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Dublin: A319 von Air Moldova gerichtlich gepfändet

Auf dem Flughafen Dublin wurde am 9. Feber 2021 ein Airbus A319 der Air Moldova aufgrund eines Gerichtsbeschlusses beschlagnahmt. Das auf die Durchführung von ACMI- und Charterdienstleistungen spezialisierte rumänische Unternehmen Just Us Air hat den entsprechenden Antrag gestellt. Nach Angaben des irischen Gerichts geht es um Zahlungsrückstände in der Höhe von 4,2 Millionen Euro, die aus einer ACMI-Tätigkeit von Just Us Air für Air Moldova resultieren sollen. Der Gerichtsbeschluss erging bereits Anfang des Monats. Die zuständigen Behörden sollen laut lokalen Medien Vorkehrungen getroffen haben, dass die Pfändung ohne Öffentlichkeit und Medien vollzogen werden konnte. Die rumänische Just Us Air flog mit der YR-URS zwischen Mai und Oktober 2018 im Auftrag von Air Moldova. Kurz danach wurde der einstige Staatscarrier privatisiert und die Zusammenarbeit mit dem Wetlease-Partner endete. Aus diesem Auftrag sollen der Millionen-Euro-Betrag offen sein. Da alle anderen Versuche das Geld einbringlich zu machen keinen Erfolg hatten, wurde der Antrag auf Pfändung eines Flugzeuges gestellt. Carrier bestätigt die Pfändung Air Moldova bestätigte, dass auf dem Flughafen Dublin ein Airbus A319 gepfändet wurde. Die Schuld dafür sucht man in den Maßnahmen des Vorprivatisierungsmanagements. „Die Schulden entstanden aufgrund einer zweifelhaften Vereinbarung, die von den früheren Leitern der Fluggesellschaft geschlossen wurde. Flugbeschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie führten zu einem Mangel an Betriebskapital, was zur Aussetzung der Zahlungen für die angesammelten Schulden führte“, so ein Sprecher. Betroffen ist die ER-AXL, die am Dienstagabend aus Chisinau kommend in Dublin gelandet ist. Aufgrund der von einem Gericht angeordneten Pfändung befindet sich die Maschine weiterhin auf dem irischen

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Covid-Flugausfälle: APF holte schon über 1,1 Millionen Euro zurück

Seit der ersten Annullierungswelle von Flügen aufgrund der Covid-19-Pandemie, hält die Einreichung von Schlichtungsanträgen zu Ticketerstattungen die Experten der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (APF) in Atem. Bis Ende Jänner 2021 habe die apf insgesamt über 1.800 Schlichtungsverfahren mit Corona-19-Bezug abgeschlossen und im Zuge dessen insgesamt mehr als 1,1 Millionen Euro an Erstattungen für Betroffene erwirkt. Dabei würden nur neun Verfahren noch nicht abgeschlossen, weil sich die Unternehmen weigern zu zahlen. Hier würden weitere rechtliche Schritte geprüft. Die Beratungs-Agentur warnt zudem vor der Buchung beim Reiseveranstalter. Denn Flugunternehmen hätten eine gesetzliche Mitwirkungspflicht bei den Verfahren der APF und würden dieser in den allermeisten Fällen auch nachkommen. Diese fehlt etwa bei Online-Buchungsplattformen. Das würde immer wieder zu Problemen bei der Rückerstattung von Ticketkosten führen. Daher rät die APF Passagieren unbedingt dazu, direkt bei der jeweiligen Fluggesellschaft zu buchen.  „Grundsätzlich gilt: Wird ein Flug durch das Flugunternehmen gecancelt, haben betroffene Passagiere gemäß EU-Fluggastrechteverordnung das Recht auf Erstattung des vollen Ticketpreises. Kommt das Unternehmen seiner Verpflichtung nicht nach, kann bei der APF – soweit der geplante Flug im Zuständigkeitsbereich liegt – ein Schlichtungsantrag eingereicht werden“, so Maria-Theresia Röhsler, Leiterin der APF. Dabei sei der Service für Passagiere immer kostenlos und provisionsfrei – und zwar unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.

