Gericht

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United Airlines: Gekündigte Frankfurter Belegschaft zieht vor Gericht

United Airlines zog in einer Nacht-und-Nebel-Aktion der seit 1997 bestehende Frankfurter Crew-Basis den Stecker: Nach einer kurzen Ankündigung seien die Beschäftigten „quasi über Nacht“ zum 1. Oktober fristlos entlassen worden. Jetzt ziehen die Betroffenen gegen den US-Carrier vor Gericht. Die Belegschaft staunte nicht schlecht, als sie am Morgen des 1. Oktobers ein Schreiben zur Beendigung des Dienstverhältnisses mit sofortiger Wirkung im Postfach vorfand. Unter den Gekündigten finden sich laut einem Bericht von Airliners auch fast 100 Flugbegleiter mit jeweils über 20 Jahren Firmenzugehörigkeit. Sie seien nun der Ansicht, dass die fristlose Entlassung ungültig ist, da diese dem deutschen Arbeitsrecht widerspreche. Dazu trafen sich alle Parteien Ende November vor dem Frankfurter Arbeitsgericht und forcierten eine außergerichtliche Einigung. Doch zu der kam es nie. Denn United fühlt sich als US-Fluggesellschaft nicht an deutsches Arbeitsrecht gebunden und lehnt deswegen die deutsche Gerichtsbarkeit ab. In Deutschland müssen gewichtige Gründe vorliegen, um eine Entlassung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist durchzubringen. Etwa Arbeitsverweigerung, Diebstahl oder Veruntreuung. In den Vereinigten Staaten hingegen würde eine solche Vorgehensweise zur Tagesordnung gehören, gibt die Anwältin der Fluggesellschaft zu verstehen. Die Richterin zeigte sich daraufhin empört über solch einen Kündigungsvorgang. Besonders in Corona-Zeiten sei eine Entlassung ohne jegliches Entgegenkommen fehl am Platz. Es würde genug Alternativen geben. Nichtsdestotrotz wird diese Auseinandersetzung ausverhandelt. Für den 27. Mai, 10. Juni und 17. Juni 2021 seien nun Kammertermine zur Verhandlung der Klagen anberaumt. 

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Nach Kündigung: Condor prüft Klage gegen Lufthansa

Die erst kürzlich aus dem Schutzschirmverfahren entlassene Ferienfluggesellschaft Condor erleidet nun einen Rückschlag: Lufthansa kündigte nun doch den Zubringervertrag auf. Im Frühjahr drohte die größte Airline Deutschlands mit diesem Schritt, denn mit der damals vorgesehenen Condor-Übernahme durch die LOT-Konzernmutter PGL hatte man wenig Freude. Der Kranich will nun aber das eigene Projekt „Ocean“ vorantreiben und da passt offenbar die Zusammenarbeit mit Condor nicht mehr ins Konzept. Lufthansa will künftig über die eigene Tochtergesellschaft stark auf touristischen Strecken expandieren. Die Folge daraus ist, dass Ocean und Condor direkte Mitbewerber werden. Lufthansa will daher offensichtlich das eigene Projekt zu Lasten von Condor stärken. Derzeit ist die Ferienfluggesellschaft, die früher selbst eine Tochter des Kranichs war, aufgrund eines Vertrags, der seit vielen Jahren besteht, in der Lage Lufthansa-Flüge als Zubringer für Condor-Verbindungen zu vermarkten. Dies gilt als für den Ferienflieger besonders wichtig, da dieser keine eigenen Feeder unterhält. Somit ist das „Special Pro Rate Agreement“ auch die Achillesferse von Condor. Kranich verzichtet auf etwa 50 Millionen Euro pro Jahr Lufthansa begründet die Entscheidung damit, dass man die eigenen Maschinen besser auslasten müsste. Konkret genannt wurde das Ocean-Projekt nicht, jedoch lässt sich das sehr einfach aufgrund der zahlreichen Ankündigungen auf der Langstrecke, die über diese Plattform organisiert werden, herleiten. Dem Vernehmen nach verdiente der Kranich bislang mit den für Condor erbrachten Zubringerdienstleistungen gutes Geld. Kolportiert werden etwa 50 Millionen Euro pro Jahr. Mit der Eurowings-Langstrecke brachte Lufthansa vor einigen Jahren unter großem Kostenaufwand touristische Ziele auf den Markt. Allerdings war man damit nicht erfolgreich,

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Landgericht entscheidet gegen TUI

Das Landgericht Hannover räumt die Zweifel aus dem Weg und stellt klar: Reiseanbieter müssen ihre Kunden klar erkennbar darauf aufmerksam machen, dass sie einen Rückerstattungsanspruch haben. Dieser gerichtlichen Entscheidung lag ein Verfahren gegen den Reiseveranstalter TUI zugrunde. Dieser, aber auch zahlreiche andere Unternehmen, hatten vor allem in der anfänglichen Phase der Pandemie lediglich darauf hingewiesen, dass Kunden bei abgesagten Reisen Anspruch auf einen Gutschein oder eine Umbuchung hätten. Und dabei den gesetzlichen Erstattungsanspruch völlig außer Acht gelassen. Die Missachtung der Informationspflichten wurde in diesem Fall bestraft, doch das war es noch lange nicht. Denn sechs weitere Klagen seien noch vor Gericht anhängig, wie das Reiseportal Reisevor9 berichtet. Unter anderem sollen Condor, Easyjet und Eurowings zu den Beklagten gehören.

