AK: KLM zahlt erst nach Klage zurück

KLM-Winglet (Foto: Pixabay).
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AK: KLM zahlt erst nach Klage zurück

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Besonders in diesen Krisenzeiten muss sich die Kundschaft der Fluggesellschaften in Geduld üben, wenn es um Ticketrückerstattungen geht. Denn aufgrund der zahlreichen Anfragen kann es zu längeren Verzögerungen kommen. So auch bei einem österreichischen Ehepaar: Die Steirer hatten direkt bei der niederländischen KLM einen Flug von Graz nach Amsterdam und retour für Anfang April gebucht. Aufgrund der Corona-Pandemie hob die Maschine aber nie ab.  

Zwei Monate versuchten die Steirer selbst, die 687 Euro für die beiden Flugtickets zurückzuerhalten – ohne Aussicht auf einen Erfolg. Als der Geduldsfaden endgültig riss, wandten sie sich an den AK-Konsumentenschutz. “Wir haben sofort an die KLM geschrieben, bekamen aber auch nur Standardantworten”, so Bettina Schrittwieser, Leiterin des AK-Konsumentenschutzes. Ende Juli reichte man schließlich Klage auf Rückzahlung der Flugkosten ein. “Nach Klagseinbringung teilte die Airline mit, dass sie zahlen werde. Mitte August war das Geld da”, so die Konsumentenschützerin: “Unsere Gerichtskosten zahlten sie aber nicht. Diese klagen wir nun ein.”

Die KLM ist aber nicht die einzige Fluggesellschaft, die zurzeit geklagt wird: “Wir bereiten Klagen unter anderem gegen die Lufthansa, Ryanair, Eurowings, Emirates oder Turkish Airlines vor”, berichtet Schrittwieser. Sie alle sollen Flüge annulliert haben und würden nun die Ticketkosten nicht zurückzahlen, wie die Arbeiterkammer Steiermark mitteilt.

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