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Hahn: EuGH weist Lufthansa-Klage wegen Subventionen ab

Lufthansa erlitt vor dem Europäischen Gerichtshof in Sachen der Staatshilfen, die dem Flughafen Frankfurt-Hahn gewährt wurden, eine Niederlange. Die Richter wiesen eine Klage, die sich gegen Zuschüsse des Bundeslands Rheinland-Pfalz richtete, endgültig ab. Die Angelegenheit zieht sich schon seit einigen Jahren, denn es ging beispielsweise um eine Kreditlinie, die Rheinland-Pfalz dem Regionalflughafen gewährt hatte. Lufthansa sah darin eine Wettbewerbsverzerrung und zog vor Gericht. Bereits vor dem Gericht der Europäischen Union erlitt man eine Schlappe, machte jedoch vom Rechtsmittel der Berufung an den EuGH Gebrauch. Das Höchstgericht schloss sich der Entscheidung der Vorinstanz an und stellte fest, dass Lufthansa in dieser Angelegenheit kein Klagerecht hat, da man den Flughafen Hahn nie regelmäßig angeflogen hat. Der Rechtsstreit ist nun in letzter Instanz beendet und der Europäische Gerichtshof legte fest, dass der Kranichkonzern sowohl der EU-Kommission als auch dem Land Rheinland-Pfalz die Verfahrenskosten ersetzen muss. In der Vergangenheit ging Lufthansa wiederholt juristisch gegen Subventionen, die seitens der öffentlichen Hand an Regionalflughäfen gewährt wurden, vor. Man ist unter anderem der Ansicht, dass dadurch indirekt die Angebote des Mitbewerbers Ryanair subventioniert werden könnten. Der EuGH ging jedoch nicht tiefer auf diese Fragestellung ein, da man nach Ansicht des Gerichts nicht ausreichend belegt habe, dass es zu einer signifikanten Verringerung des Marktanteils gekommen ist und obendrein das Recht auf Klage in dieser Angelegenheit vom EuGH verneint wurde.

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CO2-Zertifikate: Air-Berlin-Insolvenzverwalter verliert vor dem EuGH

Vor dem Europäischen Gerichtshof hat Air-Berlin-Insolvenzverwalter Lucas Flöther eine Schlappe in Sachen der Kohlenstoffdioxid-Emissionszertifikate erlitten. Für die Masse zog der Jurist vor Gericht, um die nach der Insolvenz eingestellte Zuteilung von Gratis-Zertifikaten einzuklagen. Der Fall wurde vom Verwaltungsgericht Berlin zur Vorab-Entscheidung dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Dieser lehnte das Ansinnen der Insolvenzmasse der ehemaligen Fluggesellschaft ab. Hintergrund der Klage ist, dass Air Berlin für den Zeitraum von 2012 bis 2020 kostenfreie Emissionszertifikate zugeteilt bekommen hatte. Diese sind handelbar und wurden teilweise auch verkauft. Die deutschen Behörden gaben an Air Berlin nach Insolvenz und Einstellung des Flugbetriebs aber keine Zertifikate mehr aus. Diese sind jedoch durchaus wertvoll und hätten zu Gunsten der Gläubiger verkauft werden können. Dazu kommt der Umstand, dass Air Berlin dies auch getan hat und zwar jene, die für 2018 zugesagt wurden, hatte man bereits vor August 2017 veräußert. Diese bekam man dann aber nicht. Daher zog Insolvenzverwalter Flöther zunächst vor das Verwaltungsgericht Berlin. Dieses legte den Fall dem Europäischen Gerichtshof zur Vorab-Entscheidung vor. Diese fiel zu Ungunsten von Air Berlin aus, so dass das deutsche Gericht das Urteil mit hoher Wahrscheinlichkeit übernehmen wird.

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Niederlage vor Gericht: Ehepaar wollte Schmerzensgeld wegen Quarantäne nach Urlaub

