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EuGH: CO2-Klage von Air-Berlin-Insolvenzverwalter vor Niederlage

Der Insolvenzverwalter der ehemals zweitgrößten Fluggesellschaft Deutschlands, Air Berlin, führt vor dem Europäischen Gerichtshof ein Verfahren im Zusammenhang mit zugeteilten bzw. nicht-zugeteilten Kohlenstoffdioxid-Zertifikaten. Das Gutachten des EuGH-Generalanwalts fällt zu Ungunsten der Insolvenzmasse aus. Air Berlin erhielt lange vor der Pleite Emissionszertifikate für den Zeitraum von 2013 bis 2020 zugewiesen und das kostenlos. Kurz nach der Pleite und der Einstellung des Flugbetriebs hoben die deutschen Behörden diese Zuteilung auf. Da die Zertifikate auch gehandelt werden können, zog der Lucas Flöther in seiner Funktion als Masseverwalter vor Gericht. Der Fall landete vor dem Europäischen Gerichtshof. Der Jurist argumentiert unter anderem damit, dass die Ermächtigungsgrundlage fehlen würde. Weiters habe Air Berlin ihre Emissionszertifikate bereits vor August 2017 – somit vor dem Insolvenzantrag – verkauft und obendrein darauf vertraut, dass für das Jahr 2018 weitere zugeteilt werden. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet das, dass man die Zertifikate, die mangels Flugbetrieb nicht mehr benötigt werden, haben will und zu Gunsten der Masse zu Geld machen will. Der Europäische Gerichtshof legte den Wert der strittigen Kohlenstoffdioxid-Zertifikate mit etwa 77 Millionen Euro fest. Das Verfahren wird eigentlich vor dem Verwaltungsgericht Berlin geführt und ist eine innerdeutsche Angelegenheit. Der Richtersenat legte zahlreiche Fragen dem Europäischen Gerichtshof zur Vorab-Entscheidung fest, denn einige Dinge sind von europaweiter Bedeutung. Der Generalanwalt gab eine Stellungnahme ab, die der Argumentation des Air-Berlin-Insolvenzverwalters so ganz und gar nicht folgt. Da der Europäische Gerichtshof oftmals das Statement des Generalanwalts übernimmt, droht Flöther nun eine juristische Schlappe. Die europäischen Höchstrichter sind aber nicht an die Empfehlung gebunden, sondern

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CSA: Smartwings beantragt Fristverlängerung und verhandelt mit Airbus und Investor

Das Sanierungsverfahren der insolventen Fluggesellschaft CSA könnte sich deutlich in die Länge ziehen, denn Smartwings brachte als Eigentümer bei Gericht einen Antrag ein, der zu einer Fristverlängerung des Sanierungsplans bis Anfang Feber 2022 führen soll. Das Insolvenzgericht teilte dies entsprechend in der tschechischen Konkurskartei mit. Ursprünglich hatte Smartwings im Juni 2021 beantragt, dass der Sanierungsplan innerhalb von vier Monaten aufgestellt werden soll. Das Gericht erteilte damals die Zustimmung. Nun hängt es von der Entscheidung des Richters ab, ob dem jüngsten Antrag von Smartwings stattgegeben wird oder nicht. Der Grund für den Antrag der Muttergesellschaft ist ebenfalls in der Kartei ersichtlich: Smartwings benötigt für die Verhandlungen mit dem Flugzeugbauer Airbus mehr Zeit. Es geht um Maschinen der Typen Airbus A321neo und A220, die bestellt, jedoch nicht abgenommen wurden. CSA steht diesbezüglich bei Airbus tief in der Kreide: Der Hersteller meldete im Insolvenzverfahren insgesamt 17 Milliarden Tschechische Kronen an. Da sich die Verhandlungen über eine Einigung in einem guten Status befinden, bittet man das Gericht um eine Fristverlängerung bis zum 4. Feber 2021. Smartwings rechnet damit, dass im Oktober 2021 ein Deal abgeschlossen werden kann und da dieser großen Einfluss auf die übrigen CSA-Gläubiger haben wird, benötigt man mehr Zeit für die Erstellung des Sanierungsplans. Interessant ist auch, dass Smartwings im Antrag schreibt, dass man mit einem neuen Investor intensiv über einen Einstieg bei CSA verhandeln würde. Man nennt aber die Identität des potentiellen Geldgebers nicht. Der Einstieg und die mögliche Investitionssumme würden aber vom Ausgang der Verhandlungen mit Airbus abhängen. Insgesamt

