Zwischen Lufthansa und Condor schwelt seit längerer Zeit ein Streit, der an verschiedenen Stellen ausgetragen wird. Das Ergebnis der vorläufigen Prüfung des Bundeskartellamts bezüglich der Zubringerflüge ist unmissverständlich zu Gunsten des Ferienfliegers, wirft jedoch auch grundsätzliche Fragen auf. Beispielsweise geht die Wettbewerbsbehörde davon aus, dass Fernbusse und die Bahn kein attraktiver Zubringer zu Langstreckenflügen sind. Damit verpasst das Bundeskartellamt dem “Bahn-Wahn” der deutschen Regierung einen regelrechten Schlag ins Gesicht, denn manche Politiker sprechen sich gar für ein Verbot von Inlandsflügen aus. Das regelrechte Anrecht auf die “Mitbenutzung” der Lufthansa-Zubringerflüge zu günstigeren Konditionen könnte Folgewirkungen haben. Sollte die Sichtweise des Bundeskartellamts halten, dann könnten andere Fluggesellschaften dies nötigenfalls einklagen und dann hätte der Kranich-Konzern ein ernsthaftes Problem, denn mal angenommen einige Langstrecken-MItbewerber oder gar Ryanair pochen darauf die innerdeutschen Flüge der Lufthansa Group als Feeder nutzen zu dürfen? Aus der Sicht der Lufthansa ist die vorläufige Entscheidung des Bundeskartellamts daher höchst problematisch und es ist davon auszugehen, dass im weiteren Fortgang des Verfahrens versuchen wird, dass die Behörde zu einer anderen Ansicht kommt. Wenn nicht, dann ist mit einer Klage bis zum Europäischen Gerichtshof zu rechnen, denn es geht um grundsätzliche Themen und die Kernfrage, ob andere Airlines das Recht haben Zubringer eines marktbeherrschenden Unternehmens mitzubenutzen. Bei Telefonanschlüssen ist dies der Fall, denn die Deutsche Telekom muss ihre Leitungen auch an Mitbewerber vermieten. Wenn es dann so läuft wie in der Telekommunikationsbranche, dass die Regulierungsbehörde den Preis festlegt, wird es kompliziert. Umgekehrt ist Condor in der durchaus komplizierten Situation, dass man