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Buzz: Gericht verpasst Ryanair weitere Watschn

Ryanair kassierte vor Gericht in Ungarn eine weitere Schlappe gegen den Mitbewerber Wizzair. Nach dem Erlass einer Einstweiligen Verfügung, die die Verwendung der Marke Buzz aufgrund von Verwechslungsgefahr untersagte, bestätigte nun das zuständige Gericht die Entscheidung. Dem Urteil nach, gegen das Ryanair ein Rechtsmittel zusteht, ist die Verwendung der Marke Buzz sowie der Internetdomain www.buzzair.com auf dem ungarischen Markt unzulässig. Zu hoch wäre die Verwechslungsgefahr. Das ungarische Gericht schloss sich damit weitgehend dem Antrag von Wizzair an und schmetterte die Gegenargumente von Ryanair ab. Ein wenig belustigend ist die Vorgehensweise dennoch, denn die Basis wird zwar Buzz betrieben, jedoch werden alle Flüge weiterhin als Ryanair vermarktet. Lediglich die Registrierung der Boeing 737-800 ist polnisch, die Crews tragen Uniformen mit Buzz-Logo und weisen auf die Durchführung durch diesen Carrier hin. Selbst auf den Sicherheitskarten ist noch immer das Ryanair-Sun-Logo zu sehen. Es ist anzunehmen, dass der irische Konzern das ungarische Urteil nicht auf sich sitzen lassen wird und in Berufung gehen wird.

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Gericht: Eurowings muss direkt an Passagiere erstatten

Insbesondere Passagiere, die ihre gestrichenen Flüge nicht direkt bei der Airline, sondern über eines der vielen Buchungsportale gebucht haben, sind derzeit einem massiven Ping-Pong-Spiel der Zuständigkeiten ausgeliefert. Unter anderem gegen Eurowings erwirkte die Verbraucherzentrale NRW nun eine Einstweilige Verfügung, die die “Spielchen” zu Lasten der Konsumenten beenden soll. Die Folge daraus ist, dass es derzeit Eurowings und auch einigen anderen Fluggesellschaften gerichtlich untersagt ist Erstattungen über die Buchungsportale vorzunehmen. Diese müssen direkt an den Endkunden geleistet werden. Hintergrund sind eben die Ping-Pong-Spiele, denn die Airline verweist auf den Vermittler und dieser auf die Airline. Angeblich soll es auch Fälle geben in denen die Fluggesellschaft an das Portal erstattet haben soll, dieses jedoch das Geld mutmaßlich nicht an den Passagier weitergeleitet haben soll. In den letzten Wochen und Monaten häuften sich solche Berichte. Bei Eurowings wurde dem nun ein Riegel vorgeschoben, denn aufgrund der Einstweiligen Verfügung dürfen die Auszahlungen temporär nur mehr direkt an den Kunden erfolgen. Leider können nun die betroffenen Passagiere ganz und gar nicht damit rechnen, dass die ihnen zustehende Rückzahlung schneller fließt, denn Eurowings muss nun erst die Kontaktdaten recherchieren. Viele Buchungsportale leiten diese nämlich nicht an die Airline weiter.

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AK: KLM zahlt erst nach Klage zurück

Besonders in diesen Krisenzeiten muss sich die Kundschaft der Fluggesellschaften in Geduld üben, wenn es um Ticketrückerstattungen geht. Denn aufgrund der zahlreichen Anfragen kann es zu längeren Verzögerungen kommen. So auch bei einem österreichischen Ehepaar: Die Steirer hatten direkt bei der niederländischen KLM einen Flug von Graz nach Amsterdam und retour für Anfang April gebucht. Aufgrund der Corona-Pandemie hob die Maschine aber nie ab.   Zwei Monate versuchten die Steirer selbst, die 687 Euro für die beiden Flugtickets zurückzuerhalten – ohne Aussicht auf einen Erfolg. Als der Geduldsfaden endgültig riss, wandten sie sich an den AK-Konsumentenschutz. „Wir haben sofort an die KLM geschrieben, bekamen aber auch nur Standardantworten“, so Bettina Schrittwieser, Leiterin des AK-Konsumentenschutzes. Ende Juli reichte man schließlich Klage auf Rückzahlung der Flugkosten ein. „Nach Klagseinbringung teilte die Airline mit, dass sie zahlen werde. Mitte August war das Geld da“, so die Konsumentenschützerin: „Unsere Gerichtskosten zahlten sie aber nicht. Diese klagen wir nun ein.“ Die KLM ist aber nicht die einzige Fluggesellschaft, die zurzeit geklagt wird: „Wir bereiten Klagen unter anderem gegen die Lufthansa, Ryanair, Eurowings, Emirates oder Turkish Airlines vor“, berichtet Schrittwieser. Sie alle sollen Flüge annulliert haben und würden nun die Ticketkosten nicht zurückzahlen, wie die Arbeiterkammer Steiermark mitteilt.