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Keine Reaktion: German Airways klagt Millionen-Forderung bei Green Airlines ein

Dem Ticketverkäufer Green Airlines steht eine millionenschwere Klage der Zeitfracht-Tochter German Airways bevor. Die Fluggesellschaft stellte aufgrund von Zahlungsverzug ihre Dienstleistungen ein und fordert die Bezahlung der vertraglich vereinbarten Charterraten ein. Durch einen Bericht des Portals Airliners.de wurde bekannt, dass German Airways den Ticketverkäufer Green Airlines mittels eines Anwaltsschreibens zur Bezahlung von 800.000 Euro aufgefordert hatte. Sollte diese Summe nicht bis Ende der letzten August-Woche bezahlt werden, werde man eine Klage über 11,3 Millionen Euro einreichen. Ein Sprecher des Zeitfracht-Konzerns, dem German Airways angehört, sagte gegenüber Aviation.Direct: „Die Frist ist ohne eine Reaktion verstrichen“. Die Angelegenheit wird nun das sachlich und örtlich zuständige Zivilgericht beschäftigten. Angesichts der Höhe der Forderung, die German Airways gegen Green Airlines erhebt, sind allein die Anwalts- und Gerichtskosten exorbitant hoch, denn diese sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach der Höhe des Streitwerts.

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AK: Gericht kippt über 30 Laudamotion-Klauseln

Die Arbeiterkammer bemängelte 37 Klauseln – 32 sind unzulässig, darunter auch die Check-in-Gebühr. Die AK beanstandete 37 Klauseln in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Airline Laudamotion und bekam nun großteils recht: Die Gerichte beurteilten 32 als unzulässig, etwa wegen intransparenter Formulierungen und unzulässiger Fristen. Nennenswert ist vor allem die Check-in-Gebühr – sie darf nicht verlangt werden, wenn man während der Buchung nicht klar darauf hingewiesen wird. AK-Expertin Gabriele Zgubic: „Das Urteil hat Auswirkungen auf die Branche, gilt derzeit aber nur für Laudamotion – Verfahren gegen Ryanair und Wizz Air laufen noch.“ Nicht auf Check-in-Gebühr hingewiesen Demnach mussten Passagiere für den Check-in am Flughafen eine Gebühr in der Höhe von 55 Euro pro Flug und Person zahlen. Die Klausel sei ungewöhnlich, nachteilig und unzulässig aufgrund der Höhe, so die AK in der Aussendung. Auch wurde während des Buchungsvorganges nicht darauf aufmerksam gemacht. Check-in-Gebühr zurückholen – so geht’s:  Sie können die Check-in-Gebühr bei Laudamotion jetzt zurückfordern, wenn Sie während der Buchung nicht darauf aufmerksam gemacht wurden und Sie die Gebühr am Flughafen zahlen mussten. Die AK riet Konsumenten bis zur rechtlichen Klärung, die Check-in-Gebühr nur vorbehaltlich der rechtlichen Klärung und Rückforderung zu zahlen und die Rückforderung schriftlich bei der Fluglinie zu verlangen. AK Musterbrief einfach hier downloaden. Online Check-in klappt nicht – Tipp: Sehr oft funktioniert der kostenlose Online-Check-in nicht, Konsumenten müssen am Flughafen einchecken und dann die Gebühr zahlen. Machen Sie unbedingt einen Screenshot von der Meldung, dass der Online-Check-in fehlschlug.

