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Norwegian fasst Umflottung auf Airbus ins Auge

Erst im Vorjahr konnte sich Norwegian Air Shuttle von einer Großbestellung, die man bei Airbus getätigt hatte, entledigen. Dabei spielte ein Irland geführtes Insolvenzverfahren eine bedeutende Rolle. Nun wirft man erneut ein Auge auf Flugzeuge des europäischen Herstellers. Mit Airbus konnte sich Norwegian recht einfach auf eine Annullierung der einstigen Bestellung einigen, denn der Flugzeugbauer konnte die bereits geleisteten Anzahlungen weitgehend einbehalten. Mit Boeing hingegen brach man einen Rechtsstreit vom Zaun, denn dieser Hersteller pocht auf U.S.-amerikanisches Recht und ist so ganz und gar nicht gewillt die bestehende Max-Order fast kostenfrei aus den Büchern zu nehmen. Norwegian braucht aber mittelfristig neues Fluggerät. Die Stimmung zwischen den einstigen „Traumpartnern“ ist aber regelrecht vergiftet, denn die Airline klagt sowohl in den USA als auch im Vereinigten Königreich auf rund eine Milliarde U.S.-Dollar Schadenersatz. Hintergrund sind die „Kinderkrankheiten“ und Lieferverzögerungen, die man zu Beginn des Einsatzes des Maschinentyps Boeing 787 hatte. Zwischenzeitlich hat man alle Langstreckenflugzeuge ausgeflottet und fliegt derzeit fast ausschließlich innerhalb Europas mit Boeing 737. Die Voraussetzungen die bestehenden 800er-Modelle durch Max zu ersetzen sind daher denkbar schlecht. Das weiß man bei Norwegian nur zu gut, denn deren Firmenchef bestätigte genau dies gegenüber der Agentur Reuters. Daher traf man sich mit Airbus und verhandelt bereits über eine mögliche Bestellung bei den Europäern. Die Karten, dass bei Airbus bestellt werden könnte, stehen demnach ganz gut. Man trennte sich im Vorjahr im Guten, denn der Deal, der zur Stornierung der 88 A320neo führte, soll für den Hersteller ganz gut gewesen sein. Norwegian ist

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Gericht: Airbus darf Qatar-A321neo-Lieferslots vorerst nicht neu vergeben

Golfcarrier Qatar Airways konnte in Sachen der seitens Airbus stornierten Bestellung über 50 A321neo einen Etappensieg erzielen. Ein britisches Gericht untersagte, dass der Hersteller die Lieferslots an andere Kunden vergeben darf. Der Vertrag zwischen den beiden Unternehmen enthält die Klausel, dass im Falle von Streitigkeiten der Gerichtsstand Vereinigtes Königreich als vereinbart gilt. Aus diesem Grund zog Qatar Airways unmittelbar nach der herstellerseitigen Annullierung der Großbestellung in UK vor Gericht. Das Gericht untersagte in erster Instanz, dass Airbus die Kündigung wie gedacht vollziehen darf. Vorerst muss man die Lieferslots weiterhin für Qatar Airways reserviert halten. Der Flugzeugbauer wollte diese eigentlich für andere Kunden verwenden, da man an den Golfcarrier nicht mehr liefern möchte. Es handelt sich aber nur um einen Etappensieg für Qatar Airways, denn inhaltlich halt sich das britische Gericht noch nicht mit der Angelegenheit befasst. Es handelt sich daher nur um einen vorläufigen Rechtsschutz bis zum nächsten Verhandlungstermin. Dieser ist für den 4. April 2022 anberaumt. Qatar Airways erklärte unter anderem gegenüber Al Jazeera, dass man dann eine Einstweilige Verfügung beantragen wird. Auch in Sachen Airbus A350, der eigentlichen Kernursache des Streits, trifft man sich vor Gericht und zwar am 26. April 2022.

