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Kurzarbeit: Arbeitsamt unterliegt Malta Air vor Gericht

Die deutschen Mitarbeiter der Ryanair-Tochter Malta Air erhalten weiterhin Kurzarbeitergeld. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschied, dass die Bundesagentur für Arbeit vorläufig an den ursprünglichen Bescheid, mit dem die erfüllten Leistungsvoraussetzungen anerkannt wurden, gebunden bleibt. Ursprünglich wurde den deutschen Flugbegleitern und Piloten der Malta Air die Kurzarbeit zuerkannt. Dies wurde vom Arbeitsamt auch mittels Bescheid festgestellt. Nur wenige Wochen später wurde dieser zurückgezogen und die Kurzarbeit abgelehnt. Gegen diese Entscheidung traten Gewerkschaften und Unternehmensführung gemeinsam in der Öffentlichkeit auf. Malta Air zog vor Gericht. Dieses befasste sich unter der Aktenzahl „L 20 AL 109/20 B ER“ mit der Anfechtung. Die Bundesagentur für Arbeit konnte die ursprüngliche Bewilligung und anschließende Ablehnung nicht schlüssig erklären. Auch der Umstand, dass in Deutschland keine Verwaltung unterhalten wird, spielt für das Gericht keine Rolle. Das Arbeitsamt wandte nachträglich ein, dass Malta Air in Deutschland keinen Betrieb unterhalte. Dies wäre bei der ursprünglichen Antragstellung nicht ersichtlich gewesen und hätte man eben erst später erkannt. Die in Deutschland stationierten Malta-Air-Mitarbeiter entrichten ihre Steuern und Sozialabgaben in der Bundesrepublik. Die Angelegenheit ist mittlerweile in der zweiten gerichtlichen Instanz, denn das Sozialgericht Köln stellte fest, dass der Widerspruch eine aufschiebende Wirkung hat und somit vorläufig weiterhin das Kurzarbeitergeld für die Malta-Air-Mitarbeiter zu bezahlen ist. Dagegen ergriff die Bundesagentur für Arbeit ein Rechtsmittel, so dass der Fall vor dem Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen landete. Dieses bestätigte jedoch die Entscheidung der Vorinstanz. Zum Urteil schreibt das juristische Fachportal Beck Aktuell wie folgt: „Die Antragsgegnerin könne sich nicht auf das mögliche Fehlen der betrieblichen Voraussetzungen im

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Lufthansa-Vorstände sollen sich vor Gericht verantworten

Einem Berliner Rechtsanwalt gefällt das Corona-Management der Lufthansa so ganz und gar nicht. Er hat alle fünf Konzernvorstände wegen Betrugsverdachts angezeigt. Fast tagtäglich regnete es, vor allem in der Lockdown-Phase, Flugstreichungen. Niemand konnte sich sicher sein, dass sein geplanter Flug auch wirklich stattfindet. Geschweige denn, ob und wann das bereits gezahlte Ticket rückvergütet wird. Nun soll die AUA-Mutter nach einer Abmahnung eine Unterlassungserklärung abgegeben haben. Dabei würde es um Falschinformationen für Kunden und um gesetzwidrig verringerte Erstattungen gehen, wie die Stuttgarter Zeitung berichtet.

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Gericht weist Antrag gegen Quarantäne-Regeln ab

Der deutsche Reiseveranstalter Bentour brach beim Verwaltungsgericht Schleswig einen Eilantrag ein – Aviation.Direct berichtete. Doch das Gericht schmetterte den Antrag ab – und das noch am Tag des Eingangs.  Die Geschäftsleitung wollte der deutschlandweit geplanten Quarantänepflicht für alle Einreisenden aus Corona-Risikogebieten einen Riegel vorschieben. Gemäß einer derzeit geltenden Regelung in Schleswig-Holstein müssen Türkei-Rückkehrer fünf Tage lang in Selbstisolation verharren, auch nach Vorzeigen eines negativen PCR-Tests. Dies sei unverhältnismäßig, bekräftigt Veranstalterchef Deniz Ugur.  Das Gericht lieferte noch keine Begründung für die Ablehnung. Diese soll in den nächsten Tagen nachgereicht werden, wie reisevor9.de berichtet. Dann wolle man noch einmal über das weitere Vorgehen beraten. „Die fehlende Begründung lässt alles noch offen. Wir sehen mit der Quarantäneregelung des Landes Schleswig-Holstein nach wie vor die Grundrechte unserer Gäste als unangemessen beeinträchtigt an“, so der Bentour-Chef.