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Sitzplatzkosten: Billigflieger kassieren Geldstrafen in Italien

Die italienische Zivilluftfahrtbehörde ENAC hat gegen die Billigflieger Easyjet, Ryanair, Wizz Air und Volotea Bußgelder verhängt. Den genannten Carriern wird vorgeworfen gegen eine italienische Vorgabe, die vorsieht, dass Begleitpersonen von Menschen mit Behinderungen und Minderjährigen ein Sitzplatz direkt daneben vergeben werden muss. Und zwar kostenlos. Laut ENAC sollen die eingangs genannten Lowcoster gegen diese Auflage verstoßen haben und auch entsprechende Aufforderungen ignoriert haben sollen. Nun werden Bußgelder zwischen 10.000 und 50.000 Euro fällig. Gegen diese können die betroffenen Fluggesellschaften allerdings ein Rechtsmittel einlegen. Als erschwerend erweist sich, dass die Airlines die Vorgaben der Luftfahrtbehörde ENAC noch immer nicht umgesetzt hatten. Besonders hoch fällt das Bußgeld für Ryanair aus, denn diesem Anbieter wirft das Amt vor, dass man gar versuchte die Anordnung zu umgehen, um weiterhin Zuschläge kassieren zu können. Dabei soll eine Klausel in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen geändert worden sein. Ryanair beantragte vor Gericht eine Aussetzung der behördlichen Auflage, jedoch wurde dies seitens eines Gerichts abgelehnt. Die mündliche Verhandlung soll am 8. September 2021 stattfinden. Easyjet, Wizz Air und Volotea zeigen sich in Stellungnahmen einsichtig und wollen die ENAC-Bestimmungen einhalten. Man habe die Systeme zwischenzeitlich angepasst. Ganz anders äußert sich der Mitbewerber Ryanair, der die Vorwürfe der italienischen Luftfahrtbehörde als „falsch und irreführend“ zurückweist. Man habe schon am 13. August 2021 entsprechende Maßnahmen ergriffen, die es ermöglichen, dass Begleitpersonen von Minderjährigen bzw. von Menschen mit Behinderungen eine kostenlose Sitzplatzzuweisung erhalten. Man wirft der ENAC auch vor, dass diese eine „Einmischung in die kommerzielle Freiheit der Airline als Sicherheitsproblem einstufen würde“.

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Niederlande: Höchstgericht stellt Betriebsübergang von Martinair auf KLM fest

Nach vielen Jahren Prozessführung stellte der Oberste Gerichtshof der Niederlande fest, dass im Jahr 2014 ein Betriebsübergang von Martinair auf KLM stattgefunden hat. Die Vorinstanzen sahen das anders und gaben den 152 Klägern zunächst nicht Recht. Die Klage richtete sich sowohl gegen KLM als auch gegen die zuständige Gewerkschaft, die ihre Zustimmung für die Kündigungen der betroffenen Cargo-Piloten erteilt hatte. Das Höchstgericht stelle nun fest, dass „die Frachtpiloten mit Wirkung vom 1. Januar 2014 bei KLM rechtmäßig angestellt sind und alle Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag zwischen den Frachtpiloten und Martinair zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs auf KLM übergegangen sind“. Weiters musste den Flugzeugführern innerhalb von 20 Tagen nach Zustellung des Urteils ein Arbeitsangebot bei KLM unterbreitet werden. Innerhalb von maximal sechs Monaten muss die Anstellung erfolgen und zwar unter Berücksichtigung jener Position, die zuvor bei Martinair bekleidet wurde. Dieser Teilaspekt dürfte sich in erster Linie an Flugzeugführer richten, die bei KLM keinen Job bekommen hatten. Die Gewerkschaft muss die Abtretung der Forderungen anerkennen und darüber hinaus gemeinsam mit KLM die Anwalts- und Gerichtskosten tragen. Geklagt hatten insgesamt 152 Frachtpiloten von Martinair.

