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Air Berlin: Börse-Tochter von Insolvenzverwalter auf 497,8 Millionen Euro verklagt

Geht es nach Air-Berlin-Insolvenzverwalter Lucas Flöther, so soll eine Tochtergesellschaft der Deutschen Börse für Teile der Pleite der Airline haften. Der Jurist brachte am Freitag eine 497,8 Millionen Euro schwere Klage beim Landgericht Frankfurt ein. In einer Medienerklärung begründet der Insolvenzverwalter, dass seiner Ansicht nach die Clearstream Banking AG zur persönlich haftenden Gesellschafterin der Kommanditgesellschaft geworden ist. Air Berlin war ein Konstrukt aus zwei Firmen: Die börsennotierte Air Berlin PLC, mit Sitz im Vereinigten Königreich, fungierte als persönliche haftende Gesellschafterin der Luftverkehrs KG, bei der der Flugbetrieb angesiedelt war. Nach außen hin war es die Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG. Laut Lucas Flöther soll der Brexit dazu geführt haben, dass die Aktiengesellschaft britischen Rechts nicht mehr als persönlich haftende Gesellschafterin fungieren kann. Im Aktienregister des Vereinigten Königreichs sind Stammaktien der Deutsche-Börse-Tochter Clearstream Banking AG eingetragen. Es handelt sich dabei um Anteilsscheine, die Anleger bei diesem Unternehmen in Wertpapierdepots hinterlegt haben. Der Insolvenzverwalter leitet daraus ab, dass die Air Berlin PLC nicht mehr als ausländische Gesellschaft mit Verwaltungssitz in Deutschland betrachtet werden kann, sondern aufgrund des Brexits zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts wurde. Flöther ist der Ansicht, dass die Clearstream Banking AG dadurch zur persönlich haftenden Gesellschafterin wurde. Beim Landgericht Frankfurt wurde eine so genannte Leistungs- und Feststellungsklage gegen diese Tochtergesellschaft der Deutsche Börse eingebracht. Auch soll festgestellt werden, ob Clearstream Banking AG für weitere Ansprüche der Gläubiger zur Kasse gebeten werden kann. Flöther schätzt – sofern das Verfahren Erfolg hat – das Volumen auf etwa eine Milliarde Euro.

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Lauda Europe: Dicke Luft in Palma nach Kündigung eines Gewerkschafters

Weil sich ein Gewerkschaftsfunktionär der spanischen USO Illes Balears weigerte einen Kollegen zu denunzieren, bekam er von Lauda Europe die Kündigung ausgesprochen. Laut Arbeitnehmervertreter steckt dahinter, dass aufgrund des Bezahlungssystems ratsuchend an den Betriebsrat gewandt hatte und nachdem dieser sich strikt weigerte die Identität des Mitarbeiters preiszugeben, wurde einfach der Arbeitnehmervertreter vor die Tür gesetzt. Die Fluggesellschaft Lauda Europe führte per 1. Jänner 2021 an der Basis Palma de Mallorca ein neues Lohnsystem ein. Dieses setzt sich – wie zuvor auch – aus einem Grundlohn und flugstundenabhängiger Bezahlung zusammen. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde im Winter wenig geflogen, so dass viele Flugbegleiter nur den Grundlohn überwiesen bekommen haben. Auf der Insel Mallorca sind die Wohnungsmieten sehr hoch, so dass für viele sprichwörtlich eng wurde. Im aktuellen Fall soll sich der Arbeitnehmervertreter zusätzlich in Elternschutz befinden, weshalb laut Gewerkschaft eine Kündigung gar nicht zulässig sein soll. Dementsprechend zieht man nun gegen die Auflösung des Arbeitsvertrags vor Gericht. Mal wieder, denn USO führt sowohl gegen Konzernmutter Ryanair als auch gegen die Töchter Laudamotion und Lauda Europe diverse Verfahren. Zahlreiche Gerichtsverfahren in Spanien anhängig Unter anderem wirft man vor, dass rund um die Corona-Pandemie die Löhne unrechtmäßig gekürzt worden sein sollen. Weiters nahm Lauda Unterstützung aus dem ERTE-Programm, das mit der österreichischen Kurzarbeit vergleichbar ist, in Anspruch. USO wirft vor, dass man im vergangenen Sommer als Laudamotion das spanische Personal lieber am Boden gelassen hat und stattdessen Flugbegleiter und Piloten aus Deutschland und Österreich eingeflogen hat. Der Vorwurf: So wurden die Spanier weiterhin vom