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Germania: Insolvenzverwalter siegt vor Gericht

Der ehemalige Geschäftsführer der Fluggesellschaft Germania, Karsten Balke, ist mit dem Versuch gescheitert, gegen den Insolvenzverwalter eine Einstweilige Verfügung zu erwirken. Balke hatte Insolvenzverwalter Rüdiger Wienberg öffentlich vorgeworfen, die Buchhaltung manipuliert, Unternehmensdaten gelöscht zu haben und ihn in seinen Informationsrechten zu beschneiden. Das Landgericht Berlin hat den Antrag jetzt in vollem Umfang zurückgewiesen. „Wenn ein Insolvenzverwalter eine lückenhafte Buchhaltung auf den aktuellen Stand bringt, ist das keine Manipulation, sondern sein gesetzlicher Auftrag“, betonte Wienberg. „Das ist ein entscheidender Unterschied, und es ist wichtig, dass das Gericht das jetzt klargestellt hat.“ So geht das Landgericht Berlin in seiner Entscheidung davon aus, dass die von Balke behaupteten kriminellen Buchhaltungsmanipulationen „durch nichts belegt“ sind. Die vom Insolvenzverwalter veranlassten Nachbuchungen seien nicht zu beanstanden. Wienberg sei sogar verpflichtet gewesen, die von Balke als Geschäftsführer unterlassenen Buchungen vorzunehmen. Wienberg hatte nach seiner Bestellung zum Insolvenzverwalter eine Vielzahl von Rechnungen vorgefunden, die noch nicht von der Germania-Unternehmensbuchhaltung erfasst waren. Diesen Buchungsrückstand hatte er beseitigt, um belastbare Bilanzen zu erzeugen und den tatsächlichen Verschuldungsgrad des Unternehmens zu ermitteln. Das Landgericht Berlin geht in seiner Entscheidung tatsächlich von „konkreten Mängeln“ der von Balke verantworteten Buchführung aus, insbesondere von „massiven Buchungsrückständen“. Die Buchungsvorgänge, die Balke als Beispiele für angeblich fehlerhafte Buchungen zusammengetragen hatte, waren nach Auffassung des Gerichts sämtlich „nicht zu beanstanden“. Das Gericht folgte auch nicht dem Vorwurf, der Insolvenzverwalter habe Verknüpfungen oder Geschäftsunterlagen „absichtsvoll“ gelöscht, vernichtet oder verändert. Balke hatte sich vor allem darüber beschwert, dass Wienberg die nach Insolvenzeröffnung nicht mehr benötigten Programme deaktiviert hatte. Die Richter

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Urteil: Deutscher Staat haftet für lange Wartezeiten bei der Siko

Lange Wartezeiten vor den Sicherheitskontrollen hat es auch schon vor der Corona-Pandemie gegeben. Allerdings treten diese in Deutschland seit dem Beginn der Krise auffällig häufig auf, denn die im Regelfall von der Bundespolizei beauftragten Dienstleister haben oftmals Personalmangel. Und dafür haftet der Staat, entschied nun das Oberlandesgericht Frankfurt. Hintergrund ist, dass Passagiere aufgrund enorm langer Warteschlangen ihren Flug in die Dominikanische Republik verpasst haben. Dabei haben die Reisenden sämtliche Empfehlungen des Flughafens Frankfurt am Main und der Fluggesellschaft eingehalten. Sie sind zum frühestmöglichen Zeitpunkt, laut Gerichtsverfahren etwa drei Stunden vor dem Abflug, am Check-in-Schalter erschienen und haben sich dann sofort auf den Weg in Richtung Sicherheitsbereich gemacht. Und genau da lag dann das Problem, denn die Kontrolllinien waren hoffnungslos unterbesetzt, so dass die klagenden Passagiere trotz langem „Zeitpuffer“ ihre Flüge verpasst haben. Das wollten sich diese nicht gefallen lassen und zogen gegen die Bundesrepublik Deutschland vor Gericht. Die Sicherheitskontrollen waren zu diesem Zeitpunkt in vollständiger Verantwortung der Bundespolizei, für die der Staat verantwortlich ist. Diese hat eine Sicherheitsfirma mit der tatsächlichen Durchführung der Kontrolltätigkeiten beauftragt. Und dort gab es Personalmangel. Unter der Geschäftszahl 1 U 220/20 erkannte das Oberlandesgericht Frankfurt, dass die Bundespolizei die Kontrolltätigkeiten nicht ausreichend organisiert habe. Den klagenden Passagieren war besonders nützlich, dass diese die Empfehlungen von Airline und Flughafen übererfüllt haben, denn diese waren rund eine Stunde früher da als zu diesem Zeitpunkt empfohlen. Das OLG Frankfurt sieht daher eine Schadenersatzpflicht der Bundesrepublik Deutschland. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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Insolvenzverfahren am Flughafen Frankfurt-Hahn eröffnet