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EU-Gericht kippt Bewilligung der Aegean-Staatshilfe

Das Gericht der Europäischen Union hat die von der EU-Kommission erteilte Bewilligung der Staatshilfe für die griechische Aegean Airlines für unzulässig erklärt. Die Wettbewerbshüter hätten die Finanzlage des Carriers unzureichend geprüft. Das EU-Gericht urteilte unter anderem, dass die Bewilligung nicht mit geltendem Recht in Einklang zu bringen ist. Das bedeutet aber nicht, dass Aegean das bereits erhaltene Geld sofort zurückbezahlen muss. Zunächst hat die EU-Kommission als belangte Behörde die Möglichkeit die Begründung unter Berücksichtigung der Gerichtsentscheidung nachzubessern. Im konkreten Fall bedeutet das, dass bei Aegean eine umfassende Prüfung der finanziellen Lage durchgeführt werden muss. Anschließend muss die EU-Kommission eine neue Formulierung der Bewilligung der Staatshilfe finden. Es ist davon auszugehen, dass Ryanair dann erneut klagen wird. So geschehen im Fall TAP Air Portugal.

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German Airways-Ultimatum an Green Airlines: 800.000 Euro auf den Tisch oder 11,3-Millionen-Euro-Klage

Bis Ende dieser Woche muss der Ticketverkäufer Green Airlines bei German Airways 800.000 Euro auf den Tisch legen oder aber die Zeitfracht-Tochter wird eine Klage über 11,3 Millionen Euro einreichen. Aus einem Anwaltsschreiben, aus dem Airliners.de zitiert, geht hervor, dass German Airways aufgrund von Zahlungsverzug fristlos die Flugdienstleistungen eingestellt hat. Das bedeutet aber nicht, dass Green Airlines damit die Zahlungsverpflichtungen, die man mit Abschluss des Chartervertrags eingegangen ist, los ist. German Airways pocht über die Anwaltskanzlei darauf, dass der Vertrag weiterläuft. Man weist auch darauf hin, dass sowohl Mindestabnahme als auch –laufzeit vereinbart wurden. Green Airlines wäre, so die anwaltliche Zahlungsaufforderung, aus der Airliners.de zitiert, den vereinbarten wöchentlichen Vorauszahlungen nicht mehr nachgekommen. Diese wären als Garantie ausgemacht gewesen und German Airways fliege nur deshalb nicht mehr, weil sich der Ticketverkäufer in Zahlungsverzug befinden soll. Auch der Umstand, dass man nach dem „blauen Brief“ den Ticketverkauf unter Flugnummern von German Airways hat weiterlaufen lassen, kam wohl bei der Zeitfracht-Tochter gar nicht gut an. Wie bereits erwähnt pocht der Rechtsanwalt von German Airways darauf, dass im Chartervertrag eine Mindestanzahl von Flugstunden, die pro Monat abgenommen werden müssen, vereinbart wurden. Auch soll sich Green Airlines dazu verpflichtet haben zwei Embraer 190 für mindestens neun Monate zu chartern. Dann wird auch die Rechnung aufgemacht: 11,3 Millionen Euro werden gefordert. Zahlungsverzug soll Nicht-Fliegen ausgelöst haben German Airways argumentiert auch, dass für das Nicht-Fliegen, das ein Resultat des Zahlungsverzugs sein soll, Vorhaltekosten entstehen. Allein diese machen 2,7 Millionen Euro aus. „Unterstellt, dass eine einvernehmliche Vertragsaufhebung (…)

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Ryanair und Kiwi: Schlammschlacht auf dem Rücken der Passagiere