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Rekord im Pandemiejahr: Über 1,7 Millionen Euro an Entschädigung für Reisende

Die Pandemie und die damit verbundenen Flugausfälle haben 2020 bei der Schlichtungsstelle apf (Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte) für regen Zulauf gesorgt.  Insgesamt habe die unabhängige Schlichtungsstelle des Bundes „eine Rekordsumme von 1,74 Millionen Euro“ an Entschädigungszahlungen in rund 4.600 Fällen erwirkt – ein Plus von etwa zehn Prozent gegenüber 2019, wie das Umweltministerium nun bekanntgab, bei dem die apf angesiedelt ist. 2020 gingen knapp 6.000 schriftliche Schlichtungsanträge ein. Das Gros der Reiseentschädigungen entfiel den Angaben zufolge mit rund 1,65 Millionen Euro auf den Flugbereich. Dahinter folgten der Bahnbereich mit rund 88.000 Euro und der Busbereich mit etwa 2.600 Euro. CoV-Fälle machen mehr als 50 Prozent aus Mit gut 3.500 Schlichtungsanträgen hatte mehr als die Hälfte aller Fälle einen Bezug zur Covid-19-Pandemie. In Summe bedeute das „ein anhaltend hohes Niveau an Anträgen trotz stark verminderter Reisetätigkeit“, hieß es aus dem Ministerium.

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Löhne: Montenegro-Airlines-Mitarbeiter klagen 21 Millionen Euro ein

Der Insolvenzverwalter von Montenegro Airlines muss sich nun auch mit einer millionenschweren Forderung von ehemaligen Mitarbeitern befassen. Es soll sich dabei um 21 Millionen Euro, die aus der Verpflichtung zur Nachzahlung offener Gehälter stammen, handeln. Gegenüber der Tageszeitung Dan bestätigte der Masseverwalter, dass von dieser Summe bereits 17,2 Millionen Euro anerkannt wurden. Die Forderungen werden von insgesamt 666 ehemaligen Mitarbeitern aus den verschiedensten Unternehmensbereichen erhoben. Im Dezember 2020 musste Montenegro Airlines den Flugbetrieb einstellen, da die Staatsführung nicht mehr bereit war zusätzliche Finanzmittel einzuschießen. Das Unternehmen war nicht mehr in der Lage die Gehälter auszubezahlen. Um die Konnektivität aufrecht erhalten zu können gab es dann doch ein bisschen Geld von der Regierung. Am 10. Juni 2021 nahm die Nachfolgegesellschaft Air Montenegro den Flugbetrieb auf, wobei auch ein von German Airways betriebener Embraer 190 zum Einsatz kommt. Zwischenzeitlich brachte der Masseverwalter von Montenegro Airlines eine Klage aufgrund des Firmenlogos ein. Die neue Gesellschaft anerkennt Tickets und Gutscheine, die vom Vorgänger ausgestellt wurden, nicht.

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CSA muss binnen 120 Tagen einen Sanierungsplan vorlegen

Die insolvente Smartwings-Tochter CSA muss nun innerhalb von 120 Tagen einen Sanierungsplan vorlegen. Diese Frist räumte das Konkursgericht in Prag ein und stimmte damit der Absicht, dass das Unternehmen restrukturiert werden soll, grundsätzlich zu. Die Gläubigerversammlung erteilte dem Mehrheitseigentümer Smartwings bereits die Zustimmung zur Ausarbeitung eines Sanierungsplans. Gerichtlich anerkannt wurden bislang Schulden in der Höhe von 86,5 Millionen Euro. Die Summe ist allerdings nur vorläufig, denn der Flugzeugbauer Airbus fordert einen dreistelligen Millionenbetrag aufgrund getätigter, aber nicht abgenommener Bestellungen. Smartwings musste im März 2021 Insolvenz anmelden, da ein Moratorium der Regierung ausgelaufen war und auch keine Staatshilfe gewährt wurde. Smartwings wollte keine Anteile an die Regierung abgeben.

