Sollen Passagiere das Geld für ihr Ticket zurückbekommen, wenn ihr Flug nicht durchgeführt wurde? Wenn es nach einer gerichtlichen Argumentation der Ryanair-Tochter Lauda gehen würde nicht. Der Aufwand hierfür wäre unverhältnismäßig. So argumentierte das Unternehmen vor Gericht in einem Verfahren, in dem ein Kunde, dessen Flug gestrichen wurde, sein Geld, das ihm Lauda aus gesetzlichen Gründen innerhalb von sieben Tagen hätte zurückbezahlen müssen, haben wollte.
Als Beweis dafür, dass eine Bearbeitung des Anspruchs innerhalb der siebentägigen Frist ein “unverhältnismäßiger Aufwand” gewesen wäre, legte der von Lauda beauftragte Rechtsanwalt dem Amtsgericht Saarbrücken ein paar Zeitungsartikel aus Spanien und einen Wikipedia-Ausdruck vor. Weiters argumentierte man, dass das Servicecenter in Madrid wegen des Lockdowns nicht ausreichend verfügbar war. Das überzeugte das Gericht so ganz und gar nicht. Lauda wurde zur Rückzahlung von 48,48 Euro zuzüglich Zinsen und der Verfahrenskosten verurteilt.
Laut dem Nachrichtenmagazin “Der Spiegel” hätte die Konzernmutter ihre interne Struktur anpassen müssen, um die Erstattungsansprüche innerhalb der gesetzlichen Frist abarbeiten zu können. Auch würde der Rückzahlungsanspruch keinen “unverhältnismäßigen Anspruch” darstellen, da sich der Aufwand für die Prüfung und Erstattung in sehr eng gesteckten Grenzen hält. Passagiere und damit Gläubiger hätten ein gesteigertes Interesse daran auch kleinere Forderungen geltend zu machen. Ryanair habe nicht ausreichend auf die Covid-19-Situation reagiert.
“Der Spiegel” vermutet einen Zusammenhang zwischen den von vielen Airlines massiv verschleppten oder gar verweigerten Erstattungen und den geringen Neubuchungszahlen. Kunden hätten demnach keine Lust darauf, dass sie ihrem Geld nachlaufen müssen, wenn ihr Flug nicht durchgeführt wird. Die Branche hätte das Vertrauen massiv verspielt, so das Magazin.