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Israel: Gericht kippt Einreise-Deckelung

Die von der Regierung Israels festgelegte Einreise-Höchstmarke von 3.000 Personen pro Tag wurde gerichtlich gekippt. Die Richter begründeten die Entscheidung unter anderem damit, dass die Anordnung gegen die Grundrechte verstößt. Somit wurde diese Einschränkung am Sonntag aufgehoben. Von dieser Entscheidung können nur Bewohner Israels profitieren, denn Ausländer können nur in äußerst beschränktem Umfang einreisen. Laut Regierung sollen nun mehr Flüge zugelassen werden, jedoch die tägliche Anzahl soll sich an der täglichen Testkapazität am Ben Gurion Flughafen orientieren. Der Airport Eilat-Ramon wird derzeit fast ausschließlich im Inlandsverkehr angeflogen. Wie es mit den Einreisebeschränkungen in Israel weitergehen wird, ist noch unklar. Am Dienstag finden Parlamentswahlen statt. Während der Pandemie wurden die Flughäfen mehrfach für den internationalen Verkehr geschlossen. Israel ist in Sachen Impfungen mittlerweile sehr weit vorangeschritten und dient mit dem „Green Pass“ auch als Vorbild für Europa.

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Ekelhaft: Maskenverweigerer uriniert im Flugzeug auf Sitze

In den USA meinte am 9. März 2021 ein besonders hartnäckiger Maskenverweigerer seinen Unmut dadurch zum Ausdruck zu bringen, indem er sich auf den Sitz stellte und vor Passagieren und Kabinenbesatzung auf den Sitz urinierte. Der Mann wurde von der Exekutive abgeführt und es blüht ihm nun eine saftige Strafe, die aufgrund der strengen Luftfahrtgesetzt bis zu 20 Jahre Haft beinhalten kann. Der Vorfall ereignete sich am 9. März 2021 auf einem Alaska-Airlines-Flug von Seattle nach Denver. Angefangen hat alles damit, dass sich der 24-jährige Mann wiederholt weigerte eine Maske aufzusetzen. In der ersten Eskalationsstufe schlug der Mann laut Erklärung des Bezirksgerichts von Colorado auf den Arm einer Flugbegleiterin. Zuvor soll er zehn Aufforderungen ignoriert haben. Während sich die betroffene Stewardess mit ihren Kollegen über das weitere Vorgehen beraten hat, schlugen schon andere Passagiere Alarm. Der 24-jährige soll sich auf seinen Sitz gestellt haben und ungeniert auf diesen uriniert haben. Damit war das sprichwörtliche Faß endgültig voll, denn nach der Landung in Denver wurde der Mann von der Exekutive abgeführt. Eine erste Anhörung durch ein Bundesgericht fand am Freitag statt. Piloten kämpften mit technischer Fehlermeldung Das Cockpit konnte sich gar nicht großartig mit dem Geschehen in der Kabine befassen, denn auf Flug AS1474 trat noch ein weiteres Problem auf. Ein nicht näher bezeichnetes technisches Problem führte dazu, dass die Piloten eine Notlandung in Denver vorbereitet haben. Letztlich konnte dennoch normal und sicher gelandet werden. Mit Ausnahme des Störenfrieds, der abgeführt wurde, konnten alle Reisenden und Besatzungsmitglieder das Flugzeug sicher verlassen.