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Stornogebühren: Kolba verliert Klage gegen DocLX

Der von Peter Kobla ins Leben gerufene Verbraucherschutzverein unterlag in zwei Instanzen einer Klage, die gegen DocLX, einen Veranstalter von Maturareisen, eingebracht wurde. Der Tour Operator machte den jungen Kunden im April 2021 ein kostenpflichtiges Stornoangebot, jedoch wurden kurz darauf alle Reisen abgesagt. Der Verbraucherschutzverein klagte eigenen Angaben nach im Rahmen einer Musterklage für “hunderte Geschädigte”. Diese wurde in zwei Instanzen abgewiesen. Das Erstgericht ging davon aus, dass der Veranstalter im April 2020 nicht hätte wissen können, in welcher Form die Reisen hätten stattfinden können. „Die Feststellung des Gerichtes ist absurd, denn es war höchstens die Frage, ob die Reise überhaupt oder nun unter Pandemie-Restriktionen hätte stattfinden können. Die Kund*innen hätten – bei Zuwarten – jedenfalls vom Vertrag zurücktreten können und hätten Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises gehabt,“ sagt Peter Kolba, Obmann des VSV. „Bei diesem Musterprozess offenbar sich ein grundsätzliches Problem: Anders als VKI oder AK ist der VSV bislang nicht berechtigt Verbandsklagen zu führen. Hätte der VSV diese Berechtigung, hätte er sich den Rückforderungsanspruch abtreten lassen können und hätte der Oberste Gerichtshof (OGH) entscheiden müssen.“ Die Zivilverfahrensgesetze sehen vor, dass sich die zu Verbandsklagen berechtigten Verbände, Ansprüche zum Inkasso abtreten lassen können und dann alle Rechtsmittelbeschränkungen wegfallen. Bei einem Streitwert von knapp 300 Euro kann man im Normalfall die Beweiswürdigung des Erstgerichtes nicht anfechten. So geschehen im berichteten Fall. Mit einer Abtretung an den VSV, der die Verbandsklageberechtigung hätte, hätte man diese absurde Feststellung bekämpfen können. „Ich sehen den Konsumentenschutzminister nun zweifach gefordert: 1) Das Ministerium möge den

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Abschuss von Flug MH17: Hauptverfahren gestartet

Fast sieben Jahre nach dem Abschuss von Passagierflug MH17 über der Ostukraine wird heute in den Niederlanden das Hauptverfahren gegen vier mutmaßliche Täter eröffnet. Zunächst werde es im extra gesicherten Justizgebäude im Amsterdamer Flughafen eine allgemeine Erörterung des Falls geben, so der ORF. Bis Donnerstag sollen dann inhaltliche Fragen der Ermittlungen gegen die Angeklagten – drei Russen und einen Ukrainer – geklärt werden. Der Staatsanwaltschaft zufolge war die Boeing 777 der Malaysia Airlines am 17. Juli 2014 über der umkämpften Ostukraine von prorussischen Rebellen mit einer russischen Luftabwehrrakete des Typs BUK abgeschossen worden. Alle 298 Bordinsassen kamen dabei ums Leben. Das Flugzeug war unterwegs von Amsterdam nach Kuala Lumpur, die Hauptstadt Malaysia. Angeklagte nicht anwesend Keiner der Angeklagten ist in dem Verfahren anwesend. Nur der Russe Oleg Pulatow, der eine führende Rolle im Geheimdienst der selbst ernannten Republik Donezk gespielt haben soll, lässt sich vor Gericht von Anwälten vertreten. Er hatte mitteilen lassen, nicht verantwortlich zu sein.

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VKI: Reiseveranstalter muss Ersatz für Flugverspätung und vorübergehenden Gepäckverlust zahlen