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„Neuer“ Laudamotion-KV wurde nie abgeschlossen – Lauda Europe könnte „alter“ KV gerichtlich aufgezwungen werden

Im Frühjahr 2020 sorgten die Laudamotion-Geschäftsführer David O’Brien und Andreas Gruber in Sachen des gewünschten neuen Kollektivvertrags für ordentlich Wirbel, doch unmittelbar nach er Einigung der Sozialpartner verloren die beiden Ryanair-Manager plötzlich das Interesse. Der unter großem Wirbel regelrecht erpresste „neue Kollektivvertrag“ wurde niemals abgeschlossen, bestätigen Gewerkschaft und Wirtschaftskammer übereinstimmend. Rückblick: Zunächst vollführte die österreichische Ryanair-Tochter Laudamotion eine regelrechte Seifenoper rund um die Kurzarbeit und verschickte diverse, in englischer Sprache abgefasste Briefe an Regierungsmitglieder. Unter anderem forderte man, dass die Gewerkschaft Vida zur Unterzeichnung der Sozialpartnervereinbarung „angewiesen“ werden solle und drohte mit dem Gang vor den Europäischen Gerichtshof, weil man sich gegenüber Austrian Airlines diskriminiert fühlte. Die ÖGB-Teilgewerkschaft Vida wurde als Austrian-Airlines-Betriebsgewerkschaft diskreditiert. Das vorläufige Ende der Seifenoper war, dass die Vida die Vereinbarung unterzeichnete und somit Laudamotion in den Genuss der Kurzarbeit kam. Kurzarbeit wurde einfach so beendet – Mitarbeiter gingen gar gegen die Gewerkschaft auf die Straße Doch das Wort „kurz“ nahmen David O’Brien und Andreas Gruber wohl wörtlich, denn es dauerte nicht lange, da wurde ein neuer Kollektivvertrag gefordert. Ein Vordruck wurde an die Sozialpartner geschickt und falls dieser nicht unterschrieben wird, mache man Wien dicht und setzt das Personal auf die Straße. Es folgte die nächste Seifenoper, die sogar zwei Demonstrationen des Lauda-Personals gegen die eigene Gewerkschaft zur Folge hatte. Letztlich einigen sich die Sozialpartner auf einen Kompromiss. Zwischenzeitlich wurden einfach die Kurzarbeit beendet und die Flugzeuge demonstrativ ausgeflogen. Unmittelbar nach der Einigung wurde nochmals mit „Brieferln“ gefordert, dass bis 17 Uhr 00 ein Vordruck unterschrieben

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Gewerkschaft: Buzz setzt slowakische „Selbstständige“ ab Wien ein

Slowakische und spanische Gewerkschaften erheben schwere Vorwürfe gegen die neuerdings ab Wien tätige Ryanair-Tochter Buzz. Kamen anfangs noch aus Kattowitz eingeflogene Flugbegleiter und Piloten zum Einsatz, soll man laut den Arbeitnehmervertretern auf Slowaken umgestellt haben. Pikant ist aber ein kleines Detail: Laut Gewerkschaften sollen diese als Selbstständige tätig sein. Die spanischen Arbeitnehmervertreter sehen das nicht ohne Grund mit großer Sorge, denn Ryanair praktiziert dieses Modell in vielen Ländern und verbrannte sich wiederholt wegen gerichtlich festgestellter Scheinselbstständigkeit die Finger. Indes klagt die spanische USO gegen Laudamotion und Lauda Europe auf Feststellung eines Betriebsübergangs. Aus internen Buzz-Unterlagen, die der slowakischen Gewerkschaft zugespielt wurden und von Aviation Direct gesichtet wurden, geht hervor, dass in den ab Wien betriebenen Buzz-Flugzeugen sowohl Piloten als auch Flugbegleiter zum Einsatz kommen, die in der Slowakei einen entsprechenden Gewerbeschein lösen sollten und formell als Selbstständige für die polnische Buzz-Tochter fliegen. Wenig überraschend ist, dass die Konzernmutter in Dublin als auch die Tochter in Polen, deren Zentrale sich in der Nähe des Flughafens Chopin befindet, für eine Stellungnahme nicht erreichbar waren und auf E-Mails nicht geantwortet haben. Leiharbeit ist bei Buzz keine Neuigkeit, denn nahezu das gesamte fliegende Personal wird über eine konzerninterne „Agentur“ namens Warsaw Aviation beschäftigt. Der nunmehrige Einsatz von „Selbstständigen“ mit slowakischem Gewerbeschein zeigt, dass die Ryanair Group wieder in alte Muster zurückfällt. Der Konzern verbrannte sich in Deutschland, Frankreich, Irland, Italien und in anderen EU-Staaten aufgrund dieser Praxis enorm die Finger, musste heftige, gerichtlich festgestellte Strafen und Nachzahlungen an die Steuer- und Sozialversicherungsbehörden bezahlen. Da