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Düsseldorf: 500 Euro Strafe für das Benutzen der falschen Tür

Am 1. März 2020 sorgten ein Unbekannter, ein 65-jähriger Grieche und ein 24-jähriger Student aus Hamburg für ordentlich Wirbel am Flughafen Düsseldorf. Sie betraten den Sicherheitsbereich durch eine Nottür und damit illegal. Das hatte Folgen: Das Terminal wurde evakuiert, rund 6.500 Reisende wurden erneut kontrolliert und 48 Flüge mussten gestrichen werden. Das Amtsgericht Düsseldorf verhängte nun Geldstrafen in der Höhe von jeweils 500 Euro. Die Tür wurde allerdings weder vom Rentner, noch vom jungen Mann aus Hamburg geöffnet, sondern von einer bis heute nicht identifizierten Person. Die beiden sind dieser einfach nachgelaufen und hatten nach Ansicht des Amtsgerichts Düsseldorf auch keine Absicht eine Gesetzesübertretung zu begehen. Ursprünglich wurden 2.500 Euro Strafe wegen eines fahrlässigen Verstoßes gegen das Luftsicherheitsgesetz verhängt. Das Gericht reduzierte diese auf jeweils 500 Euro.

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Air Asia und Air Asia X stottern Strafen in 18 Raten ab

Die Erhebung zusätzlicher Gebühren für die Bezahlung von Flugtickets mittels Debit- oder Kreditkarte sowie Onlinebanking kommt Air Asia und Air Asia X nun teuer zu stehen. Die zuständige Zivilluftfahrtbehörde Mavcom verhängte saftige Bußgelder in der Höhe von umgerechnet jeweils rund 408.000 Euro. Dagegen zogen die beiden Carrier vor Gericht, jedoch erfolglos. Immerhin: Das Abstottern in 18 Monatsraten wurde bewilligt. In Malaysia ist es nicht zulässig, dass für die Bezahlung zusätzliche Gebühren erhoben werden. Das interessierte die beiden Billigfluggesellschaften aber herzlich wenig: Im Zeitraum von 10. August bis 11. September 2019 wurden diese erhoben. Mavcom ist der Ansicht, dass ein Verstoß gegen das Gesetz vorliegt und verhängte zwei saftige Bußgelder. Weniger überraschend ergriffen Air Asia und Air Asia X ein Rechtsmittel. Laut dem Portal Malaysiakini wurde im September 2020 in zwei separaten Verfahren vor dem High Court in Kula Lumpur verhandelt. Das Ergebnis ist, dass sich die beiden Lowcoster und die Behörde Mavcom jeweils im Gerichtssaal auf eine Ratenzahlung geeinigt haben. Beide Carrier müssen ab 15. Oktober 2020 das Bußgeld in 18 Monatsraten abstottern. Bis inklusive März 2022 müssen jeweils etwa 23.000 Euro überwiesen werden.