Hat man in Deutschland, wenn man von einer Urlaubsreise zurückkehrt und in Quarantäne muss etwa Anspruch auf Schmerzensgeld? Nein, entschied das Landgericht Frankfurt unter dem Aktenzeichen 2-04 O 165/21. Ein Ehepaar machte im Frühjahr 2021 Urlaub in einem damaligen Risikogebiet und machte im Ausland einen PCR-Test, der negativ ausgefallen ist. Dennoch hatten sie in der Bundesrepublik Deutschland eine Quarantäne anzutreten. Dagegen zogen die beiden vor Gericht und argumentierten damit, dass sie aufgrund der Absonderung psychische Probleme erlitten haben. Eingefordert wurde daher ein entsprechendes Schmerzensgeld. Das Landgericht Frankfurt wies die Klage, auf die der deutsche Anwaltsverein hingewiesen hatte, jedoch ab. Unter anderem begründeten die Richter die Entscheidung damit, dass die Quarantäne als Schutzmaßnahme gerechtfertigt gewesen wäre. Den negativen PCR-Test stufte man als bloße Momentaufnahme ein und da der Urlaubsort gemäß Infektionsschutzgesetz als Risikogebiet eingestuft war, hätte eine Ansteckungsgefahr für die Allgemeinheit bestanden.

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Wegen toter Bulldogge: Paar will Hawaiian Airlines verklagen

In den Vereinigten Staaten von Amerika wollen Passagiere, deren Bulldogge auf einem Flug von Las Vegas nach Honolulu verstorben ist, vor Gericht ziehen. Der Vorfall ereignete sich am vergangenen Freitag bei Hawaiian Airlines. Das Tier war laut den Besitzern zum Zeitpunkt der Reise rund ein Jahr alt und soll zwei Tage vor dem Abflug durch einen Tierarzt untersucht worden sein und für gesund befunden worden sein. Den Flug nach Hawaii hat die junge Bulldogge aber nicht überlebt. Das Paar, dem der Hund gehörte, will nun vor Gericht ziehen. Man argumentiert damit, dass man für die Bulldogge etwa 10.000 U.S.-Dollar bezahlt habe. Doch es geht nicht nur ums Geld, denn man leide auch psychisch unter dem Verlust des Vierbeiners. Gegenüber Hawaii News erklärte die Besitzerin unter anderem, dass sie von der Fluggesellschaft mit einem Anruf emotionslos darüber informiert wurde, dass das Tier verstorben ist und sich jemand melden wird. Allerdings soll es diesen Angaben nach seitens der Airline keine weitere Kontaktaufnahme mehr gegeben haben und auch Anrufe der Eigentümer des verstorbenen Tiers hätten zu keinen weiteren Informationen geführt. Hawaiian Airlines sieht die Situation gänzlich anders und erklärte auf Anfrage, dass man lebende Tiere mit größer Sorgfalt befördern würde. Weiters wäre man mit den Besitzern seit dem vergangenen Freitag in Kontakt getreten und bedauert, dass die Bulldogge verstorben ist. Man will vor weiteren Schritten die Ergebnisse einer Autopsie abwarten. Auf den Hinweis der Androhung einer Klage ging die Medienstelle des Carriers nicht ein. Im Gespräch hob die U.S.-amerikanische Fluggesellschaft hervor, dass man

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Behinderter Mann wollte nach Pinkelunfall SAA-Flugzeug pfänden lassen

Im Dezember 2021 versuchte ein Mann, der ein Versäumnisurteil gegen South African Airways erwirken konnte, ein Flugzeug pfänden zu lassen. Es handelt sich um einen körperlich eingeschränkten Herrn aus Sambia, der sich mangels Benutzbarkeit der Toilette auf dem Sitz erleichtern musste. Frewillig hat der behinderte Passagier dies nicht getan und verklagte South African Airways in Sambia auf Schadenersatz, weil er sich sich erniedrigt gefühlt hatte. Der Ansicht seines Anwalts nach hätte der Carrier für eine Benutzbarkeit des stillen Örtchens sorgen müssen. Andernfalls wäre es nicht zu diesem für den Mann peinlichen Unfall gekommen. Der Vorfall ereignete sich bereits im Jahr 2019, jedoch reagierte South African Airways nicht, so dass der Fluggast vor Gericht zog. Da der Carrier nicht erschienen ist, hat der Richter ein so genanntes Versäumnisurteil zu Gunsten des Klägers erlassen. Eigentlich ist dieses vollstreckbar, so dass der Kläger versuchte eine SAA-Maschine auf dem Flughafen Lusaka pfänden zu lassen. Das ging aber gehörig daneben, denn laut lokalen Medienberichten soll es Schützenhilfe von Flughafen und einer lokalen AIrline aus Sambia gegeben haben, so dass der Gerichtsvollzieher die Pfändung nicht vollziehen konnte. Obendrein handelte es sich um ein Leasingflugzeug, so dass die Beschlagnahmung ohnehin aufgehoben werden hätte müssen. So konnte der Gerichtsvollzieher laut lokalen Berichten lediglich Computer, Büromöbel, zwei Drucker und einige andere Gegenstände im lokalen South-African-Büro pfänden. Diese reichen jedoch nicht aus, um die zugesprochene Summe einbringen zu können. Zwischenzeitlich soll der Carrier auch einen juristischen Versuch zur Bekämpfung des Säumnisurteils gestartet haben. Ob dieser von Erfolg gekrönt sein wird