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VKI: AUA zahlt erst nach Klage Geld zurück

Konsumenten erhielten erst nach Einbringung einer Klage den Flugpreis zur Gänze erstattet. Der VKI warnt zudem zukünftige Bucher. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat erfolgreich zwei Konsumenten unterstützt, die einen im Jahr 2019 gebuchten Flug der Austrian Airlines AG in die Vereinigten Staaten Ende August 2020 wegen der COVID-19-Pandemie stornieren wollten. Den Konsumenten wurde nur die Refundierung eines kleinen Teils des Flugpreises in Aussicht gestellt. Erst nachdem eine Klage eingebracht wurde, zahlte die AUA den Reisepreis zur Gänze zurück. Zwei Verbraucher hatten im Herbst 2019 einen Flug mit der Lufthansa-Tochter in die USA und retour gebucht. Wegen der COVID-19-Pandemie verhängten die USA im März 2020 ein Einreiseverbot für Nicht-US-Staatsbürger aus dem Schengen-Raum, das auch im geplanten Reisezeitraum der Konsumenten unverändert aufrecht war. Im geplanten Reisezeitraum galt für die USA zudem eine Reisewarnung des österreichischen Außenministeriums. Mitte August 2020 stornierten daher die Konsumenten ihren Flug. Der Vermittler, über den sie den Flug gebucht hatten, teilte ihnen mit, dass nach Rücksprache mit der AUA bei einem Storno lediglich 65 Euro pro Ticket refundiert würden, da der gebuchte Flug von keiner Streichung betroffen sei. Die restlichen knapp 2.000 Euro wollte sich der Carrier also einbehalten. Alternativ bot die Fluglinie eine einmalige kostenlose Umbuchung bis Ende Jänner 2021 an. Da die Austrian Airlines keinerlei Rückzahlung vornahm, klagte der VKI im Auftrag des Sozialministeriums für die Konsumenten auf Rückzahlung des Flugpreises in Höhe von 2.085 Euro und argumentierte unter anderem damit, dass die Geschäftsgrundlage für diesen Vertrag weggefallen sei. Eine Reise zum vereinbarten Zeitpunkt war

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Eurowings Discover: SunExpress-Mitarbeiter klagen auf Betriebsübergang

Die Ferienfluggesellschaft SunExpress Deutschland ist ein Opfer der Corona-Pandemie, denn die Lufthansa-Beteiligung, die einst Langstreckenjets des Typs Airbus A330 für Eurowings betrieben hat, wurde dicht gemacht. Das Personal erhielt die Kündigung. Das wollen sich 120 Betroffene nicht gefallen lassen und ziehen vor Gericht. Diese klagen laut einem Bericht von Airliners.de auf Feststellung eines Betriebsübergangs auf die neue Lufthansa-Tochter Eurowings Discover. Die Kläger vertreten die Ansicht, dass SunExpress Deutschland nicht geschlossen wurde, sondern lediglich in Eurowings Discover aufgegangen ist. Essentielle Teile der einstigen Ferienfluggesellschaft würden sich nun bei der Neugründung finden. Das Personal erhielt allerdings die Kündigung. Rechtsanwalt Martin Leufgen, der die klagenden Parteien vertritt, geht davon aus, dass ersten Verhandlungstermine im Juni und Juli 2021 in Frankfurt stattfinden werden. Sollte das Gericht rechtskräftig der Sichtweise der ehemaligen SunExpress-Deutschland-Mitarbeiter folgen, so hätte das erhebliche Auswirkungen für Eurowings Discover. Unklar welche A330 Eurowings Discover nutzen wird Die Ferienfluggesellschaft war ein Joint-Venture zwischen Turkish Airlines und Lufthansa. Man flog mit Boeing 737-800 unter eigener Marke, hatte aber auch sieben Airbus A330-200, die im Auftrag von Eurowings in der Luft waren. Die 737-800 wurden weitgehend zur türkischen SunExpress, die von der Schließung nicht betroffen ist, übertragen. Die Zukunft der Langstreckenmaschinen ist derzeit noch unklar. Eurowings Discover soll laut Lufthansa im Sommerflugplan 2021 mit drei Airbus A330 an den Start gehen. Woher diese Maschinen stammen ist unklar. Es gilt zwar als wahrscheinlich, dass jene Maschinen, die vormals von SunExpress Deutschland betrieben wurden, herangezogen werden, jedoch äußerte sich der Kranich bislang nicht zu diesem Thema. Laut