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Sardinien: Gericht kippt PCR-Test-Vorlagepflicht

Ab sofort ist für die Einreise auf die italienische Mittelmeerinsel Sardinien vorläufig kein negativer PCR-Test mehr notwendig. Ein Gericht kippte die Anordnung der Regionalregierung. Zumindest bis zum 7. Oktober 2020 ist die Einreise wieder ohne Vorlage eines negativen Befundberichts möglich. Das Verwaltungsgericht Cagliari ist der Ansicht, dass durch die Testpflicht das Grundrecht auf Reisefreiheit eingeschränkt ist. Gegen die Verordnung der Regionalregierung ging übrigens die Zentralregierung in Rom vor und obsiegte in erster Instanz. Am 7. Oktober 2020 geht der Prozess allerdings weiter. Bis dahin ist die vom Präsidenten der Region Sardinien herausgegebene Anordnung allerdings außer Kraft. Die übrigen Coronamaßnahmen auf der italienischen Insel sind nicht betroffen, denn diese waren auch nicht Gegenstand des Verfahrens.

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48,48 Euro sind für Lauda ein „unverhältnismäßiger Aufwand“

Sollen Passagiere das Geld für ihr Ticket zurückbekommen, wenn ihr Flug nicht durchgeführt wurde? Wenn es nach einer gerichtlichen Argumentation der Ryanair-Tochter Lauda gehen würde nicht. Der Aufwand hierfür wäre unverhältnismäßig. So argumentierte das Unternehmen vor Gericht in einem Verfahren, in dem ein Kunde, dessen Flug gestrichen wurde, sein Geld, das ihm Lauda aus gesetzlichen Gründen innerhalb von sieben Tagen hätte zurückbezahlen müssen, haben wollte. Als Beweis dafür, dass eine Bearbeitung des Anspruchs innerhalb der siebentägigen Frist ein “unverhältnismäßiger Aufwand” gewesen wäre, legte der von Lauda beauftragte Rechtsanwalt dem Amtsgericht Saarbrücken ein paar Zeitungsartikel aus Spanien und einen Wikipedia-Ausdruck vor. Weiters argumentierte man, dass das Servicecenter in Madrid wegen des Lockdowns nicht ausreichend verfügbar war. Das überzeugte das Gericht so ganz und gar nicht. Lauda wurde zur Rückzahlung von 48,48 Euro zuzüglich Zinsen und der Verfahrenskosten verurteilt. Laut dem Nachrichtenmagazin “Der Spiegel” hätte die Konzernmutter ihre interne Struktur anpassen müssen, um die Erstattungsansprüche innerhalb der gesetzlichen Frist abarbeiten zu können. Auch würde der Rückzahlungsanspruch keinen “unverhältnismäßigen Anspruch” darstellen, da sich der Aufwand für die Prüfung und Erstattung in sehr eng gesteckten Grenzen hält. Passagiere und damit Gläubiger hätten ein gesteigertes Interesse daran auch kleinere Forderungen geltend zu machen. Ryanair habe nicht ausreichend auf die Covid-19-Situation reagiert. “Der Spiegel” vermutet einen Zusammenhang zwischen den von vielen Airlines massiv verschleppten oder gar verweigerten Erstattungen und den geringen Neubuchungszahlen. Kunden hätten demnach keine Lust darauf, dass sie ihrem Geld nachlaufen müssen, wenn ihr Flug nicht durchgeführt wird. Die Branche hätte das Vertrauen massiv

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Ryanair-Personalchef teilt gegen Lufthansa aus

