Gericht: Airbus darf Qatar-A321neo-Lieferslots vorerst nicht neu vergeben

Gericht: Airbus darf Qatar-A321neo-Lieferslots vorerst nicht neu vergeben

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Golfcarrier Qatar Airways konnte in Sachen der seitens Airbus stornierten Bestellung über 50 A321neo einen Etappensieg erzielen. Ein britisches Gericht untersagte, dass der Hersteller die Lieferslots an andere Kunden vergeben darf.

Der Vertrag zwischen den beiden Unternehmen enthält die Klausel, dass im Falle von Streitigkeiten der Gerichtsstand Vereinigtes Königreich als vereinbart gilt. Aus diesem Grund zog Qatar Airways unmittelbar nach der herstellerseitigen Annullierung der Großbestellung in UK vor Gericht. Das Gericht untersagte in erster Instanz, dass Airbus die Kündigung wie gedacht vollziehen darf. Vorerst muss man die Lieferslots weiterhin für Qatar Airways reserviert halten. Der Flugzeugbauer wollte diese eigentlich für andere Kunden verwenden, da man an den Golfcarrier nicht mehr liefern möchte.

Es handelt sich aber nur um einen Etappensieg für Qatar Airways, denn inhaltlich halt sich das britische Gericht noch nicht mit der Angelegenheit befasst. Es handelt sich daher nur um einen vorläufigen Rechtsschutz bis zum nächsten Verhandlungstermin. Dieser ist für den 4. April 2022 anberaumt. Qatar Airways erklärte unter anderem gegenüber Al Jazeera, dass man dann eine Einstweilige Verfügung beantragen wird. Auch in Sachen Airbus A350, der eigentlichen Kernursache des Streits, trifft man sich vor Gericht und zwar am 26. April 2022.

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