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Postbus-Betriebsrat und Vida ziehen gegen Ticketverkauf vor Gericht

Der Betriebsrat der Österreichischen Postbus AG (vormals: ÖBB-Postbus GmbH) und die Gewerkschaft Vida gehen mit einer Einstweiligen Verfügung und einer Feststellungsklage gegen Lockerungen bei den Corona-Schutzmaßnamen vor. Die ÖBB-Tochter Postbus ist der größte Busbetrieb Österreichs und auch Betreiberin der Vienna Airport Lines, die ab dem Flughafen Wien drei Linien in Richtung Innenstadt anbietet. Dabei handelt es sich um folgende Strecken: Westbahnhof via Hauptbahnhof, Donauzentrum und Schwedenplatz/Morzinplatz. Diese drei Strecken sind nicht in den Verkehrsverbund Ostregion eingegliedert, sondern verkehren zum Haustarif der Österreichischen Postbus AG. Deren Betriebsrat und die Gewerkschaft Vida reagieren empört auf einen Dienstauftrag, der ab 8. Feber 2020 in Kraft treten soll. Demnach verlangt der Verkehrsverbund Ostregion von allen Verkehrsbetrieben, so auch von der Postbus AG, dass unter anderem die vordere Tür zum Zweck des Ticketverkaufs wieder geöffnet werden sollen. Bislang bleibt die Tür in der Nähe der Busfahrer geschlossen und die erste Sitzplatzreihe ist zur Erhöhung des Abstands zumeist mittels Sperrbändern abgeriegelt. Das führt jedoch zwangsläufig zu alltäglichen Problemen: Zwar gibt es Ticketautomaten und auch die Möglichkeit den Fahrschein über das Internet oder Apps zu erwerben, jedoch ist das weder am Flughafen Wien bei den Vienna Airport Lines noch auf den normalen Überlandlinien praktikabel. Die Verkaufsautomaten sind insbesondere für ausländische Reisende nicht gerade einfach zu bedienen und auf dem Land werden die öffentlichen Buslinien häufig von älteren Menschen, die weder über ein Smartphone, noch über einen Computer verfügen, genutzt. Somit ist der Busfahrer der erste Ansprechpartner für Fragen und Tickets. Da jedoch kein Verkauf durchgeführt wurde, ist

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Kurios: Schmugglerin hatte Kakteen in den Socken

Ein kurioser Schmuggel-Versuch wurde jetzt in Neuseeland aufgedeckt. Dabei versuchte eine Frau, Kakteen an ihrem Körper durch den Zoll am Flughafen von Auckland zu schleusen. Doch die Aktion ging in die Hose – oder besser gesagt in die Socken. Denn diese müssen wohl einige Löcher davongetragen haben, versteckte die Dame einige Pflanzen auch darin. Was beim Abflug in China noch unbemerkt blieb, wurde in Neuseeland von der Nase eines Hundes aufgespürt. Daraufhin suchte die Täterin schnellstmöglich die Toiletten auf, um ihre Ware das Klo runterzuspülen. Aufmerksame Fahnder konnten sie jedoch rechtzeitig davon abhalten. Und so beschlagnahmten sie fast 1000 Kakteen und andere Sukkulente, einige davon wurden sogar in den Socken der Frau gefunden. Der gesamte Fund habe einen Wert von fast 10.000 US-Dollar, wie derbund.ch berichtet. Das Gericht sprach die Schmugglerin schuldig, schlussendlich sprangen eine zwölfmonatige Bewährungsstrafe und 100 Sozialstunden dabei heraus.