Der Flughafen Frankfurt-Hahn erlebt eine finanzielle Talfahrt. Nun hat das offizielle Insolvenzverfahren über mehrer Gesellschaften der Flughafen Frankfurt-Hahn Gruppe begonnen. Der Flugbetrieb soll auch im Februar weitergeführt werden. Insolvenzverwalter ist der Frankfurter Jurist Jan Markus Plathner. Eine Weiterführung sei „durch sofort eingeleitete Sanierungsmaßnahmen“ möglich, so heißt es in einer Aussendung seiner Kanzlei. Plathner ergänzte aber gleich: „Wir freuen uns über diesen kleinen Teilerfolg. Allerdings müssen wir prüfen, wie lange der Betrieb aufrecht erhalten werden kann. Dies wird nicht zuletzt davon abhängen, wieviel Unterstützung wir von allen Beteiligten bekommen.“ Zu den ersten Angeboten mit Konzepten von Kaufinteressenten für den Flughafen Hahn erklärte Plathner, diese würden derzeit ausgewertet. Details könne er noch nicht nennen. Der Airport Hahn hatte bereits im Oktober Insolvenz angemeldet. Die Insolvenz ist nicht das einzige Problem, das den Flughafen Frankfurt-Hahn beschäftigt. Laut Staatsanwaltschaft Koblenz gibt es den Verdacht auf bandenmäßige Untreue, Subventionsbetrug und Insolvenzverschleppung.

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Urteil: Behördlich angeordnete Quarantäne ist kein Reisemangel

Das Amtsgericht München hatte sich mit der Frage, ob eine behördlich angeordnete Hotelquarantäne einen Reisemangel im Sinne des Pauschalreiserechts darstellt. Nein, entschieden die Richter und wiesen die Klage eines Paars ab. Diese hatten im Jänner 2020, also vor dem Beginn der Corona-Pandemie in Europa, eine Pauschalreise nach Zypern gebucht. Diese traten sie am 8. März 2020 an, jedoch nahmen dann nach und nach die Ereignisse ihren Lauf. Zwei Tage nach der Landung gab es die erste Hiobsbotschaft, denn eine Person, die sich in der Gruppe des Tour Operators befunden hat, erkrankte an Corona. Daraufhin wurden alle bis zum 24. März 2020 unter Quarantäne gestellt. Der Reiseveranstalter soll für die Verpflegungskosten aufgekommen sein und habe zusätzlich auch die Kosten für zwei weitere Übernachtungen, die aufgrund der behördlichen Quarantäneanordnung notwendig wurden, übernommen haben. Das war den Urlaubern aber nicht genug, denn sie forderten gerichtlich die Rückzahlung des kompletten Reisepreises ein. Das Amtsgericht München wies die Klage zurück und begründete dies unter anderem damit, dass die behördliche angeordnete Quarantäne außerhalb des Einflussbereichs des Tour Operators gelegen hat. Es handle sich um ein Risiko, das persönlich den Reisenden anzulasten ist und sie auch jederzeit im Alltag in Deutschland vergleichbar hätte treffen können. Eine behördliche Quarantäneanordnung stellt laut Amtsgericht München keinen Reisemangel dar.