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Kanaren-Kündigungen: Gericht wirft Ryanair-Management „Bösartigkeit“ vor

Die Ryanair Group kassierte in Spanien eine heftige „Watschn“ vom Nationalen Gerichtshof: Der Carrier hat laut Urteil das auf Gran Canaria, Lanzarote und Teneriffa stationierte Personal unrechtmäßig gekündigt und spanisches Arbeitsrecht missachtet. Das hat zur Folge, dass nun eine für den Konzern äußerst kostspielige finanzielle Entschädigung der Mitarbeiter angeordnet wurde. Über viele Jahre hinweg flog Ryanair mit dem „One-Company-Konzept“ sehr gut. Das heißt, dass alle FR-Flüge auch tatsächlich von der irischen Ryanair durchgeführt wurden. Davon ausgenommen waren seltene Wetleases, bei denen externe Airlines temporär angeheuert wurden. Das kam aber nur selten vor und überbrückte zumeist den Ausfall von Maschinen oder aber Lieferverzögerungen von Boeing. Die von Michael O’Leary geleitete Firmengruppe bekam in den letzten Jahren zunehmend zu spüren, dass der Kurs die Gewerkschaften komplett zu ignorieren nicht mehr haltbar ist. Man kann durchaus davon sprechen, dass sich die Hartnäckigkeit der Arbeitnehmervertreter ausgezahlt hat, denn auch O’Leary musste sich eingestehen, dass der bisherige Weg nicht mehr haltbar ist. Aus „One Company“ wurden mehrere Airlines Also wurde ein „Plan B“ gewählt. Polen diente als eine Art „Versuchsträger“, denn Ryanair Sun (heute als Buzz bekannt) wurde explizit als Charterableger gegründet. Gebetsmühlenartig betonte das Management des irischen Lowcosters, dass man nur den polnischen Chartermarkt abgrasen wolle. Brancheninsider hatten daran von Anfang an Zweifel und die Skepsis war angebracht: Schon bald wurde das polnische Ryanair-Personal vor die Wahl gestellt: Entweder zu schlechteren Konditionen zu Buzz wechseln oder keinen Arbeitsplatz mehr haben. Die Anstellung erfolgt übrigens in den meisten Fällen über die Leiharbeitsfirma Warsaw Aviation. Doch

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Gericht: Norwegian schüttelt weitere 25 Flugzeuge ab

Der insolvente Billigflieger Norwegian Air Shuttle konnte vor dem irischen High Court einen weiteren Erfolg erzielen. Das Gericht erteilte die Zustimmung für die sofortige Beendigung von Leasingverträgen für 25 Maschinen. Zuvor wurde eine entsprechende Vereinbarung mit den betroffenen vier Gläubigern geschlossen, die der High Court nun abgesegnet hat. Diese Einigung schließt an weitere Lösungen, die in den letzten Wochen gefunden wurden, an: Die Airbus-Großbestellung wurde annulliert und mit einem chinesischen Leasinggeber konnte man auf die Beendigung des Vertrags über zehn Maschinen einigen. Ursprünglich strebte Norwegian zunächst die Reduktion der Verträge an, doch das Gericht entschied, dass diese beendet werden. Zwar versuchten einige Lessoren bei Gericht noch möglichst viele Zahlungen zu sichern, doch der Insolvenzrichter ging auf das Vorbringen in nur sehr geringem Umfang ein und berücksichtigte diese bei seinen Entscheidungen nicht nennenswert. Eigenen Angaben nach ist Norwegian Air Shuttle nun in der Lage einen Sanierungsplan vorzulegen. Über diesen werden das das Gericht und die Gläubigerversammlung entscheiden. Mit Boeing ist man sich nicht einig, denn die U.S.-Amerikaner pochen hinsichtlich der 737-Max-Großbestellung, die der Billigflieger abschütteln will, auf den Gerichtsstandort USA:

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CSA: Gericht eröffnet Insolvenzverfahren

