant ist, sagte der Carrier noch nicht. Die Versicherung ist bei allen Buchungen, die im Zeitraum von 17. September bis 31. Oktober 2020 in Kanada getätigt werden inkludiert und derzeit ausdrücklich Bewohnern Kanadas vorbehalten. Die Deckungssummen gibt Air Canada wie folgt an: bis zu 200.000 Kanadische Dollar für Behandlungskosten im Zusammenhang mit Covid-19, bis zu 150 Kanadische Dollar für Quarantänekosten (Unterkunft und Verpflegung), jedoch maximal 300 Kanadische Dollar pro Familie, maximal 14 Tage. Weiters werden bis zu 500 Kanadische Dollar für die RÜckreise ersetzt, wenn es sich um ein Land handelt, das seitens der Regierung mit den Reisewarnstufen drei oder vier belegt ist. Voraussetzung ist, dass die Erkrankung im Ausland eintritt und der maximale Reisezeitraum bis zum 12. April 2021 eingehalten wird. Versicherer ist Manulife. In Kooperation mit Allianz wird auch ein weiteres Versicherungsprodukt angeboten. Dieses steht auch Passagieren ohne Wohnsitz in Kanada offen. Hierfür ist jedoch eine Prämie an die Assekuranz zu entrichten.

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Wizz Air Abu Dhabi muss um zwei Wochen verschieben

Neuer Starttermin ist der 16.Oktober. Grund dafür seien aktuelle Reisebeschränkungen im Zusammenhang mit Covid-19, wie der Low Cost Carrier in einer Aussendung mitteilt. All jene Fluggäste, die von dieser Maßnahme betroffen sind, werden vom Unternehmen automatisch informiert. Man entschuldige sich aufrichtig für die verursachten Unannehmlichkeiten. Für Kunden, die auf der Webseite der Fluglinie oder in deren App gebucht haben, gilt: „120 Prozent des ursprünglichen Tarifs werden automatisch auf das Wizz-Konto des Kunden hochgeladen, wobei dieser Betrag 24 Monate lang für den Kauf von Wizz Air-Produkten und -dienstleistungen verwendet werden kann“, erklärt die Fluglinie. Passagiere, die ihre Buchungen über Reisebüros – einschließlich Online-Reisebüros – vorgenommen haben, sollten sich mit dem Unternehmen in Verbindung setzen, bei dem sie ihre Tickets gekauft haben.

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Italien droht Ryanair Flugverbot an

Die italienische Flugsicherungsbehörden Enac droht dem Low Cost Carrier Ryanair mit einem Flugverbot für alle Flüge von und nach Italien. Grund dafür seien „zahlreiche Verstöße gegen die Anti-Covid-Gesundheitsvorschriften an Bord von Flugzeugen“, wie die Behörde auf ihrer Website bekannt gibt. Besonders wird dem Carrier vorgeworfen, geltende Abstands- und Distanzregeln missachtet zu haben. So habe die „Zivilluftfahrtbehörde festgestellt, dass Ryanair systematisch die in Italien festgelegten Bestimmungen zur Begrenzung des Gesundheitsrisikos durch Coronaviren an Bord von Flugzeugen (…) nicht einhält“, heißt es im Enac-Bericht. Gegenüber dem Nachrichtenportal euronews äußert sich die Fluglinie zu den Anschuldigungen und weist diese zurück. Man halte sich an die von der italienischen Regierung festgelegten Maßnahmen. Die Passagiere können sicher sein, dass bei Ryanair der Gesundheitsschutz an oberster Stelle steht.

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Freier Nebensitz? Bei Condor gegen Bezahlung

Wer an Bord von Condor einen freien Nebensitz haben möchte, kann dies nun als Service kostenpflichtig erwerben. Dies kann während der Buchung, beim Web-Check-In oder direkt am Flughafen gekauft werden. Vorerst macht Condor nur auf Kurz- und Mittelstreckenflügen den Wunsch nach mehr Abstand zu Geld. Preislich ist man allerdings etwas intransparent, da das Service lediglich mit „ab 39,99 Euro“ beworben wird. Tatsächlich ist es ein dynamisches Pricing, das sich offensichtlich nach Angebot und Nachfrage orientiert.

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Künftig einheitliche Corona-Schutzmaßnahmen

Derzeit besteht bezüglich der Corona-Schutzmaßnahmen in der Passagierluftfahrt ein regelrechter Flickenteppich innerhalb Europas. Das wollen die Verkehrsminister der EU-Mitgliedsstaaten nun ändern und einigten sich auf einheitliche Standards. Dies soll zu Erleichterungen für Airlines und Passagiere führen, denn die Bestimmungen, Auflagen und Vorschriften sollen dann in allen 27 EU-Staaten einheitlich sein. Essentieller Bestandteil der Einigung ist, dass sämtliche Reisenden, sofern sie mindestens sechs Jahre alt sind, an Bord und in den Terminals einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen. Auch soll es für die Fluggesellschaften klare und unmissverständliche Vorgaben bezüglich der Reinigungsintervalle geben. Nähere Einzelheiten werden in den nächsten Tagen und Wochen ausgearbeitet. Anschließend sollen diese veröffentlicht werden.