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Ex-Germania-Chef Balke klagt Insolvenzverwalter

Vor rund drei Jahren ging die traditionsreiche Fluggesellschaft Germania pleite. Nun liefern sich zwei Rechtsanwälte, namentlich Ex-Germania-Chef Karsten Balke und Insolvenzverwalter Rüdiger Wienberg, einen Rechtsstreit. Laut einem Bericht der Frankfurter Allgemeine Zeitung wird am Mittwoch vor dem Landgericht Berlin in Sachen einer von Balke eingebrachten Klage verhandelt. Dieser hat eine Einstweilige Verfügung beantragt, die nachträgliche Korrekturen der Germania-Bücher verhindern soll. Dem Medienbericht nach sollen auch zwei weitere ehemalige Germania-Geschäftsführer einen Eilantrag bei Gericht gestellt haben. Die FAZ zitiert Balke dahingehend, dass seiner Ansicht nach der Insolvenzverwalter die Finanzen vor der Insolvenzanmeldung dramatischer verändern will als es wirklich war. Auch kritisiert er, dass er weiterhin als Geschäftsführer eingetragen ist, jedoch ihm die Einsicht verweigert. Der Masseverwalter weist die Vorwürfe zurück.

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Wegen Uniformen: Montenegro-Airlines-Insolvenzverwalter verklagt Air Montenegro erneut

Der Insolvenzverwalter der ehemaligen Fluggesellschaft Montenegro Airlines hat mittlerweile die dritte Klage gegen die staatliche Nachfolgegesellschaft Air Montenegro wegen mutmaßlicher Verstöße gegen Markenrechte eingebracht. Diesmal geht es um die Uniformen des fliegenden Personals. Im Nachgang von Insolvenzen kommt es immer wieder mal vor, dass beispielsweise Flugbegleiter bei ihrem neuen Arbeitgeber temporär die Dienstkleidung des vormaligen Arbeitgebers tragen. So waren bei Eurowings über einen längeren Zeitraum ehemalige Air-Berlin-Kabinenmitarbeiter in Uniformen der insolventen Airline unterwegs. Ein aktuelles Beispiel ist ITA Airways, denn die meisten fliegenden Mitarbeiter tragen noch immer die Alitalia-Kleidung. Bei Air Montenegro ist es ähnlich gelaufen, denn fast alle Piloten und Kabinenmitarbeiter nutzen weiterhin ihre Montenegro-Airlines-Uniformen. Das passt dem Insolvenzverwalter so ganz und gar nicht in den Kram, denn er sieht darin nicht nur einen Verstoß gegen das Markenrecht, sondern vertritt auch die Ansicht, dass die Dienstkleidung Eigentum von Montenegro Airlines ist. Somit wären die Kleidungsstücke Teil der Insolvenzmasse. Die eingebrachte Klage stützt sich auch auf Klauseln in den Dienstverträgen. Diese besagen unter anderem, dass die Uniformen Eigentum von Montenegro Airlines sind und beim Austritt aus dem Unternehmen zurückgegeben werden müssen. Im Zuge der Betriebseinstellung war es aber durchaus chaotisch, denn zahlreiche Beschäftigte haben seit mehreren Monaten keinen Lohn mehr bekommen. Geklagt wird auch nicht gegen die einzelnen Mitarbeiter, sondern gegen den staatlichen Nachfolger Air Montenegro. In erster Linie stützt sich die gerichtliche Maßnahme auf das Markenrecht. In diesem Zusammenhang brachte der Insolvenzverwalter schon zwei andere Klagen ein. Unter anderem wirft man „Abkupfern“ des Logos vor.