Das Amtsgericht Prag eröffnete das Insolvenzverfahren über die Smartwings-Tochter CSA Czech Airlines. Die erste Gläubigerversammlung ist für den 7. Juni 2021 anberaumt. Zum Masseverwalter wurde der Rechtsanwalt Petr Pacholík bestimmt. Dieser hat bis zum 17. Mai 2021 eine vollständige Gläubigerliste an das Gericht zu übermitteln. Während der Gläubigerversammlung, zu der nur Vertreter vom Gericht anerkannter Forderungen zugelassen werden, soll unverzüglich über das weitere Schicksal der Tochtergesellschaft von Smartwings entschieden werden. Gesetzlich sind verschiedene Optionen möglich: Die Gläubiger und das Gericht könnten einen Sanierungsplan annehmen, den Verkauf anordnen oder aber den Konkurs und damit die Abwicklung und Verwertung von Vermögenswerten beschließen. Zuletzt wurde bekannt, dass CSA per sofort den Betrieb des Musters ATR72 einstellen wird. Staatshilfe erhielt das Unternehmen übrigens nicht, denn Smartwings weigerte sich strikt eine Beteiligung des Staats zuzulassen. Die Muttergesellschaft hingegen erhielt Unterstützung von der Regierung, jedoch konnte man aus gesetzlichen Gründen nichts an CSA weitergeben.

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Frankreich stellt Greenpeace-Klimaschützer vor Gericht

Am Freitag, den 5. März 2021, drangen Aktivisten der Organisation Greenpeace auf dem Flughafen Paris-Charles de Gaulle in den Sicherheitsbereich ein und beschmierten eine Boeing 777-200 der Air France mit grüner Farbe. Die Staatsanwaltschaft erhebt nun Anklage gegen die neun Verdächtigen. Die Beweislage dürfte für die Strafverfolgungsbehörde sehr eindeutig sein, denn die Aktivisten haben das illegale Eindringen in den Sicherheitsbereich des Flughafens Paris-Charles de Gaulle sowie die Sachbeschädigung in Form des Beschmierens der Boeing 777-200 von Air France selbst mittels Fotos und Videos dokumentiert. Was Aufmerksamkeit in Sachen Klimaschutz erregen sollte, darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass mehrere Straftaten begangen wurden. Die Polizei verhaftete die neun Greenpeace-Aktivisten und hielt sie laut lokalen Medienberichten zunächst für etwa 48 Stunden in Gewahrsam. Anschließend wurden diese auf freiem Fuß angezeigt. Laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft wird Anklage erhoben und zwar wegen Sachbeschädigung und Verstößen gegen das Flughafensicherheitsgesetz. Lokale Medien berichten weiters, dass acht von neun Verdächtigten bei der erkennungsdienstlichen Behandlung die Abgabe von DNA-Proben verweigert haben. Diesbezüglich muss ein Gericht über mögliche Zwangsmaßnahmen entscheiden. Der Prozess soll den neun Greenpeace-„Klimaschützern“ am 18. Juni 2021 vor einem französischen Gericht gemacht werden. Trotz öffentlicher Verfügbarkeit von Videos und Fotos ist darauf hinzuweisen, dass bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung zu beachten ist.

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Urteil: Spicejet muss 42,95 Millionen Dollar an de Havilland zahlen

Die indische Billigfluggesellschaft Spicejet und de Havilland Aircraft of Canada (DHC) liegen sich seit einiger Zeit in den Haaren. Vor ein paar Jahren verkündete der kanadische Flugzeugbauer noch stolz eine Großbestellung über 25 Dash 8-400 mit erhöhter Sitzplatzkapazität. Nach Maschine Nummer fünf stockten die Zahlungen, DHC zog vor Gericht und obsiegte. Die DHC Dash 8-400 ist das Rückgrat der Regionalflotte von Spicejet, denn die Teilflotte besteht aus insgesamt 32 Exemplaren. Nur fünf davon sind in der speziellen „Billigfliegervariante“, die DHC und die Airline im Jahr 2017 stolz präsentierten. Doch nach der Auslieferung von Einheit Nummer fünf kamen die Zahlungen ins stocken und Spicejet verweigerte Anzahlungen für 15 weitere Dash 8-400. De Havilland Aircraft of Canada zog vor Gericht und forderte insgesamt 42,95 Millionen U.S.-Dollar ein. Dem Billigflieger wurde Vertragsbruch vorgeworfen, denn bestellt wurden im September 2017 insgesamt 25 Maschinen. Weiters sicherte sich Spicejet damals die Option auf 25 weitere Exemplare. Es gilt nun als äußerst unwahrscheinlich, dass der Auftrag noch ausgeliefert werden kann. Demnach wollte DHC die eingeklagte Summe auch als Schadenersatz haben. DHC obsiegt – Spicejet kündigt Berufung an Wie in der Luftfahrt häufig der Fall wurde als Gerichtsstandort für Streitigkeiten das Vereinigte Königreich vereinbart. Daher reichte De Havilland Aircraft of Canada im März 2020 eine Klage über 42,95 Millionen U.S.-Dollar gegen Spicejet ein. Aufgrund der Corona-Pandemie verzögerte sich das Verfahren, doch nun urteilte der High Court zu Gunsten des Herstellers. Spicejet wandte ein, dass der Auftrag nichtig ist, da DHC den Zeitplan nicht einhalten konnte. Das sah das