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Spanien kippt 206 Kündigungen bei Ryanair

Die irische Billigfluggesellschaft Ryanair darf in Spanien 206 Mitarbeiter vorerst nicht kündigen. Die Regierung untersagte dem Unternehmen ein entsprechendes Vorhaben unter Hinweis darauf, dass gesetzliche Bestimmungen nicht eingehalten wurden und der Carrier sich lediglich Sozialabgaben und Steuern sparen wolle. Die Angelegenheit hat eine längere Vorgeschichte, denn am 9. Jänner 2020 kündigte Ryanair insgesamt 244 spanischen Mitarbeitern auf diversen Bases. Ein Gericht kippte diese und ordnete die sofortige Wiedereinstellung an. Der Carrier habe die Gründe, die zur Schließung der Stationen und somit zu den Entlassungen geführt haben, nicht ausreichend dargelegt und weiters auch die gesetzlich vorgesehene Einbindung von Arbeitnehmervertretern missachtet. Just am Tag der Urteilsverkündung soll Ryanair neuerlich 206 Kündigungen ausgesprochen haben und neuerlich die Gewerkschaften nicht eingebunden haben. Das spanische Arbeitsministerium untersagte nun das Vorhaben. Gegen die Entscheidung kann Ryanair vor das spanische Nationalgericht ziehen. 

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Vorsorgliche Streichung: Airline muss zahlen

Gelegentlich kommt es vor, dass Fluggesellschaften bei Unwetterprognosen bereits am Vortag ihre Passagiere über die Entscheidung zur Streichung der Verbindung informieren. Schlechtes Wetter gilt für gewöhnlich als außergewöhnlicher Umstand und entbindet die Airline von der Zahlung der Ausgleichsleistung. Nicht jedoch in dieser spezifischen Konstellation, entschied das Landgericht Berlin. Die beklagte Fluggesellschaft strich „vorsorglich“ aufgrund einer Unwetterprognose die betroffene Verbindung für den Folgetag. Unter dem Aktenzeichen 67S49/19 entschied das Landgericht Berlin nun, dass es sich um keinen außergewöhnlichen Umstand handelt, da es keine entsprechende Warnung der Flugsicherung gab. Diese hätte den Flugverkehr einschränken können, was sie jedoch nicht getan hat. Das Gericht sprach dem Kläger nun die Ausgleichsleistung zu.

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Germanwings-Absturz: Gericht weist Ansprüche ab

Im Prozess nach dem Absturz einer Germanwings-Maschine hat das Essener Landgericht die Klagen von Hinterbliebenen auf zusätzliche Schmerzengeld-Zahlungen abgelehnt. Seit dem tragischen Vorfall im März 2015 trauern die Angehörigen der Opfer. Einige wollten nun mehr Geld. Doch daraus wird erst einmal nichts. Die Kläger warfen den beschuldigten Parteien vor, bei der medizinischen Begutachtung des Co-Piloten versagt zu haben. Der Mutter-Konzern Lufthansa und die ebenso angeklagte Lufthansa-Flugschule in den Vereinigten Staaten seien aber für die fliegerärztliche Untersuchung des Piloten nicht zuständig gewesen, liefert die zuständige Gerichtssprecherin als Begründung. Vielmehr würde es unter dem Zuständigkeitsbereich des Luftfahrtbundesamtes fallen.  Nach den Ermittlungsverfahren wurde bekannt, dass der Absturz, bei dem alle Fluginsassen ums Leben gekommen sind, absichtlich herbeigeführt wurde. Verursacher war der unter Depressionen leidende Co-Pilot. Im Zuge dessen sei auch schon Geld an die Familie der Geschädigten geflossen, wie zeit.de berichtet. In den meisten Fällen hätte ein Opfer in Deutschland über 100.000 Euro zugesichert bekommen. Gegen das Urteil ist Berufung möglich.

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Konkursverfahren über Level Europe eröffnet

Rechtsanwalt Michael Lentsch wurde zum Masseverwalter berufen. Forderungen können ab sofort angemeldet werden. Die Mitarbeiter können nun das Insolvenz-Entgelt binnen sechs Monaten beantragen. Unter der Geschäftszahl 36 S 54/20p eröffnete das Landesgericht Korneuburg das Konkursverfahren über die Fluggesellschaft Level Europe GmbH. Das Gericht setzte bereits einen Gläubigerausschuss ein und bestellte mit dem Wiener Neustädter Rechtsanwalt Michael Lentsch einen Masseverwalter. Als Stellvertreter fungiert der Eisenstädter Rechtsanwalt Gerwald Holper. Beide Juristen gehören der Kanzlei Kosch & Partner an. Forderungen, so auch wertlos gewordene Flugtickets, können bis zum 15. Juli 2020 angemeldet werden. Die Gebühr hierfür beträgt 23 Euro, wobei das behördliche Formblatt digital oder papiergebunden zu verwenden ist. Am 29. Juli 2020 findet in Form einer Videokonferenz die erste Tagsatzung im Hauptverfahren statt. Der Gläubigerausschuss besteht aus folgenden Organisationen: 1.) Kreditschutzverband von 1870, 2.) Alpenländischer Kreditorenverband, 3.) Österreichischer Verband Creditreform, 4.) Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnnen NÖ, 5.) Finanzprokurator, 6.) Österreichische Gesundheitskasse. Die Beschäftigten der Level Europe GmbH müssen ihren Anspruch auf Insolvenz-Entgelt binnen sechs Monaten stellen. Unterstützung können hierbei unter anderem der Betriebsrat, die Arbeiterkammer und die Gewerkschaft leisten.