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Level Europe: Gericht lädt erneut zur Prüfungstagsatzung

Im Konkursverfahren, in dem sich Level Europe befindet, beraumte das Landesgericht Korneuburg eine nachträgliche Prüfungstagsatzung an. Diese wird am 20. Jänner 2021 stattfinden. Aufgrund der Corona-Pandemie wird diese als Videokonferenz abgehalten. Eine nachträgliche Prüfungstagsatzung ist immer dann erforderlich, wenn Gläubiger ihre Forderungen so verspätet angemeldet haben, dass sie in der allgemeinen Prüfungstagsatzung nicht mehr verhandelt werden konnte. Über Level Europe wurde am 19. Juni 2020 das Konkursverfahren eröffnet, da der Carrier wegen der Corona-Pandemie unter Druck geraten ist und im Gegensatz zu Austrian Airlines keine Staatshilfe erhalten hat. Mittlerweile wurde die Flotte aus Wien ausgeflogen und wurde überwiegend auf dem AOC der IAG-Konzernschwester Vueling registriert. Mit dieser kooperierte man in der Vergangenheit hinsichtlich des Vertriebs. Auch die Schwester OpenSkies, die als Level France Langstreckenflüge ab Paris-Orly durchgeführt hat, steht vor dem Aus. Die Suche nach Investoren war erfolglos. Eigentümer International Airlines Group will die Billigmarke – operated by Iberia – nur ab Barcelona fortführen. Ab dem spanischen Airport wurden die Level-Langstreckenflüge zwischenzeitlich reaktiviert.

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Mailand: Gericht erklärt Ernest Airlines insolvent

Ein mögliches Comeback der Ernest Airlines ist nun in weitere Ferne gerückt, denn ein Gericht entschied diese Woche, dass das Unternehmen insolvent ist und abgewickelt werden muss. Der Flugbetrieb wurde bereits vor knapp einem Jahr eingestellt. Bis 19. April 2021 können Gläubiger ihre Forderungen anmelden. Dies schließt auch Inhaber von Flugtickets, die nicht mehr genutzt werden konnten, ein. Das Gericht beraumte die erste Gläubigerversammlung für den 19. Mai 2021 an. Die Gewerkschaft Uiltrasporti sieht die Entscheidung des Gerichts positiv, denn Ernest Airlines würde nur noch als Firmenhülse existieren. Die Wiederaufnahme des Flugbetriebs wäre von Anfang an unwahrscheinlich gewesen. Für die Mitarbeiter hatte dies aber Folgen, denn formell sind diese noch immer bei der Fluggesellschaft angestellt und hatten daher keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das ändert sich nun mit dem Gerichtsbeschluss. Die Arbeitnehmervertreter fordern, dass den Betroffenen so rasch wie möglich das Insolvenzentgelt nach italienischem Recht gewährt wird.

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EuGH: Booking hat gegen deutsches Hotel das Nachsehen

Booking, eine Plattform zur Buchung von Reiseunterkünften, blitzt beim Europäischen Gerichtshof ab. Ein deutsches Hotel erhob Anklage gegen das Unternehmen, weil dieses ohne Zustimmung oder Kenntnis des Hotels einen Rabatt gewährte. Im Zuge des Verfahrens wollte Booking für den Streit Amsterdam als Gerichtsstand durchsetzen. Dort würde sich die Europa-Zentrale des Konzerns befinden, wie reisevor9.de berichtet. Doch das letzte Wort hat in solchen Fällen der EuGH. Und dieser entschied zugunsten des Hotels. In der Urteilsbegründung des EuGH heißt es: „Die Plattform Booking.com kann von einem Hotel, das sie nutzt, grundsätzlich vor einem Gericht des Mitgliedstaats, in dem das Hotel liegt, auf Unterlassung eines etwaigen Missbrauchs einer beherrschenden Stellung verklagt werden.“ Der Hotelverband Deutschland wertet das Urteil als ersten Schritt, um Booking in die Schranken zu weisen. „Diese Grundsatzentscheidung der obersten Richter der Europäischen Union ist ein enorm wichtiger Zwischenerfolg für uns im Kampf David gegen Goliath“, so IHA-Vorsitzender Otto Lindner. „Wir gehen davon aus, dass die nun erfolgte erhebliche Absenkung der Hürden für den Rechtsweg zu einer gewissen Disziplinierung im Marktverhalten des marktmächtigen Buchungsportals mit Firmensitz in Amsterdam führen wird.“

