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Lauda vs. Betriebsrat – Urteil ergeht schriftlich

Am Dienstag wurde vor dem Landesgericht Korneuburg darüber verhandelt, ob Lauda einen Betriebsrat hat oder nicht. Das Urteil ergeht schriftlich. Die Geschäftsführung lässt sich einen Tag später polemisch über die Vorsitzende des Betriebsrats aus. Der Auftakt jener Gerichtsverhandlung, die Klarheit darüber schaffen soll, ob das fliegende Personal der Fluggesellschaft Lauda über einen Betriebsrat verfügt oder nicht sollte eigentlich bereits im März 2020 stattfinden. Die Corona-Pandemie verhinderte das jedoch, so dass die Tagsatzung am Mittwoch vor dem Landesgericht Korneuburg stattfand. Zu einer Urteilsverkündung kam es nicht, denn dieses wird – wie in den meisten zivilrechtlichen Verfahren üblich –den Parteien in den nächsten Wochen schriftlich zugestellt. Die beiden Hauptpunkte der Verhandlung: Ist die von der Airline angefochtene Betriebsratswahl korrekt abgelaufen, damit gültig und somit verfügt das fliegende Personal über eine Arbeitnehmervertretung? Ein weiterer Aspekt ist die Kündigungsschutzklage der Vorsitzenden des Gremiums. Diese erhielt mitten in den Wahlvorbereitungen ihre Kündigungen und wurde danach wiederholt nochmals gekündigt, mindestens einmal sogar fristlos entlassen. Da sie bereits dem vorherigen Betriebsrat angehörte, galt für sie Kündigungsschutz, der bei einer Gültigkeit der Wahl dazu führen könnte, dass auch die einige Monate später ausgesprochenen Kündigungen und die fristlose Entlassung nichtig sein könnten. Über den Verlauf des Prozesses gibt es unterschiedliche Ansichten. Die Vorsitzende des Betriebsrats spricht von einer konstruktiven Verhandlung. Das Urteil soll laut ihr in den nächsten Wochen schriftlich zugestellt werden. Sie hofft darauf, dass durch die Entscheidung des Landesgerichts Korneuburg dann Klarheit herrschen wird. Für die Fluggesellschaft Lauda war unter anderem Geschäftsführer Andreas Gruber bei Gericht. Auch

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Gericht: Eurowings erleidet „Snack-Schlappe“

Im Vorjahr strich Eurowings Snacks und Getränke im Kurzstrecken-Smarttarif. Dies verärgerte zahlreiche Passagiere. Die Verbraucherzentrale Hamburg zog im Zusammenhang mit einer Bestandsbuchung sogar vor Gericht und obsiegte. Die Zeiten, in denen auf Kurzstreckenflügen inkludierte Gourmet-Menüs in der Economy-Class serviert wurden, sind schon lange vorbei. Dennoch gibt es Passagiere, die Mahlzeiten und Getränke über den Wolken als besonders wichtig oder gar als Entscheidungskriterium bei der Buchung betrachten. Diese Kundengruppe ist zwar mittlerweile recht klein geworden, doch sie ist vorhanden. Eurowings erlitt nun im Zusammenhang mit der Streichung von Snacks und Getränken im Smart-Tarif eine Schlappe vor Gericht. Hintergrund ist, dass die Lufthansa-Tochter im vergangenen Jahr das Service-Konzept in dieser Buchungsklasse änderte. Zuvor waren unter einem ein Getränk und beispielsweise ein belegtes Brot inkludiert. Dies wurde gestrichen und hat auch bereits bestehende Buchungen betroffen. Das sorgte nicht nur bei Passagieren für Verärgerung, sondern veranlasste auch die Verbraucherzentrale Hamburg zu einer Klage. Der Fall landete somit vor Gericht und wurde unter dem Aktenzeichen 34 O 14/20 vor dem Landgericht Düsseldorf verhandelt. In einem so genannten Anerkenntnisurteil wurde festgestellt, dass Airlines eine bei der Buchung vereinbarte Bordverpflegung eben nicht unter Hinweis auf geänderte Beförderungsbedingungen streichen dürfen. Zu einer mündlichen Verhandlung ist es übrigens gar nicht gekommen, denn im schriftlichen Vorverfahren anerkannte der Carrier kurz vor der bereits anberaumten Tagsatzung den Anspruch. Die Verbraucherzentrale verweist in einer Medienerklärung darauf, dass die Abänderung wesentlicher Vertragsinhalte nur einvernehmlich erfolgen kann. Das bedeutet, dass die Fluggesellschaft nicht einseitig ändern kann, sondern die Zustimmung des Passagiers einholen muss. Eurowings

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