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Finanzprobleme: Crystal Cruises stellt den Fahrbetrieb ein

Die Reederei Crystal Cruises muss den Fahrbetrieb bis auf weiteres einstellen. Hintergrund ist, dass die finanzielle Lage aufgrund der Insolvenz des Eigentümers Genting Hong Kong stark angespannt ist. Bis mindestens Ende April 2022 finden keine Hochseekreuzfahrten statt. Die Flußfahrten wurden sogar bis Ende Mai 2022 abgesagt. Derzeit prüft das Management der Reederei die Fortführung unter den aktuellen Bedingungen, die aufgrund der Pleite des Eigentümers nicht gerade vorteilhaft sind. Ob es zu einem Verkauf oder einer Schließung kommen wird, ist derzeit unklar. Crystal Cruises erklärte aber, dass jene Kreuzfahrten, die momentan laufen, noch zu Ende gefahren werden sollen Crystal Symphony sollte wegen offener Spritrechnungen gepfändet werden Allerdings kam es bereits zu einer ungewöhnlichen Angelegenheit, denn die Crystal Symphony änderte kurzfristig den Kurs. Das Schiff sollte eigentlich Miami anlaufen, aber dort drohte die Beschlagnahmung des Kreuzfahrtschiffs. Ein U.S.-amerikanisches Gericht hatte dies aufgrund offener Treibstoffrechnungen angeordnet. Peninsula Petroleum fordert von der Reederei rund 4,6 Millionen U.S.-Dollar. Dieser behördlichen Maßnahme konnte man sich entziehen, in dem man die Hoheitsgewässer der Vereinigten Staaten von Amerika nicht angelaufen hatte. Dort hätte ein U.S.-Marshal das Kommando übernommen und die Crystal Symphony in einen Hafen geführt und dort an die Kette gelegt. Dazu kam es aber nicht, denn der Kapitän änderte den Kurs und lief mit dem Schiff auf den Bahamas statt in den USA ein.

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AUA-Flugbegleiterin geht gegen Speicherung von 2G-Daten vor

Gegen die für den 1. März 2022 angekündigte 2G-Pflicht für das fliegende Personal von Austrian Airlines formiert sich Widerstand. Eine Flugbegleiterin, die eigenen Angaben nach genesen ist, brachte anwaltlich vertreten eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde ein. Innerhalb von Austrian Airlines sollen sich beim Kabinenpersonal rund 250 Personen gegen die geplante 2G-Pflicht einsetzen. Kürzlich wurde bekannt, dass der Carrier Personen, die bis zum 1. März 2022 diesen Nachweis nicht erbringen, kein Gehalt mehr bezahlen will. Aufgrund der gesetzlichen Lage in Österreich, die für den Status „Genesen“ ein Ablaufdatum vorsieht, es sei denn man frischt diesen mittels Impfung auf, kann von einer defacto-Impfpflicht für das fliegende Personal gesprochen werden. Der Nationalrat hat zwischenzeitlich eine solche für die gesamte Bevölkerung beschlossen. Laut einem Bericht der Tageszeitung „Kurier“ geht es der Initiatorin aber nicht um pro oder contra Impfpflicht, sondern um die Verarbeitung der Gesundheitsdaten des fliegenden Personals. Diese sind im Sinne der Datenschutzgrundverordnung sensibel, weshalb besonders strenge Vorschriften gelten. Die Abrufbarkeit in den EDV-Systemen von Austrian Airlines ist offensichtlich etwa 250 fliegenden Mitarbeitern ein Dorn im Auge. Rechtsanwalt Wolfang Schweinhammer erklärte gegenüber dem Kurier: „Ich habe für eine genesene Flugbegleiterin bei der Datenschutzbehörde eine umfangreiche Beschwerde wegen Verletzung des Grundrechts auf Geheimhaltung der medizinischen Daten eingebracht, weil die AUA dazu übergegangen ist, die 2-G-Nachweise einzufordern und diese Daten dauerhaft zu verarbeiten. Die Speicherung dieser Daten ist gesetzlich nicht gedeckt“. Die Fluggesellschaft Austrian Airlines benötigt aufgrund der DSGVO für die Verarbeitung die Zustimmung der Beschäftigten. Diese muss aus gesetzlichen Gründen einzeln eingeholt werden und

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