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Förderabrechnungen frisiert: Air Europa muss 14 Millionen Euro zurückzahlen

Die spanische Fluggesellschaft Air Europa muss aufgrund einer Gerichtsentscheidung rund 14 Millionen Euro an Fördergeldern zurückbezahlen. Dem Unternehmen wurde vorgeworfen, dass auf geförderten Strecken den Regionalregierungen höhere Ticketpreise vorgegaukelt wurden, jedoch den Einwohnern ein geringerer Betrag verrechnet wurde. Unter anderem die Balearan, Ceuta und Melilla subventionieren die Festland-Reisen ihrer Einwohner. Auf den innerspanischen Flügen muss während der Buchung die Resident-Nummer angegeben werden und dann reduziert sich der Flugpreis. Die Differenz wird von den jeweiligen Regionalregierungen aufgezahlt. Und genau da liegt das Problem: Das spanische Höchstgericht stellte fest, dass Air Europa gegenüber den Residents einen weit niederigen Preis verrechnete als jener, der bei den Regionalregierungen für die Ausbezahlung der Differenz angegeben wurde. Dem Carrier wurde vorgeworfen, dass man in betrügerischer Absicht falsche Abrechnungen vorgelegt habe. Das Gericht teilte die Ansicht und ordnet die Rückzahlung von 14 Millionen Euro an. Je nach Region bekommen Bewohner von Inseln oder abgelegenen Gebieten wie Ceuta und Melilla einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent auf Flüge zum spanischen Festland. Damit soll sichergestellt werden, dass beispielsweise Termine in der Hauptstadt wahrgenommen werden können und die Reisekosten leistbar bleiben. Im konrekten Fall, mit dem sich das spanische Höchstgericht zu befassen hatte, ging es den Zeitraum Jänner 2009 bis September 2010. Die Entscheidung hat sich länger hingezogen, da der Fall in Spanien durch sämtliche Instanzen gegangen ist.

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Flugbegleiter arbeitete 20 Jahre lang bei United unter Identität eines 1979 verstorbenen Kindes

Fast 20 Jahre lang arbeitete ein Brasilianer bei United Airlines unter falschem Namen als Flugbegleiter. Aufgefallen ist es niemandem, jedoch landete der Mann nun vor Gericht, denn er soll einfach die Identität eines vierjährigen Buben, der schon 1979 bei einem Autounfall ums Leben gekommen ist, angenommen haben. Der Sinn und Zweck dieser Aktion war, dass der 49-Jährige die U.S.-amerikanische Staatsbürgerschaft benötigt hat, um in den Vereinigten Staaten von Amerika als Flugbegleiter arbeiten zu können. Laut einem Bericht der Dailymail soll er an den Pass unter Vorlage gefälschter Dokumente und falscher Angaben bei einer Provinzbehörde erhalten haben und diesen in weiterer Folge anstandslos verlängern haben können. Er gab sich fast 20 Jahre lang als jene Person, die schon 1979 bei einem Autounfall ums Leben gekommen ist, aus und aufgefallen ist das zunächst niemandem. Die Ermittler konnten keine nähere Bekanntschaft zwischen dem schon lange Verstorbenen und dem Hochstapler feststellen. Die Staatsanwaltschaft stellt vor ein Rätsel wie er in den 1990er Jahren an eine Sozialversicherungsnummer des bereits Ende der 1970er verstorbenen Jungens kommen konnte und diese obendrein auch noch überall akzeptiert wurde. Dem aber nicht genug: Der Brasilianer nahm gar Kredite auf, legte sich einen BMW auf Pump zu und schaffte es gar unter falscher Identität zu heiraten. Sogar einen Haus samt Hypothekarkredit konnte er erlangen. Selbstredend: Bei United Airlines ist es 20 Jahre niemandem aufgefallen, dass ein Flugbegleiter unter falscher Identität beschäftigt wird. Zwischen 1998 und 2020 gelang es dem Mann “seinen” U.S.-Reisepass stolze sechs Mal neu ausstellen zu lassen. Allerdings waren