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USO: Ryanair und Lauda sollen Kabinen mangelhaft reinigen

Die spanische Gewerkschaft USO übt seit einigen Wochen heftige Kritik an der Umsetzung der spanischen COVID-19-Schutzmaßnahmen durch die Fluggesellschaften Ryanair und Lauda. Insbesondere der Umstand, dass entgegen der lokalen Gesetzgebung keine FFP2-Masken an das fliegende Personal ausgegeben werden, führte bereits dazu, dass Beschwerden an die Luftfahrtbehörden und das Arbeitsinspektorat gerichtet wurden. USO kritisiert nun auch die Reinigungsprozesse der Ryanair Group, denn diese würden zwischen zwei Flügen auf die Reinigung durch Fachpersonal verzichten. Lediglich in der Nacht komme es zum ausführlichen Putzen und Desinfizieren der Kabinen. Das ist aus Sicht der Arbeitnehmervertreter in Zeiten von Corona zu wenig. Man verweist auch auf Mitbewerber, die sehr wohl zwischen zwei Flügen durch Fachpersonal reinigen lassen würden. Bei Lauda und Ryanair soll das Kabinenpersonal „ohne Reinigungsmittel, Schutzmittel und Schulung“ diese Aufgabe übernehmen. Seit 8. Juli 2020 gelten für alle Airlines, die ab Spanien tätig sind, verbindliche COVID-19-Sicherheitsvorschriften, die sich an den Empfehlungen der EASA orientieren. Diese sollen Ryanair und Lauda laut USO missachten. Besonders sauer stößt den Arbeitnehmervertretern auf, dass anstatt der vorgeschriebenen FFP2-Masken nun wiederverwendbare MNS-Masken, die in China produziert wurden und keine Zulassung in Europa haben sollen, an das Personal ausgegeben werden. An Bord soll es nicht einmal gegen Geld Austauschmasken für Passagiere geben. Die EASA empfiehlt in diesem Zusammenhang, dass Airlines solche bereithalten sollen. Davon, dass diese für die Passagiere gratis sein müssen, ist jedoch keine Rede. Die Gewerkschaft USO kritisiert weiterhin, dass trotz einer bereits bei den zuständigen Behörden eingebrachten Beschwerde der Bordverkauf nicht reduziert wurde. Weiterhin werden Duty-Free-Artikel angeboten.

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Österreich überlegt Einreise-Voranmeldung

Österreich plant die Einführung eines Pre-Travel Clearance Systems, das sich vom Grundsatz her an jenem, das Griechenland bereits praktiziert, orientieren soll. Dies kündigte Innenminister Karl Nehammer am Dienstag in einer Pressekonferenz an. Mehr als der „Arbeitstitel“ steht jedoch noch nicht fest. Derzeit ist geplant, dass die Voranmeldungen nur für Einreisen, die aus Corona-Risikogebieten (laut Einstufung der österreichischen Behörden) erfolgen sollen. Wie dies genau ausgestaltet sein wird, ist noch völlig offen. Nehammer meinte, dass es noch einige Fragen hinsichtlich des Datenschutzes und der genauen Umsetzung zu klären gilt. Auch einen Termin für den Start konnte der Innenminister nicht nennen. Karl Nehammer verwies darauf, dass derzeit die Verstärkung der Kontrollen, die gezielt auf Reisende, die vom Balkan zurückkehren, ausgelegt sind. Künftig darf nicht „jeder“ PCR-Test vorgelegt werden, sondern anerkannt werden nur noch jene, die von Laboren, die von Österreich auf eine Liste der zugelassenen Institute gesetzt werden. Damit will man Missbrauch mit gefälschten Testungen eindämmen. Auch soll bei Balkan-Rückkehrern die Quarantäne scharf kontrolliert werden. Seit Dienstag sind sämtliche Fluggesellschaften mittels NOTAM angewiesen, dass diese bei Flügen, die aus vom Außenministerium als Risikogebiet eingestuften Gebieten durchgeführt werden, von ihren Passagieren Daten erheben und auf Anfrage an die Behörden weiterleiten. Die Datensätze müssen 28 Tage vorgehalten werden. Erhoben werden: Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Staatsbürgerschaft, Ort des Abflugs, Abflugs- und Ankunftszeit, Einreisepunkt in Österreich, Gesamtanzahl der Passagiere und die Flugnummer.