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MH17: Verhandlung ohne anwesende Angeklagte

Anfang Juni fand der Auftakt des Strafprozesses gegen die mutmaßlichen Verursacher des Abschusses von MH17 statt. Andreas Schönwälder fasste für Aviation.Direct die Ereignisse der ersten drei Verhandlungstage zusammen. In den Niederlanden fanden letzte Woche unbemerkt von den meisten Medien vom 8. bis 10. Juni die ersten drei Tage des Strafprozesses gegen die Verantwortlichen des Abschusses von MH17 statt. Nachdem dieses Ereignis die meisten Leser hier interessiert hat aber nichts davon in den Zeitungen zu lesen war, habe ich mich entschlossen den Verlauf des Prozesses hier kurz zusammen zu fassen. Ich möchte anmerken, dass alle Informationen rein auf dem Liveticker eines Journalisten vor Ort beruhen (ergänzt um Details von anderen Livetickern) und aufgrund der doppelten Übersetzungen Niederländisch-Englisch / Englisch-Deutsch auch Fehler entstehen können. Weiters möchte ich anmerken, dass alle folgenden Passagen Aussagen vom Prozess sind und nicht meine persönliche Meinung widerspiegeln! Nur kurz zur Erinnerung. Die Aufarbeitung des Absturzes erfolgte durch das JIT, die Abkürzung für „Joint Investigation Team“. In der Luftfahrt ist es üblich, dass nach einem Absturz alle beteiligten Staaten (Herkunft der Opfer, Absturzort, Hersteller Flugzeug, Produzent der BUK, etc.) ein gemeinsames Ermittlungsteam stellen. Dieses ist somit 100% unparteiisch, da alle Erkenntnisse gemeinsam erarbeitet werden und am Schluss noch alle Parteien die Möglichkeit erhalten Fehler anzumerken und auszubessern. Des Weiteren haben diese Untersuchungsteams nicht die Aufgabe irgendwelche Schuldige zu finden, sondern arbeiten lediglich alle Fakten auf. Basierend auf dem Endbericht des JIT, haben die niederländischen Gerichte eine Anklage gegen vier Beschuldigte verfasst. Anmerkung: bei den Kämpfern in der Ostukraine

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BA, Easyjet und Ryanair klagen gegen UK-Quarantäne

Seit Montag gilt im Vereinigten Königreich eine zweiwöchige Quarantäne als Einreisebedingung. Dagegen gehen nun drei Fluggesellschaften juristisch vor. British Airways, Easyjet und Ryanair haben rechtliche Schritte gegen die verpflichtende 14-tägige Quarantäne der britischen Regierung eingeleitet. Den Fluggesellschaften zufolge würden sich die erlassenen Regelungen verheerend auf den britischen Tourismus und die gesamtwirtschaftliche Situation des Landes auswirken. Außerdem könne man dadurch Tausende Arbeitsplätze verlieren. Zugleich führen die Antragsteller an, dass die Notwendigkeit und Wirksamkeit der jetzigen Maßnahmen weder bewiesen noch nachweisbar sei. Das Vorgehen sei schlicht und ergreifend zu hart, wie man mitteilt. Stattdessen fordert man von den Verantwortlichen, die alten Regelungen wieder einzuführen, bei der die Selbstisolation nur Menschen aus Ländern mit erhöhtem Risiko vorbehalten war.

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Gericht: Hamburg-Ausbau war rechtens

Für den Richter des Oberverwaltungsgerichtes ist die Rechtslage eindeutig: Mit dem Ausbau des Hamburger Flughafens hat sich niemand etwas zu Schulden kommen lassen. Anfang letzten Jahres hatte der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) Zweifel an dieser Sache – und deswegen geklagt. Konkret ging es bei dieser Gerichtsverhandlung um die Frage, ob ein Bauvorhaben auch nach mehr als 20 Jahren nach den alten Plänen umgesetzt werden kann. Dabei wurde schon ein Terminal fertig gestellt, doch könne aufgrund des Rechtsstreits noch nicht in Betrieb genommen werden, wie abendblatt.de berichtet.  Umso mehr freut man sich nun über das Urteil. „Wir hatten zu keiner Zeit Zweifel an der Rechtmäßigkeit“, so Wirtschaftssenator Michael Westhagemann. „Andernfalls wäre nie eine Baugenehmigung erteilt worden. Das war aus unserer Sicht auch von Anfang an klar.“ Die Freude ist aber nur kurzweilig. Denn die Inbetriebnahme der Halle könnte angesichts der Corona-Pandemie weiter nach hinten verschoben werden.

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