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PS752: Kanadisches Gericht spricht Hinterbliebenen 83 Millionen U.S.-Dollar zu

Vor rund zwei Jahren wurde Ukraine-International-Flug PS752 kurz nach dem Start in Teheran abgeschossen. Ein kanadisches Gericht entschied nun, dass der Iran 83 Millionen U.S.-Dollar an die Hinterbliebenen mit kanadischer Staatsbürgerschaft bezahlen muss. Am 8. Jänner 2020 wurde die Boeing 737-800 UR-PSR kurz nach dem Start in Teheran von zwei Flugabwehrraketen abgeschossen. Die 167 Passagiere und neun Besatzungsmitglieder hatten keine Chance und kamen ums Leben. Der Iran leugnete dies zunächst, räumte den Abschuss jedoch ab dem 11. Jänner 2020 ein. Man habe das Passagierflugzeug irrtümlich für einen Marschflugkörper gehalten. In Kanada wurde der Staat Iran auf Schadenersatz verklagt. Der Ontario Superior Court sprach den Hinterbliebenen insgesamt 83 Millionen U.S.-Dollar zu. Allerdings ergibt sich aufgrund der internationalen Sanktionen ein Problem, denn im Falle einer Nichtzahlung wird das Urteil nur sehr schwer vollstreckbar sein.

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Qatar Airways reicht Klage gegen Airbus ein

Die Fluggesellschaft hat eine Reihe von Maschinen wegen Problemen an der Oberflächenbeschichtung außer Betrieb genommen und die Abnahme weiterer Jets ausgesetzt. Der Flugzeugbauer Airbus wird von Qatar Airways wegen Problemen mit dem Flugzeugtyp A350 geklagt. Die Airline habe am Montag eine Klage gegen Airbus eingereicht. Davor habe es auch schon Anstrengungen seitens der Fluggesellschaft gegeben, die Auseinandersetzung außergerichtlich zu klären. Diese blieben jedoch erfolglos. Es bleibe daher nur eine rasche Beilegung des Streits auf rechtlichem Wege, wie die Presse berichtet. Die Fluggesellschaft gehört zu den wichtigsten Airbus-Kunden und hat bereits 53 Maschinen der A350-Reihe in der Flotte. Weitere 23 sind bestellt. Allerdings hat die Fluggesellschaft des arabischen Emirats Katar eine Reihe von Maschinen des Typs wegen Problemen an der Oberflächenbeschichtung außer Betrieb genommen und im Juni die Abnahme weiterer Jets ausgesetzt. „Das Gerichtsverfahren wurde eingeleitet, um sicherzustellen, dass Airbus nun ohne weitere Verzögerung auf unsere berechtigten Bedenken eingeht“, hieß es nun von der Fluggesellschaft. Airbus hatte zuletzt betont, die Probleme seien nicht sicherheitsrelevant. Diese werde das Unternehmen auch von einem unabhängigen Gutachter rechtlich prüfen lassen. Zwischen dem Rumpf und der Außenlackierung der A350 liegt ein metallisches Gewebe, das gegen Blitzeinschlag schützt. Abhängig von den Betriebsbedingungen treten nach früheren Angaben von Airbus an manchen Flugzeugen des Typs Risse im Lack oder in diesem Gewebe auf.

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Abtretung zulässig – Ryanair erleidet Schlappe vor Gericht

Der irische Billigflieger Ryanair hat vor dem Landgericht Frankfurt am Main eine empfindliche Schlappe in Sachen Fluggastrechteportale erlitten. Der Carrier schließt in seinen AGB die Abtretung von Ansprüchen an Dritte aus. Dagegen zog die Wettbewerbszentrale vor Gericht. Unter der Geschäftszahl 2-03 O 527/19 urteilten die Frankfurter Richter, dass die Vorgehensweise von Ryanair unzulässig ist. Weiters wäre sie für Konsumenten gröblich benachteiligend. Ähnlich urteilte bereits das Landgericht Berlin gegen den Mitbewerber Wizz Air. Die Wettbewerbszentrale betont in einer Aussendung, dass man nötigenfalls auch vor den Bundesgerichtshof ziehen werde. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass das Landgericht Frankfurt festgestellt hat, dass die betroffenen Klauseln in den AGB des Carriers gegen die Fluggastrechteverordnung verstoßen. Das Verbot der Abtretung und der Verweis auf irisches Recht wären unzulässig. Das Urteil ist noch nicht rechtkräftig. Es wird damit gerechnet, dass Ryanair dagegen berufen wird.

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