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AF447: Berufungsgericht könnte Anklage auf Airbus ausdehnen

Das Pariser Berufungsgericht wird am 4. März 2021 darüber entscheiden, ob die von der französischen Staatsanwaltschaft beantragte Anklage gegen Air France wegen fahrlässiger Tötung von 228 Menschen zugelassen wird oder nicht. Die Kammer prüft offenbar auch eine mögliche Ausdehnung auf den Hersteller, Airbus. Hintergrund ist Flug AF447, der in der Nacht vom 31. Mai zum 1. Juni 2009 über dem Atlantik abstürzte. Die von der französischen Flugunfallermittungsbehörde durchgeführte Untersuchung zog sich sehr lange hin, denn erst im Jahr 2011 gelang es die Flugschreiber auszuwerten. Im Abschlussbericht kamen die Ermittler zum Schluss, dass höchstwahrscheinlich die Pitot-Sonden, die die Geschwindigkeit messen, durch Eiskristalle verstopften und dadurch ausgefallen sind. Der Autopilot schaltete sich ab und die Steuersoftware aktivierte den Modus „Alternate Law“. Die Flugzeugführer sollen Fehlentscheidungen, die für diesen Modus unangemessen waren, getroffen haben. Der Airbus A330 stürzte in den Atlantik, alle Insassen kamen ums Leben. Das Wrack wurde erst im Jahr 2011 gefunden. Die Staatsanwaltschaft vertritt die Ansicht, dass Airbus die Piloten nicht ausreichend geschult habe. Das sah der zuständige Ermittlungsrichter anders und wies den Antrag auf Anklage ab und begründete es unter anderem damit, dass mehrere ungünstige Umstände zusammengekommen sind. Das wollte die Staatsanwaltschaft nicht auf sich sitzen lassen und zog vor das Berufungsgericht. Die französische Le Figaro, die für gewöhnlich gut informiert ist, berichtet unter Berufung auf Gerichtsquellen, dass die Kammer auch eine Mitverantwortung des Herstellers Airbus prüft. Damit würde das Berufungsgericht sogar über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinausgehen, denn diese beantragte ursprünglich lediglich eine Anklage gegen Airbus. Am 4.

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Chicago: Mann wohnte drei Monate im O’Hare-Sicherheitsbereich

Im Sicherheitsbereich des Flughafens Chicago O’Hare „wohnte“ ein 36-jähriger Mann rund drei Monate lang und das angeblich ohne, dass er dem Personal oder der Polizei aufgefallen wäre. Die Geschichte erinnert stark an den Kinofilm „Terminal“, denn der „Bewohner“ wollte aus Angst sich mit Covid-19 zu infizieren nicht abfliegen. Die zuständige Staatsanwaltschaft stellt den Verlauf der Dinge so dar: Der Mann ist am 19. Oktober 2020 aus Los Angeles kommend auf dem Flughafen Chicago O’Hare gelandet. Anschließend soll er einem Flughafenmitarbeiter einen Ausweis entwendet haben. Dieser hat den Diebstahl jedoch nicht bemerkt und seine Zutrittskarte für den Sicherheitsbereich bei der Ausweisstelle als verloren gemeldet. Diese nahm dann eine Sperrung vor. Angenommen wird, dass der 36-jährige den Sicherheitsbereich zumindest einmal verlassen und anschließend mit dem gestohlenen Dienstausweis wieder betreten hat. Seither „wohnte“ er im Transitbereich. Mit Mahlzeiten und Getränken habe er sich in den Geschäften versorgt, aber auch von Reisenden „Spenden“ erhalten. Insofern erscheint es doch fragwürdig, dass die Belegschaft des Airports drei Monate lang nichts bemerkt haben will. Erst dann sollen United-Airlines-Bedienstete misstrauisch geworden sein und den Mann um ein Ausweisdokument gebeten haben. Dieser zeigte den gestohlenen Mitarbeiterausweis vor, jedoch stimmte das Foto ganz offensichtlich nicht mit der Person überein. Die Exekutive wurde herbeigerufen und diese verhaftete den 36-jährigen. Der Mann muss sich nun vor Gericht verantworten. Laut Chicago Tribune soll die zuständige Richterin den Antrag der Staatsanwaltschaft zunächst für völlig unglaubwürdig gehalten habe. Sie konnte sich nicht vorstellen, dass drei Monate lang niemand etwas bemerkt haben will und das auch