Der Streit zwischen Ryanair und dem tschechischen Tickethändler Kiwi.com hat eine neue Dimension angenommen: Passagiere, die Bordkarten vorweisen, die über den automatischen Check-In-Service von Kiwi ausgestellt wurden, werden nicht mehr akzeptiert. Den Passagieren wird das Einsteigen verweigert. Dem irischen Lowcoster sind so genannte OTAs ein Dorn im Auge. Die meisten Anbieter schlagen auf den Ticketpreis und insbesondere auf Extra-Leistungen wie Priority Boarding oder Aufgabe-Gepäckstücke kräftig auf. Genau das macht auch Kiwi.com und zum Teil auch ganz üppig, denn rund zehn Euro mehr als direkt bei Ryanair sind keine Seltenheit. Der Billigflieger ist der Ansicht, dass dadurch die Preise künstlich verzerrt werden. Genau genommen: Vermutlich würde der Lowcoster das Geld gerne selbst kassieren. In der Corona-Pandemie haben sich eine OTAs besonders negativ ausgezeichnet, denn die Passagiere wurden in eine Art Endlosspirale zwischen Airline und Tickethändler geschickt. Für die Erstattung der nicht durchgeführten Flüge wollte niemand zuständig sein. Bei Ryanair war das besonders kompliziert, denn das Unternehmen weigerte sich Ticketgelder an OTAs zu erstatten und pochte darauf ausschließlich direkt an die Reisenden zu bezahlen. OTAs können im Problemfall mühsam sein – Ryanair erst recht Genau das ist aber ein großes Problem, denn viele dieser Online-Tickethändler verwenden bei den Buchungen virtuelle Kreditkarten und automatisch generierte E-Mail-Adressen. Somit ist es der Fluggesellschaft nahezu unmöglich den Passagier direkt zu kontaktieren. Oftmals werden dann Informationen der Airline nicht an den Fluggast weitergegeben. Dieses Problem tritt übrigens auch bei über Expedia getätigte AUA-Buchungen auf. Dem genannten Tickethändler scheint das auch schlichtweg egal zu sein, denn auf Anfrage

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Plus Ultra: Gericht gibt zurückgehaltene Staatshilfe frei

Der Umstand, dass die spanische Regierung dem auf ACMI- und Charterflüge spezialisierten Anbieter Plus Ultra über den Staatsfonds Sepi finanzielle Unterstützung gewährte, brachte die Opposition in Rage. Selbst Anzeigen gegen Funktionäre des Fonds wurden erstattet. Ein Teil des Darlehens wurde eingefroren, jedoch auf Beschluss eines Gerichts zur Auszahlung freigegeben. Die spanische Nachrichtenagentur EFE berichtet unter Berufung auf das Urteil, dass ohne die Auszahlung der noch offenen 34 Millionen Euro der Fluggesellschaft Plus Ultra die Insolvenz drohen würde. Insgesamt wurden über Sepi 53 Millionen Euro bewilligt. Am 28. Juli 2021 ordnete selbiges Gericht an, dass die letzte Tranche (34 Millionen Euro) aufgrund des Ermittlungsverfahrens vorerst eingefroren werden müssen. Dieser Beschluss wurde nun explizit rückgängig gemacht. In der Begründung ist weiters die Rede davon, dass die Anschuldigungen von Oppositionspolitikern sich bislang als unwahr erwiesen hätten. Es gäbe keinen objektiven Hinweis auf Verbindungen ins Ausland oder unsaubere Praktiken bei Sepi im Zuge der Vergabe des staatlich garantierten Darlehens. Das Gericht hat dabei die Bücher der Airline von der Staatsanwaltschaft und einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer unter die Lupe genommen. Auch wurden zahlreiche Zeugen einvernommen. Die Behauptung der Opposition, dass die Sepi-Staatshilfe nur aufgrund von Korruption an Plus Ultra ausbezahlt wurde, habe sich im Zuge des Ermittlungsverfahrens als “objektiv unwahr” herausgestellt, so das Gericht.

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