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Laudamotion: OLG Wien erklärt 19 Klauseln für unzulässig

Das Oberlandesgericht (OLG) Wien erklärte 19 Klauseln der Allgemeinen Beförderungsbedingungen von Laudamotion für gesetzwidrig. Das Urteil ist rechtskräftig. Ein zentraler Punkt der Beanstandungen betrifft Klauseln, die es den Reisenden erschweren sollen, ihre Rechte gegen Laudamotion durchzusetzen. Eine sah zum Biespiel vor, dass die Reisenden ihre Ansprüche auf Ausgleichszahlung – beispielsweise bei verspäteten Flügen – selber geltend machen müssen und nicht an beauftragte Einrichtungen abtreten dürfen. Für das Oberlandesgericht Wien werden Reisende dadurch gröblich benachteiligt. Das OLG Wien bemängelte ebenfalls, dass Beanstandungen in vorgeschriebener Form, nämlich per Mail, Fax oder über ein Online-Beschwerdeformular einzubringen sind. „Die Verwendung bestimmter Formulare kann zwar empfohlen werden, jedoch darf das nicht dazu führen, dass ein Unternehmer Verbraucherbeschwerden in Form eines Briefes ablehnen darf“, so Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI. Änderung der Flugzeiten Kritisch sah das Gericht auch, dass Flugzeiten ohne irgendwelche Einschränkungen beliebig geändert werden konnten. Für Verbraucher war nicht abschätzbar, unter welchen Umständen und in welchem Ausmaß eine Änderung der Abflugzeiten erfolgen konnte. Laut Urteil stellt dies ein unzulässiges Leistungsänderungsrecht von Laudamotion dar. Weitere unzulässige Klauseln betreffen unter anderem Haftungsbeschränkungen oder unbestimmte Lagergebühren für nicht abgeholte Gepäckstücke. Das Urteil im Volltext gibt es auf www.verbraucherrecht.at.

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Geimpfte müssen in Niedersachsen und Baden-Württemberg nicht mehr in Quarantäne

Die Impfkampagnen schreiten voran und damit steigt auch der Druck, den Geimpften wieder mehr Freiheiten zu gewähren. In Niedersachsen und Baden-Württemberg trifft vollständig immunisierten Bürgern, die aus einem Risiko- oder Hochrisikogebiet zurückkehren, nun keine Quarantäne-Pflicht mehr.  Damit treten dahingehend erste Erleichterungen in Kraft. Diesen Entscheidungen würde eine Studie des Robert-Koch-Instituts zugrunde liegen, wie reisevor9.de berichtet. Laut dieser sei das Risiko einer Virusübertragung durch vollständig geimpfte Menschen spätestens ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung stark reduziert. Somit liegen ausreichende sachliche Rechtfertigungen vor. Dementsprechend wird vorausgesetzt, dass die zweite Vakzine mindestens 15 Tage zuvor verabreicht wurde. Darüber hinaus darf es sich bei der zuvor besuchten Region nicht um ein Virusvarianten-Gebiet handeln. Diesen Beispielen folgen mittlerweile immer mehr Bundesländer. In Rheinland-Pfalz ist die Ausnahme für vollständig geimpfte Menschen bereits seit dem 11. April in Geltung. In Nordrhein-Westfalen müssen Reiserückkehrer überhaupt nicht mehr in Quarantäne – und zwar unabhängig davon, ob sie geimpft sind.

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Kapitalerhöhung: Norwegian will doch mehr Geld

Der finanziell angeschlagene Carrier möchte sich umgerechnet bis zu 600 Millionen Euro an frischem Kapital besorgen – und damit mehr als bisher vorgesehen. Die Kapitalerhöhung sei auf zwischen 4,5 und 6 Milliarden norwegische Kronen, umgerechnet etwa 445 bis 593 Millionen Euro, revidiert worden, berichtet CH-Aviation. „Wir wollen einen konservativen Ansatz in einer Zeit verfolgen, in der die Pandemie und Reisebeschränkungen weiter Unvorhersehbarkeit im Reisesektor erzeugen“, erklärte Norwegian -Chef Jacob Schram. Zuvor hatte es der Konzern auf knapp 4,5 Milliarden Kronen an neuem Kapital abgesehen. Norwegian kämpft seit längerem sowohl in Norwegen als auch in Irland, wo mehrere Firmentöchter registriert sind, gegen die drohende Insolvenz. Dies hängt zum einen mit einem massiven Schuldenstand, zum anderen auch mit zusätzlichen Problemen im Zuge der Corona-Krise zusammen. In beiden Ländern hat Norwegian Gläubigerschutz erhalten, Pläne zur Konzernumstrukturierung wurden dort zuletzt jeweils von Gerichten abgesegnet. Mit einer Neuaufstellung will die Airline den Weg in die Zukunft schaffen. Künftig will sie keine Langstreckenflüge mehr anbieten und sich mit dann noch 51 Flugzeugen auf Kurzstrecken in Skandinavien und Europa konzentrieren. Die Schulden werden nach Konzernangaben stark reduziert, zudem sind Flugzeugbestellungen in einer Größenordnung von 85 Milliarden Kronen (8,4 Mrd Euro) storniert worden.