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Österreich bannt Flüge aus 18 Staaten

Ab Donnerstag dehnt die Republik Österreich das Landeverbot für Passagierflugzeuge von neun auf 18 Staaten aus. Die Region Lombardei (Italien) hingegen wurde von der „schwarzen Liste“ gestrichen, so dass beispielsweise ab Mailand und Bergamo wieder nach Österreich geflogen werden darf. Besonders hart dürfte das im NOTAM A1924/20 kundgemachte Flugverbot die Fluggesellschaften Austrian Airlines, Wizzair und Ryanair treffen, denn zahlreiche Destinationen, insbesondere auf dem Balkan sind betroffen. Urlauber, die beispielswiese in Burgas und Varna ans Meer wollten, haben nun zusätzlich zu den verschärften Einreisebestimmungen bei der Rückkunft ein Problem: Rechtlich sind Flüge von Österreich nach Burgas oder Varna erlaubt, jedoch die Rückflüge dürfen nur leer durchgeführt werden. In der Praxis wird dies aus Kostengründen jedoch eher nicht praktiziert. Konkret sind ankommende Passagierflüge aus den nachstehenden Staaten ab Donnerstag-Mitternacht mit einem Landeverbot in Österreich belegt: Albanien Weißrussland Bosnien und Herzegowina Bulgarien Volksrepublik China Ägypten Iran Kosovo Moldawien Montenegro Nord Mazedonien Portugal Rumänien Russische Föderation Serbien Schweden Ukraine Vereinigtes Königreich Vorläufig gilt das Landeverbot für Passagierflüge, die in den oben genannten Ländern gestartet sind, bis 31. Juli 2020. Allerdings zeigte sich in den letzten Monaten, dass der Bann oftmals äußerst kurzfristig verlängert wurde.

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AK: Quarantäne muss einkalkuliert werden

Die Arbeiterkammer Wien weist in einer Medienmitteilung ausdrücklich darauf hin, dass bei der Rückreise aus Urlaubsländern eine Quarantäne möglich ist. Dies betrifft insbesondere auch Gastarbeiter, die nach Hause zu ihren Familien reisen. In den letzten Tagen belegte die Republik Österreich Einreisende aus Serbien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien und Rumänen wieder mit Quarantänepflicht und kündigt verstärkte Kontrollen an. Die AK Wien informiert angesichts der Reisewarnung über die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern: Wer in ein Land/Gebiet mit den Sicherheitsstufen 5 oder 6 reist, muss entweder nach der Rückkehr nach Österreich 14 Tage in Quarantäne oder muss den Behörden einen negativen Corona-Test vorweisen. Die Quarantäne muss der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin in den Urlaub einkalkulieren, wenn auf Grund der Rechtslage schon vor Antritt der Reise klar war, dass eine 14-tätige Absonderung vorgeschrieben ist. Der Corona-Test kann entweder im Urlaubsland oder am Flughafen gemacht werden und darf bei Wiedereinreise nicht älter als vier Tage sein. Die Kosten trägt der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin. Die AK fordert die Behörden auf, kostengünstige Möglichkeiten der Testung auch an den Grenzübergängen zu gewährleisten. Der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin kann nach einem Aufenthalt in einem Gebiet der Stufe 5 oder 6 um einen Test ersuchen, um die Dauer der Quarantäne zu verkürzen. Eine Verpflichtung zum Test besteht jedoch nicht. Der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin muss dem Unternehmen nicht vorab bekannt geben, wo der Urlaub verbracht wird. Die Beschäftigten sind nur verpflichtet, auf Anfrage nach dem Urlaub mitzuteilen, ob sie einem Gebiet der Stufe 5 oder 6 waren. Wer in ein Gebiet/Land der Stufe 5 oder 6 fährt, kann

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Runder Tisch: Nationale Charta unterschrieben

Am Donnerstag fand auf Einladung von Staatssekretär Magnus Brunner (ÖVP) im Verkehrsministerium ein Runder Tisch zur aktuellen COVID-19-Situation in der Luftfahrt statt. Dabei wurde eine nationale Charta unterschrieben. An diese sollen sich alle heimischen Unternehmen in der Branche halten. „Das Virus wird uns noch lange begleiten – die Krise ist noch nicht vorbei. Vor diesem Hintergrund eint uns das gemeinsame Ziel, Menschen gesund und sicher von A nach B zu bringen. Die Unterzeichnung der nationalen COVID-19 Charta für den Luftverkehr ist ein wesentlicher Schritt in diese Richtung. Die Handlungsempfehlungen, die europäische Leitlinien und nationale Regelungen vereinen, geben sowohl den Unternehmen selbst, als auch den Passagieren Orientierung auf ihren Reisen“, so Staatssekretär Magnus Brunner nach dem heutigen Runden Tisch zu sicherem Fliegen vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und meint weiter: „Bei allen Reisen gilt natürlich immer: Bitte den Hausverstand miteinpacken!“ Die COVID-19-Pandemie hat die Luftfahrt-Industrie weltweit vor unvergleichliche Herausforderungen gestellt. Flugbewegungsrückgänge von weit über 90 Prozent waren zu verzeichnen. Es wird vermutlich noch Jahre dauern, bis sich die Luftfahrt wieder auf das Niveau der Vorkrisenzeit erholen kann.  Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) hat gemeinsam mit dem Europäischen Zentrum für Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC) Leitlinien zu Gesundheitsmaßnahmen in der Luftfahrt ausgearbeitet. Diese bildeten die Diskussionsgrundlage für den heutigen Runden Tisch – die Vertreterinnen und Vertreter der Airlines, der Flughäfen und Business Aviation haben sich zu zur nationalen Charta für die Luftfahrtbranche bekannt. Diese sieht die Umsetzung der Empfehlungen der EASA in Abstimmung mit den nationalen Gesundheitsbehörden und unter Berücksichtigung

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