Mit Kritik an der milliardenschweren Staatshilfe für Lufthansa wirft Ryanair-Personalchef Darrell Hughes in einem Interview um sich. Er unterstellt gar, dass der Mitbewerber von der „staatlichen Hilfe wie ein Süchtiger von einer Droge abhängig ist“. Gleichzeitig verteidigt der Manager, dass Ryanair im Vereinigten Königreich einen staatlichen Kredit angenommen hat. Im Gespräch mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland behauptet Hughes, dass Lufthansa über viele Jahre hinweg verabsäumt habe das Unternehmen effizienter zu machen. Das „UK-Geld“ für Ryanair wäre ein Kredit, der im März 2021 zurückgezahlt werden muss. Es wäre mit dem milliardenschweren Rettungspaket, das Deutschland für Lufthansa geschnürt habe, überhaupt nicht vergleichbar. „Die Regierungen in der EU suchen sich jetzt aber jeweils ihre nationalen Champions aus, die ganz normale private Unternehmen sind und nun mit Steuergeld vollgepumpt werden. Der deutsche Steuerzahler bezahlt für die Ineffizienz der Lufthansa, die nicht so arbeitet, wie eine moderne Fluggesellschaft arbeiten müsste“, so der Ryanair-Personaldirektor gegenüber RND. Gleichzeitig betont der Manager der irischen Billigfluggesellschaft, das sich Ryanair und Malta Air nicht aus Deutschland zurückziehen werden. Die angekündigte Schließung der Bases Hahn und Weeze habe nur zur Folge, dass dort keine Flugzeuge und kein Personal mehr stationiert sind. Man werde die Airports aber weiterhin ansteuern. Doch generell hält Darrell Hughes die deutschen Flughäfen für zu teuer. Diese müssen effizienter werden, so der Ryanair-Personalchef. Angesprochen auf die für die Tochtergesellschaft Malta Air abgelehnte Kurzarbeit verweist Hughes gegenüber RND darauf, dass die Beschäftigten ihre Steuern und Sozialversicherungsabgaben in Deutschland entrichten. Das Verhalten der Bundesagentur für Arbeit ist aus der Sicht des

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Rettungsplan abgelehnt: Auch LATAM blitzt vor Gericht ab

Die größte Fluggesellschaft Lateinamerikas muss einen Rückschlag vor dem Richter hinnehmen. Ein US-Gericht hat den Restrukturierungsplan abgelehnt, mit dem das LATAM-Management den angeschlagenen Carrier durch die Krise manövrieren wollte. LATAM geht das Geld aus. Die Corona-Krise liegt dem Unternehmen besonders schwer im Magen. Um den Sinkflug zu stoppen und doch noch aus der Krise zu fliegen, legten die Verantwortlichen einen Rettungsplan vor. Insgesamt 2,4 Milliarden US-Dollar sollen dem Konzern zufließen. Und zwar vom Unternehmen Oaktree Capital Management – in Form eines Kredits. Darüber hinaus sollen sich auch die Großaktionäre der Airline daran beteiligen, wie aero.de berichtet. An letzteren schieden sich die Geister: nach der Vorstellung des Airline-Managements sollte nämlich die Kapitalzufuhr in Aktien umgewandelt werden können und damit den Anteil der Großaktionäre – wie beispielsweise Qatar Airways – erhöhen. Das hätte zu einer Ungleichbehandlung der anderen Aktieninhaber geführt, befand nun der Richter. Dennoch ließ er die Möglichkeit offen, weitere Vorschläge vorzulegen, die auch regelkonform sind. Bleibt nur noch die Frage offen, ob LATAM nicht nur das Geld, sondern auch die Ideen langsam ausgehen.

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Avianca: Gericht genehmigt Rettungsdarelehen nicht

Ein Gericht schiebt dem geplanten Rettungsdarlehen der angeschlagenen Avianca einen Riegel vor und stellt sich dazwischen. Die Transaktion von umgerechnet bis zu 310 Millionen Euro für die insolvente Fluggesellschaft wurde gestoppt.  Grund dafür sei mangelnde Transparenz. Aus den vorgelegten Dokumenten sei nicht ersichtlich, unter welchen Bedingungen das Darlehen gewährt werde. Darüber hinaus würde man auch die Garantien hinter dem geplanten Darlehen geheim halten, wie das Nachrichtenportal „Aero“ berichtet. Unter diesen Umständen habe das zuständige Gericht die Notwendigkeit zum Handeln gesehen. Avianca hatte wegen des massiven Umsatzrückgangs infolge der Corona-Krise im Mai Insolvenz angemeldet. Die Holding und mehrere Tochterunternehmen beantragten eigenen Angaben zufolge Gläubigerschutz nach Kapitel 11 des US-Insolvenzrechts. Wegen der Reisebeschränkungen in der Pandemie musste die finanziell belastete Fluglinie Mitte März auch seinen regulären Betrieb weitgehend einstellen. 

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