Kommentar: Es geht um Grundsatzfragen im Condor-Lufthansa-Streit

Kommentar: Es geht um Grundsatzfragen im Condor-Lufthansa-Streit

Werbung

Zwischen Lufthansa und Condor schwelt seit längerer Zeit ein Streit, der an verschiedenen Stellen ausgetragen wird. Das Ergebnis der vorläufigen Prüfung des Bundeskartellamts bezüglich der Zubringerflüge ist unmissverständlich zu Gunsten des Ferienfliegers, wirft jedoch auch grundsätzliche Fragen auf.

Beispielsweise geht die Wettbewerbsbehörde davon aus, dass Fernbusse und die Bahn kein attraktiver Zubringer zu Langstreckenflügen sind. Damit verpasst das Bundeskartellamt dem “Bahn-Wahn” der deutschen Regierung einen regelrechten Schlag ins Gesicht, denn manche Politiker sprechen sich gar für ein Verbot von Inlandsflügen aus.

Das regelrechte Anrecht auf die “Mitbenutzung” der Lufthansa-Zubringerflüge zu günstigeren Konditionen könnte Folgewirkungen haben. Sollte die Sichtweise des Bundeskartellamts halten, dann könnten andere Fluggesellschaften dies nötigenfalls einklagen und dann hätte der Kranich-Konzern ein ernsthaftes Problem, denn mal angenommen einige Langstrecken-MItbewerber oder gar Ryanair pochen darauf die innerdeutschen Flüge der Lufthansa Group als Feeder nutzen zu dürfen?

Aus der Sicht der Lufthansa ist die vorläufige Entscheidung des Bundeskartellamts daher höchst problematisch und es ist davon auszugehen, dass im weiteren Fortgang des Verfahrens versuchen wird, dass die Behörde zu einer anderen Ansicht kommt. Wenn nicht, dann ist mit einer Klage bis zum Europäischen Gerichtshof zu rechnen, denn es geht um grundsätzliche Themen und die Kernfrage, ob andere Airlines das Recht haben Zubringer eines marktbeherrschenden Unternehmens mitzubenutzen. Bei Telefonanschlüssen ist dies der Fall, denn die Deutsche Telekom muss ihre Leitungen auch an Mitbewerber vermieten. Wenn es dann so läuft wie in der Telekommunikationsbranche, dass die Regulierungsbehörde den Preis festlegt, wird es kompliziert.

Umgekehrt ist Condor in der durchaus komplizierten Situation, dass man früher die “Ferienabteilung” des Lufthansa-Konzerns war. Dementsprechend war es eine Selbstverständlichkeit, dass die Tochter die Flüge der Mutter als Feeder mitbenutzen konnte. Irgendwann hatte der Kranich aber die Ansicht, dass man Warmwasserflüge und Touristen nicht mehr braucht und trennte sich von Condor. Bei Lufthansa erkannte man dann, dass es so ganz ohne das Leisure-Geschäft dann noch nicht geht und stieg mit Eurowings bzw. Eurowings Discover wieder ein. Doch die “verstoßene” Tochter Condor war schon da. Warum sollte man also dem Konkurrenten Passagiere “liefern”, wenn man sie auch in die konzerneigenen Langstreckenjets setzen kann?

Für Condor sind die Zubringer in der Tat überlebenswichtig, weshalb man auch so energisch gegen die Kündigung des Vertrags durch Lufthansa vorgeht. Man kann dem Ferienflieger aber auch vorwerfen, dass das Management über viele Jahre hinweg in der Pendeluhr geschnarcht hat oder aber naiv war, denn wer Dienstleistungen eines Drittanbieters bezieht, begibt sich auch in eine Abhängigkeit. Condor hätte genug  Zeit gehabt ein eigenes Zubringernetz aufzubauen und dabei entweder selbst Airbus A320, die man ja hat, einzusetzen oder aber sich im Rahmen von Wetlease-Verträgen entsprechende Turboprops ins Haus zu holen. Das hätte für innerdeutschen Wettbewerb gesorgt. Das machte man aber nicht, sondern hat sich stets auf Lufthansa verlassen und das obwohl es klare Zeichen gab, dass der Kranich das Condor-Geschäft selbst “erobern” möchte.

Wie man es auch dreht und wendet: Die Angelegenheit rund um die innerdeutschen Zubringerflüge hat einige interessante Faccetten auf beiden Seiten. Letztlich wird es wohl darauf hinhauslaufen, dass am Ende ein Höchstgericht entscheiden muss. Zu viele grundsätzliche Fragen, die sowohl für Condor als auch für Lufthansa von enormer Bedeutung sind, gilt es zu klären. Es sei denn man einigt sich am “grünen Tisch” und begräbt das “juristische Kriegsbeil”. Ob es dazu noch kommen wird?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Redakteur dieses Artikels:

[ssba-buttons]

Paywalls mag niemand
– auch Aviation.Direct nicht!

Informationen sollten frei für alle sein, doch guter Journalismus kostet viel Geld.

Wenn Ihnen dieser Artikel gefallen hat, können Sie Aviation.Direct freiwillig auf eine Tasse Kaffee Kaffee einladen.

Damit unterstützen Sie die journalistische Arbeit unseres unabhängigen Fachportals für Luftfahrt, Reisen und Touristik mit Schwerpunkt D-A-CH-Region und zwar freiwillig ohne Paywall-Zwang.

Wenn Ihnen der Artikel nicht gefallen hat, so freuen wir uns auf Ihre konstruktive Kritik und/oder Ihre Verbesserungsvorschläge wahlweise direkt an den Redakteur oder an das Team unter unter diesem Link oder alternativ über die Kommentare.

Ihr
Aviation.Direct-Team
Paywalls
mag niemand!

Über den Redakteur

[ssba-buttons]

Paywalls mag niemand
– auch Aviation.Direct nicht!

Informationen sollten frei für alle sein, doch guter Journalismus kostet viel Geld.

Wenn Ihnen dieser Artikel gefallen hat, können Sie Aviation.Direct freiwillig auf eine Tasse Kaffee Kaffee einladen.

Damit unterstützen Sie die journalistische Arbeit unseres unabhängigen Fachportals für Luftfahrt, Reisen und Touristik mit Schwerpunkt D-A-CH-Region und zwar freiwillig ohne Paywall-Zwang.

Wenn Ihnen der Artikel nicht gefallen hat, so freuen wir uns auf Ihre konstruktive Kritik und/oder Ihre Verbesserungsvorschläge wahlweise direkt an den Redakteur oder an das Team unter unter diesem Link oder alternativ über die Kommentare.

Ihr
Aviation.Direct-Team
Paywalls
mag niemand!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Werbung