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Gläubigerschutz: Irisches Gericht gewährt Norwegian eine Fristverlängerung

Vor einigen Wochen meldeten in Irland zwei Norwegian-Töchter Gläubigerschutz. Nun gewährte das zuständige Gericht eine Fristverlängerung bis zum 25. Feber 2021. Dies kommunizierte der Konzern im Rahmen einer ad-hoc-Börsenmitteilung. Damit hat Norwegian Air Shuttle mehr Zeit, um einen Sanierungsplan vorzulegen und die Zustimmung der Gläubiger einzuholen. Zuletzt signalisierte die Regierung Norwegens, dass nun doch ein staatlich garantierter Kredit gewährt werden könnte. Im November 2020 wurde dies noch verweigert, weshalb der Billigflieger sowohl in Irland als auch in Norwegen Gläubigerschutz angemeldet hat.

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Pauschalreisen: Welche Reisewarnung gilt? – AK klagt

Bucht man online oder offline eine Pauschalreise, so kann es auch bei bekannten Marken dazu kommen, dass eine Leistung eines ausländischen Reiseveranstalters gekauft wird. Das führte aufgrund der inflationären Reisewarnungen zu Problemen und zwar insbesondere dann, wenn die österreichische Regierung eine solche ausgesprochen hatte, beispielsweise die deutsche jedoch nicht. Die Arbeiterkammer Österreich strebt nun eine Musterklage an. Die Konsumentenschützer konnten zwar erfolgreich für zwei Frauen, die aufgrund einer österreichischen Reisewarnung ihren Trip storniert haben, jedoch der deutsche Veranstalter der Ansicht war, dass nur deutsche Reisewarnungen zählen würden, intervieren, doch dabei belässt man es nicht. „Die Rechtslage ist hier nicht ganz klar: Ausländische Reiseveranstalter orientieren sich oftmals nicht an den Reisewarnungen des österreichischen Außenministeriums, sondern an jenen des Außenamtes im Land ihres Firmensitzes. Die AK hat deshalb eine Musterklage zur Klärung der Rechtslage eingebracht“, so die Arbeiterkammer Oberösterreich in einer Aussendung. Reise wurde vor der Pandemie in Österreich gebucht Hintergrund: Im vergangenen Februar – noch vor Auftauchen des Coronavirus in Österreich – hatte eine Oberösterreicherin für sich und ihre Tochter eine Pauschalreise nach Portugal gebucht. Die Reise sollte Anfang September stattfinden – unmittelbar vor der Abreise stornierten die beiden Frauen aufgrund einer Reisewarnung der Stufe 6 des österreichischen Außenministeriums für Portugal. Sie hatten bereits bei der Buchung eine Anzahlung von 364 Euro geleistet, der Gesamtpreis betrug 1.039 Euro. Der deutsche Reiseveranstalter lehnte eine kostenlose Stornierung ab, weil das Auswärtige Amt in Deutschland für die konkrete Region in Portugal keine Reisewarnung ausgesprochen hatte, und schickte den Konsumentinnen eine Stornorechnung über den Restbetrag

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