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Sozialministeriums erfolgreich eine Konsumentin unterstützt, deren Hinflug bei einer geplanten einwöchigen Russland-Rundreise 22 Stunden verspätet war.  Darüber hinaus war deren Gepäck nach Ankunft am Zielflughafen geraume Zeit nicht auffindbar, wodurch der Konsumentin im weiteren Verlauf der Reise größere Unannehmlichkeiten entstanden. Der zunächst uneinsichtige Reiseveranstalter, die LOGOS-Reisebüro GmbH, musste der Betroffenen nach erfolgter Intervention des VKI rund 683 Euro erstatten. Das Urteil ist rechtskräftig. Die betroffene Konsumentin hatte über das Grazer Reisebüro eine Russland-Rundreise um 1.639 Euro gebucht. Da der vereinbarte Hinflug annulliert wurde, kam diese erst mit 22 Stunden Verspätung am Zielflughafen in Moskau an. Zum einen verpasste die Konsumentin dadurch den ersten Tag der Rundreise, welcher die Stadtrundfahrt in Moskau inkludierte. Zum anderen ging ihr Gepäckstück verloren, welches erst am darauffolgenden Tag aufgefunden werden konnte. Da sich die Konsumentin aufgrund des Reiseprogramms zu diesem Zeitpunkt nicht mehr in Moskau aufhielt, bat sie um Rücktransport des Koffers nach Wien und tätigte Noteinkäufe (Kleidung, Hygieneartikel, etc.), die sie während der Reise unter anderem in Nylonsäcken verwahrte. Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude Als das Reisebüro eine Entschädigung verwehrte, wandte sich die Betroffene an den VKI. Der VKI brachte Klage ein, woraufhin das Reisebüro zwar eine Entschädigung zahlte, allerdings nur in Höhe von rund 132 Euro. Im darauffolgenden Verfahren sprach das Landesgericht für Zivilrechtssachen (ZRS) Graz der Konsumentin weitere 551 Euro zu, womit der Reiseveranstalter der Kundin insgesamt rund 683 Euro zu erstatten hatte. Der vom Gericht festgelegte Betrag enthält nicht nur eine Preisminderung für

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Wizz Air klagt gegen Staatshilfen für Blue Air und Tarom

Nach Ryanair zieht nun auch die Wizz Air gegen Staatshilfen, die seitens Regierungen an Fluggesellschaften gewährt wurden, vor Gericht. Der Carrier brachte gegen die Bewilligungen, die seitens der EU-Kommission, für die rumänischen Hilfen, die an Blue Air und Tarom ausbezahlt wurden, eine Klage vor dem Gericht der Europäischen Union ein. Tarom erhielt im Oktober des Vorjahres eine Kompensation für Verluste, die aufgrund der Reisebeschränkungen entstanden sind. Diese machte 19,3 Millionen Euro aus. Im Feber 2020 wurde ein staatlich besichertes Darlehen in der Höhe von 36,7 Millionen Euro gewährt. Die Auszahlung erfolgte noch vor der starken Ausbreitung des Corona-Virus in Europa. Der Mitbewerber Blue Air erhielt aufgrund der Pandemie eine staatliche Unterstützung in der Höhe von 62 Millionen Euro. Laut lokalen Medien wurden die beiden Klagen bereits im Jänner 2021 übermittelt. Im Gegensatz zum Mitbewerber Ryanair gab Wizz Air aber keine Pressemitteilung heraus. Blue Air äußerte sich gegenüber Economica.net dahingehend, dass man sich aufgrund der Klage des ungarischen Billigfliegers keine Sogen mache. Auch wird darauf verwiesen, dass Wizz Air UK im April 2020 im Vereinigten Königreich einen staatlich besicherten Kredit in der Höhe von 300 Millionen Pfund in Anspruch genommen habe. Aus diesem Topf bediente sich auch Ryanair. Dieser Umstand wird jedoch regelrecht totgeschwiegen. Auch Wizz-Air-Konzernchef Jozsef Varadi betonte in diversen Interviews, dass der von ihm geleitete Konzern keine Staatshilfen in Anspruch genommen habe und kritisiert, dass an seiner Ansicht nach “klinisch tote Airlines” Finanzhilfen gewährt werden. Den UK-Kredit erwähnt er aber nicht.

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EU-Gericht bestätigt Air-Europa-Staatskredit

Das Gericht der Europäischen Union entschied aufgrund einer Klage der Billigfluggesellschaft Ryanair, dass die von der EU-Kommission bewilligten Darlehen, die seitens des Staatsfonds Sepi an Air Europa vergeben wurden, rechtens sind. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. In den Fällen TAP und Air France-KLM entschied selbiges Gericht zu Gunsten von Ryanair, wobei auch diese beiden Urteile noch nicht rechtskräftig sind. Der Billigflieger klagt gegen nahezu alle Bewilligungen für Staatshilfen von Fluggesellschaften. Bislang unterlag man – abgesehen von TAP und Air France-KLM – stets. Es ist davon auszugehen, dass Ryanair auch in Sachen Air Europa ein Rechtsmittel einlegen wird. Bislang äußerten sich beide Fluggesellschaften nicht zur Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union. Im Falle einer Berufung landet der Fall vor dem EuGH.

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