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London: Leasinggeber verklagt Spicejet

Wilmington Trust und zwei weitere Lessoren ziehen in London gegen die indische Billigfluggesellschaft Spicejet vor Gericht. Es geht um eine Summe von 16,2 Millionen U.S.-Dollar, die der Carrier den Lessoren schulden soll. Die klagende Partei drängt darauf, dass der Fall aufgrund der Aktenlage ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung entschieden werden soll, berichtet CH-Aviation.com unter Berufung auf Gerichtsdokumente. Die Gegenseite hingegen argumentiert, dass zunächst Vergleichsverhandlungen durchgeführt werden sollen, jedoch auf eine mündliche Verhandlung nicht verzichtet werden darf. Spicejet handelte sich in den vergangenen Monaten eine ganze Reihe von Klagen ein. Beispielsweise unterlag man in erster Instanz gegen den kanadischen Flugzeugbauer de Havilland. Dieser machte nicht geleistete Anzahlungen für bestellte DHC Dash 8-400 als Schadenersatz geltend und obsiegte. Spicejet kündigte an, dass das Rechtsmittel der Berufung erhoben wird. In der Luftfahrt wird häufig das Vereinigte Königreich als Gerichtsort für Streitigkeiten vereinbart.

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Ryanair zieht gegen skandinavische Beihilfen vor den EuGH

Die irische Ryanair Group klagt gegen die Bewilligungen von Staatshilfen für diverse Fluggesellschaften. Vor dem Gericht der Europäischen Union erlitt man in Sachen Finnair und SAS eine Schlappe. Nun will der Carrier vor den Europäischen Gerichtshof ziehen. Eine entsprechende Berufung wurde laut Mitteilung am Mittwoch eingebracht. Ryanair klagt nicht gegen die Mitbewerber oder Staaten, sondern gegen die Bewilligungen, die seitens der EU-Kommission erteilt wurden. Im konkreten Fall handelt es sich um die Unterstützungen, die seitens Dänemark und Schweden für SAS gewährt wurden. Weiters ist die finnische Beihilfe für Finnair betroffen. Das Gericht der Europäischen Union hat die Klagen von Ryanair in erster Instanz abgewiesen. Dagegen erhebt der Billigflieger das Rechtsmittel der Berufung. Eigenen Angaben nach hat man den entsprechenden Schriftsatz am Mittwoch beim Europäischen Gerichtshof eingebracht. Es ist noch unklar, ob dieser sich mit der Angelegenheit befassen wird.

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Norwegen: Gläubiger nehmen Norwegian-Sanierungsplan an

Der Sanierungsplan der insolventen Billigfluggesellschaft Norwegian Air Shuttle wurde nun auch von einem norwegischen Gericht bestätigt. Zuvor hatte die irische Justiz bereits grünes Licht gegeben. Der Konzern befindet sich in verschiedenen Ländern in Gläubigerschutz- und/oder Insolvenzverfahren. Die Gläubiger haben auch in Norwegen grünes Licht gegeben. Nun will Norwegian Air Shuttle frisches Geld von Investoren einsammeln. Dieses benötigt man, um den Neustart stabil durchführen zu können. Beide Entscheidungen sind auch davon abhängig, dass mindestens 450 Millionen Euro in die Kasse kommen, denn andernfalls sind beide Gerichtsbeschlüsse nichtig. Norwegian galt bereits vor der Corona-Pandemie als hochverschuldet. Der Konzern expandierte rasend schnell und verhob sich dabei massiv. Das Wachstum wurde zu einem nicht unerheblichen Teil mit Schulden finanziert. Die Langstrecke wird gänzlich aufgegeben. Künftig will man eine „bessere Regionalfluggesellschaft“ sein und sich auf Ziele im skandinavischen Raum und in Europa konzentrieren. Laut Mitteilung soll die maximale Flottengröße in etwa 50 Boeing 737-800 betragen.

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Urteil mit Folgen: Nordica ist Rechtsnachfolger von Estonian Air

Ein Urteil, das Ende März 2021 in zweiter Instanz in Tallinn ergangen ist, könnte drastische Auswirkungen auf die Zukunft von Nordica und Xfly haben: Das Berufungsgericht urteilte, dass Nordica der Rechtsnachfolger der im Jahr 2015 in die Insolvenz geflogenen Estonian Air ist. Das hat zur Folge, dass Nordica laut lokalen Medienberichten für die Schulden von Estonian Air aufkommen muss. Der Carrier bezog nach Ansicht der EU-Kommission illegale staatliche Beihilfen. Die Rückzahlung wurde durch einen Insolvenzantrag umgegangen. Der Staat gründete anschließend Nordica als neuen Flag Carrier. Das Berufungsgericht ist der Ansicht, dass eine Art nahtloser Übergang erfolgt ist und daher die Neugründung als Nachfolger zu betrachten ist. Auch für die zur Rückzahlung angeordnete Staatshilfe, die zur Pleite von Estonian Air geführt hatte, muss nun Nordica aufkommen. Die Finanzlage ist aber angespannt, denn das staatliche Unternehmen wurde erst kürzlich mittels eines staatlich garantierten Darlehens und zusätzlicher Zuschüsse gerettet. Weiters muss Nordica laut dem Urteil auch für ausstehende Estonian-Löhne in der Höhe von etwa 1,5 Millionen Euro sowie für alle anderen Verbindlichkeiten aufkommen. Allerdings äußerte sich zwischenzeitlich Nordica-CEO Erki Urva dahingehend, dass man die ausstehenden Estonian-Löhne bezahlen könne. Hinsichtlich der im Jahr 2015 zur Rückzahlung angeordneten Staatshilfe sagte er in einem TV-Interview, dass es derzeit keine Anzeichen dafür gibt, dass die Regierung diese tatsächlich bei Nordica einfordern wird. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten, denn gegen das Urteil kann noch eine Revision an das Höchstgericht eingelegt werden.