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A380: Deutscher Lessor klagt Air France auf 34,9 Millionen Dollar

Im Zusammenhang mit dem Leasing einer Maschine des Typs Airbus A380-800 handelte sich Air France eine Klage des deutschen Leasingunternehmens DS-Rendite-Fonds NR. 136 Flugzeugfonds XI GmbH & Co. KG ein. Der Lessor mit Sitz in Dortmund klagt in London rund 34,9 Millionen U.S.-Dollar ein. Der Schriftsatz wurde laut CH-Aviation.com bereits im Dezember 2020 eingebracht. Konkret geht es darum, dass Air France einen Airbus A380-800 nicht im vertraglich vereinbarten Zustand zurückgegeben hat. Auch soll die betroffene Maschine im August 2020 nicht übergeben worden sein, weshalb der Lessor eine Rechnung über elf Millionen U.S.-Dollar an Air France schickte. Diese wurde von der französischen Fluggesellschaft angefochten. Mittlerweile sind weitere 21,4 Millionen Dollar angefallen, die der in Dortmund ansässige Leasinggeber DS nun gerichtlich geltend macht. Der Eigentümer des Airbus A380 erhebt weitere Vorwürfe: Air France habe es versäumt während des Leasingverhältnisses eine Reihe von Wartungsinspektionen der Teile durchzuführen, was die Lufttüchtigkeit des Flugzeugs und seinen Gesamtwert beeinträchtigte. Auch diesen Wertverlust will man kompensiert haben. Angesichts dessen, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit kein neuer Leasingnehmer gefunden werden kann, wird es vermutlich die einzige Möglichkeit sein, um – abgesehen von der Zerlegung – noch Einnahmen generieren zu können. Air France argumentiert, dass es keinen neuen Leasingnehmer gibt Air France weist die Vorwürfe zurück und brachte vor Gericht vor, dass man keinesfalls in negativer Absicht gehandelt habe, doch aufgrund der allgemeinen Umstände war es erst möglich die Maschine im Dezember 2020 zu übergeben. Weiters wirft man dem Lessor Profitgier vor, da es ohnehin keinen neuen Leasinggeber für das

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Abgesagte Flüge: Helvetic klagt 261.000 Franken bei FlyBair ein