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Oberverwaltungsgericht Münster kippt deutsche „Zwangsquarantäne“

Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster könnte sich möglicherweise bundesweit auswirken: Das Gericht kippte die Quarantänepflicht für Rückkehrer aus vom Robert-Koch-Institut definierten Risikogebieten und stellte fest, dass Personen, die aus Regionen mit niedrigeren Infektionszahlen als an ihrem Wohnort eben zu Hause einem höheren Infektionsrisiko ausgesetzt sind als während der Reise. Das Urteil stellt die bisherige Praxis der Bundesrepublik auf den Kopf, denn wandte man eine starre Grenze von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner an. Allerdings sind in vielen Regionen Deutschlands die „Quoten“ beachtlich höher, so dass es dazu kommen kann, dass man aus einem vermeintlichen „Risikogebiet“ nach Deutschland zurückkehrt und am Wohnort wesentlich höhere Infektionszahlen sind. Dennoch müsste man in Quarantäne, denn die deutsche Politik suggeriert ungeachtet der Zahlen des RKI, dass Gefahr vom Ausland ausgeht. Das Robert-Koch-Institut stellte allerdings fest, dass nur ein verschwindend geringer Anteil der Infektionen auf Reiserückkehrer zurückzuführen ist, mehr dazu in diesem Artikel. Ein Deutscher, der einen Urlaub auf Ibiza und Teneriffa verbracht hatte, klagte gegen die Quarantänevorschriften der Bundesrepublik Deutschland. Er argumentierte damit, dass die Anzahl der Neuinfektionen auf den Balearen deutlich niedriger wäre als in seiner Heimatstadt Bielefeld. Dennoch sollte er in Quarantäne, da er sich auf Ibiza aufgehalten hatte. Das Gericht gab der Klage statt und kippte die Quarantänevorschrift des Bundeslands Nordrhein-Westfalen. Diese trat pikanterweise erst am 8. November 2020 in Kraft. „Das von den Rückkehrern ausgehende Infektionsrisiko stellt sich jedenfalls bei vergleichbaren Inzidenzwerten nicht anders dar, als wenn sie daheim geblieben wären“, ist in der Urteilsbegründung des Oberverwaltungsgerichts Münster zu lesen. Ein

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Flug von Luqa nach Rom endete für Teenager im Knast

Ein Flug von Luqa (Malta) nach Rom endete für einen Teenager nicht nur mit einer Zurückweisung, sondern auch mit einer viermonatigen Haftstrafe. Beim Boarding am Flughafen Malta ist dem Personal nicht aufgefallen, dass der Pass des 17-jährigen gefälscht war. Am „Zielflughafen“ führte jedoch die italienische Finanzpolizei (Guardia di Finanza) eine routinemäßige Kontrolle durch und wurde stutzig. Das Reisedokument, das der Teenager aus Marokko vorleget hatte, wurde überprüft und stellte sich als Fälschung heraus. Nach Rücksprache mit den maltesischen Behörden wurde klar, dass der Teenager aus einer Flüchtlingsunterkunft in Hal Far stammt und mittels eines gefälschten Reisepasses nach Italien gelangen wollte. Die italienischen Behörden verweigerten die Einreise und wiesen den jungen Mann mit dem nächsten Luqa-Flug zurück nach Malta. Dort blühte ihm eine „Begrüßung“ durch die Exekutive, denn der Teenager wurde unmittelbar nach dem Aussteigen verhaftet. Mittlerweile gab es auch eine Gerichtsverhandlung und der 17-jährige wurde zu einer viermonatigen Haftstrafe verurteilt. Die Dauer der Untersuchungshaft wird allerdings angerechnet und abgezogen. Das Gericht ahndete die Verwendung eines gefälschten Ausweisdokuments. Möglich wäre auch eine längere Gefängnisstrafe gewesen, jedoch legte die Richterin das junge Alter und den Umstand, dass der Teenager von Anfang an geständig war, mildernd aus. „Flughafen-Seriendieb“ zu fast fünf Jahren Haft verurteilt Die maltesische Justiz hatte sich auch mit einem anderen „Flughafen-Kriminalfall“ zu befassen, denn über einen längeren Zeitraum suchte ein Dieb die Geschäfte am Flughafen Luqa heim. Laut Mitteilung des Gerichts soll sich ein nicht näher bezeichneter Mann in unregelmäßigen Abständen in Shops im öffentlichen Bereich „bedient“ haben. Smartphones, I-Pads,

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