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Kroatien akzeptiert ab sofort auch Antigen-Schnelltests

Kroatien lässt bei der Einreise aus Risikogebieten jetzt auch einen negativen Antigen-Schnelltest gelten. Währenddessen kippt ein Gericht in Tschechien die dortige CoV-Testpflicht für Rückkehrer. Ab sofort muss nicht zwingend ein PCR-Test an der kroatischen Grenze vorgelegt werden. Kroatiens Innenminister Davor Bozinovic sorgt jetzt dafür, dass auch Antigen-Schnelltestern die Heimquarantäne erspart bleibt. Wer bereits die Impfdosierung intus oder eine Covid-19-Erkrankung in den vergangenen sechs Monaten überstanden hat, werde ohne Testnachweis einreisen dürfen, berichtet der ORF.  Tschechisches Gericht erklärt Testpflicht für verfassungswidrig Auch in Tschechien kommt der Stein in Sachen CoV-Testungen ins Rollen – jedoch in die entgegengesetzte Richtung. Denn ein dortiges Gericht befindet die bisherige Regelung, die ein negatives Testergebnis bei der Einreise vorsieht, für unverhältnismäßig. Das Ziel, die Pandemie zu bekämpfen, könne auch mit milderen Mitteln erreicht werden, wie einer Quarantäne- und Testpflicht nach der Einreise. Es berief sich dabei auf die Grundrechtecharta der Verfassung, welche jederzeit die freie Rückkehr nach Tschechien zusichere. 

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Irland: Gericht bewilligt Norwegian-Sanierungsplan

Der vom Management der insolventen Billigfluggesellschaft Norwegian Air Shuttle vorgelegte Sanierungsplan wurde am Freitag durch den irischen High Court angenommen. Der Carrier meldete unter anderem in Norwegen, Irland und den USA entsprechende Gläubigerschutzverfahren an. Der Neustart von Norwegian soll am 26. Mai 2021 erfolgen. Firmenchef Jacob Schram bezeichnet die Entscheidung des Gerichts als großen Erfolg und ist der Ansicht, dass diese ein Ticket für den Neuanfang ist. Allerdings muss nun auch das Gericht in Norwegen den Sanierungsplan annehmen. Die Entscheidung soll voraussichtlich Ende April 2021 erfolgen. Norwegian will sich mit rund 440 Millionen Euro rekapitalisieren. Zuvor will man über die Insolvenzverfahren Altlasten wie Flugzeugbestellungen loswerden. Die Langstrecke wird nicht mehr reaktiviert. Künftig will man sich auf Flüge innerhalb Norwegens sowie touristische Europaflüge konzentrieren. Die Flotte soll aus Boeing 737-800 bestehen.

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Malta Air: Arbeitsamt kassiert erneute Schlappe vor Gericht

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschied, dass die deutschen Bases von Malta Air als eigenständige Betriebe zu betrachten sind. Diese vorläufige Entscheidung ist im Streit um das Kurzarbeitergeld möglicherweise von hoher Bedeutung. Zwischen der Bundesagentur für Arbeit und der Ryanair-Tochter schwelt seit Sommer 2020 eine juristische Auseinandersetzung. Das Arbeitsamt sprach den rund 1.000 Beschäftigten zunächst die Kurzarbeit zu, zog jedoch dann den Bescheid zurück. Dagegen zog das Unternehmen vor Gericht und obsiegte in erster Instanz. Die erste Entscheidung wurde unter anderem damit begründet, dass der Bundesagentur schon allein aufgrund des Firmennamens klar sein hätte müssen, dass ein Auslandsbezug besteht. Das Arbeitsamt legte ein Rechtsmittel ein. Nun verdonnerte das Landessozialgericht dazu, dass ein Anerkennungsbescheid ausgestellt werden muss. Das Gericht begründete dies unter anderem auch damit, dass es für einen eigenständigen Flugbetrieb lediglich Personal und Flugzeugen bedürfe. Die weitere Infrastruktur werde ohnehin kostenpflichtig von den Airports genutzt. Nachdem besagter Bescheid zugestellt ist, kann Malta Air erneut Kurzarbeit beantragen und zwar rückwirkend zurück bis zum Datum des Erstantrags vom Frühjahr 2020.

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