Zwischen der Regionalfluggesellschaft Helvetic Airways und der Hausmarke des Flughafens Bern-Belp, FlyBair, herrscht offenbar dicke Luft. Die Airline fordert die Bezahlung der im Sommer 2021 abgesagten Charterflüge nach Palma de Mallorca ein. Aus dem Geschäftsbericht der FlyBair AG geht hervor, dass ein Rechtsstreit anhängig ist. Dabei vertritt die Tochtergesellschaft des Flughafens Bern-Belp die Ansicht, dass die Absage der Flüge aufgrund von „höherer Gewalt“ erfolgte, da die Eidgenossenschaft bei der Rückkehr aus Mallorca eine Quarantänepflicht eingeführt hatte. Helvetic Airways sieht die Angelegenheit anders und stellte die Leistungen in Form von „Annullationsgebühren“ in Rechnung. Auf die Zahlung pocht die Regionalfluggesellschaft, was vermuten lässt, dass FlyBair AG möglicherweise keine oder zumindest eine sehr unflexible Storno-Klausel vereinbart hatte. Ursprünglich hätten WDL und die Luftfahrtgesellschaft Walter für die Hausmarke des Flughafens Bern-Belp fliegen sollen. Aus nicht näher genannten Gründen kam die Zusammenarbeit nicht über einen Präsentationsflug und einen Sticker auf einem Embraer 190 hinhaus. FlyBair charterte dann bei Helvetic Airways Flugzeuge. Ursprünglich waren etwa 150 Umläufe ab Bern und Sion vereinbart, jedoch wurden nur 32 tatsächlich durchgeführt. Die Differenz will nun Helvetic bezahlt haben. Helvetic klagt 261.000 Schweizer Franken ein Aus dem FlyBair-Geschäftsbericht geht weiters hevor, dass man drei Umläufe nach Palma bezahlt hat, jedoch hat man diese abgesagt. Ebenso betroffen sind zwei Rotationen zwischen Sion und Mallorca. Folglich flog Helvetic Airways nicht. Das Geld will die Bern-Tochter zurückhaben, doch: „Bis dato weigert sich der Operator zu einer Rückzahlung.“ Laut der Tageszeitung „Der Bund“ fordert Helvetic Airways die Zahlung sämtlicher abgesagter Flüge gerichtlich ein. Es

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Quarantäne: Kölner Anwälte fordern 500 Euro Schmerzensgeld pro Tag

Eine Rechtsanwaltskanzlei aus Köln fordert im Auftrag von Mandaten, die nach ihrer Rückkehr aus „Risikogebieten“ trotz negativem PCR-Befund in Quarantäne mussten, Schadenersatz und Schmerzensgeld. Die Juristen halten die pauschale Absonderung von Personen, die sich in „Risikogebieten“ aufgehalten haben, für unrechtmäßig. Grundlage der Klage bildet das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster. In diesem wurde im November 2020 die Einreiseverordnung des deutschen Bundeslands Nordrhein-Westfalen gekippt. Die Richter erachteten die Quarantäne bei der Rückkehr aus „Risikogebieten“ für unrechtmäßig. Die Kanzlei Rogert & Ulbrich ist der Ansicht, dass während der Pandemie „mehrere Tausend“ Absonderungsbescheide unrechtmäßig ergangen sein sollen. Die Anwälte sind der Meinung, dass primär die pauschale „häusliche Quarantäne“ nach der Rückkehr aus „Risikogebieten“ sowie nach einem möglichen Kontakt mit einer infizierten Person unrechtmäßig sein könnte und zwar insbesondere dann, wenn der Betroffene einen negativen PCR-Befund vorweisen konnte. „Reiserückkehrer pauschal in häusliche Quarantäne zu schicken ist Unsinn, denn die Reise als solche führt ja nicht zu einer Gefährdung, sondern nur eine höhere Anzahl von Kontakten mit potenziell Infizierten. Eine Reise beinhaltet aber nicht unbedingt eine höhere Anzahl von Kontakten mit Infizierten und damit ein höheres Risiko sich zu infizieren. Das muss individuell betrachtet werden, wird aber derzeit in den Corona-Verordnungen pauschal unterstellt. Das ist schlicht falsch und damit unrechtmäßig“, so Rechtsanwalt Tobis Ulbrich in einer Medienmitteilung. Konkret gefordert werden Schmerzensgelder in der Höhe von 100 bis 500 Euro pro Tag Absonderung. Die Kanzlei bietet auch ihre Dienstleistungen an und schreibt in der Pressemitteilung, dass man die Ansprüche aller Interessieren prüfen würde. Was jedoch am Ende

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