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Marken-Streit: EasyGroup gibt Verfahren in den USA auf

So ganz und gar nicht “easy” nimmt es die EasyGroup, wenn andere Firmen “Easy” in ihren Markenangeboten nutzen. Es hat schon fast Tradition, dass der Easyjet-Großaktionär dagegen Klagen einbringt. So auch gegen EasyFly aus Kolumbien. Zwar gewinnt die EasyGroup nicht alle Verfahren, aber offensichtlich will man mit dem konsequenten juristischen Vorgehen auch abschreckende Wirkung erzeugen. Man ist eben der Ansicht, dass “Easy” im Marketing nur von Firmen der EasyGroup und deren Lizenznehmern verwendet werden darf. Hinter dem Konzern steht Sir Stelios, der sogar schon der von ihm gegründeten Easyjet drohte, dass diese “Easy” nicht mehr verwenden darf. Bereits im Vorjahr brachte man Klagen gegen EasyFly, SkyScanner und Kiwi.com ein, um diese von der Verwendung des Begriffs “Easy” abzuhalten. Die Verfahren werden in den Vereinigten Staaten von Amerika geführt. Im Zusammenhang mit der kolumbianischen Airline ist darauf hinzuweisen, dass man zunächst ein Verfahren in London geführt hatte, jedoch unterlag die EasyGroup. Der High Court sah keinen Verstoß gegen den Markenschutz. Das wollte man aber nicht auf sich sitzen lassen und klagte in den USA erneut. Doch in Miami droht der EasyGroup die nächste juristische Schlappe: Das Gericht erklärte laut lokalen Medien, dass man die Klage mangels Zuständigkeit abweisen werde. Der Kläger war nun unter Zugzwang und erklärte, dass man sich mit den beklagten Parteien außergerichtlich einigen werde. So konnte die EasyGroup einer zweiten, herben Niederlage entweichen, denn das Verfahren endete mit ewigem Ruhen und damit ohne Urteil. Die EasyGroup bestätigte in einer Mitteilung, dass man sich unter anderem mit EasyFly aus

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Mango-Pleite: Gericht verschiebt Anhörung auf Freitag

Das für die Billigfluggesellschaft Mango zuständige Insolvenzgericht wird erst am Freitag, den 6. August 2021, über das weitere Schicksal des Carriers entscheiden. Der South African High Court Johannesburg gab bekannt, dass man den Parteien so mehr Zeit für die Vorbereitung ihrer Vorbringen geben möchte. Zwischenzeitlich musste die SAA-Tochter Mango den Flugbetrieb einstellen. Die South African Cabin Crew Association (SACCA), die Mango Pilots Association (MPA) und die National Union of Metalworkers South Africa (NUMSA) haben beantragt Mango unter Gläubigerschutz zu stellen. Die Außenstände gegenüber den Mitarbeitern sollen rund 57,3 Millionen U.S.-Dollar betragen. In den letzten beiden Monaten wurden keine Löhne mehr ausbezahlt. Zuvor soll die Belegschaft nur Teilbeträge bekommen haben, so dass rechnerisch bis zu sechs Monatsgehälter ausstehen sollen.

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Zahl der Flugpannen steigt wieder an

Das Aufleben der Luftfahrt sorgt nicht nur dafür, dass Flugverbindungen wieder allmählich zurückkehren. Auch die Probleme in Verbindung mit einer Flugreise finden den Weg zurück. Das zeigen jüngst ausgewertete Daten von Airhelp, einem Portal, dass Fluggästen in solchen Fällen gerichtlich zur Seite steht. Als Grundlage für die Erkenntnisse nennt das Unternehmen eine Analyse der Flugdaten aller Flüge, die von deutschen Flughäfen im Juni 2021 abgeflogen sind. Besonders störanfällig war demnach die Verbindung zwischen Düsseldorf nach Teneriffa. 90 Prozent der Passagiere seien im Juni von außerplanmäßigen Flügen betroffen gewesen. Auf Flügen von Düsseldorf auf die Kanareninsel Fuerteventura hätten 67 Prozent der Passagiere Unregelmäßigkeiten erlebt. Von vielen Verspätungen und Ausfällen seien auch Flüge von Frankfurt nach Nairobi (82 Prozent), Beirut (79 Prozent) oder Lagos (76 Prozent) gewesen. Auch Reisen in die Türkei leiden häufiger unter Flugpannen, Passagiere müssen hier vermehrt mit Verspätungen oder Ausfällen rechnen. Das berichtet reisevor9.de. Insgesamt hätten neun der störungsanfälligsten Strecken einen türkischen Flughafen (Istanbul, Ankara, Izmir, Kayseri) zum Ziel. Im Schnitt komme es bei jedem zweiten Flug auf diesen Strecken zu Problemen.

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Ryanair: Spanisches Höchstgericht kippt Gepäck-Klausel

Ein kleingedruckter Absatz auf den Tickets ermöglichte es dem Low-Coster, aus Sicherheitsgründen Gepäck auf einen anderen Flug zu laden. Dieses Vorgehen untersuchten die Obersten Richter auf Initiative der Verbraucherschützer Organización de Consumidores y Usuarios (OCU).  Die Entscheidung des Gerichts dürfte der Fluggesellschaft überhaupt nicht gefallen. Dieses erklärte die Bestimmungen nämlich für nichtig. Begründend geben die Richter zu Protokoll, dass die Anordnungen zu allgemein und unklar formuliert wurden. Mit dem Ergebnis, dass der Carrier willkürlich Gepäckstücke von einem Flieger in den nächsten jagen kann, ohne wirklich begründen zu müssen. Das berichtet simpleflying.com. Diese (abstrakte) Missbrauchsanfälligkeit laufe dem allgemein anerkannten Transparenzgebot – eine Vertragsbestimmung muss klar und verständlich verfasst sein – zuwider. Der Kunde muss wissen, auf welche konkrete Geschäftsbedingungen er sich einlässt – welche Konsequenzen also wann drohen. Für den Vertragspartner müssen sich Rechte und Pflichten klar ergeben.

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Arbeiterkammer klagt gegen X-Jam-AGB

Die Arbeiterkammer führt derzeit gegen den Veranstalter der X-Jam-Maturareisen, DocLX Travel Ecents GmbH, ein Gerichtsverfahren. Die Konsumentenschützer vertreten die Ansicht, dass insgesamt elf Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen geltendes Recht verstoßen. So geht es etwa um eine Stornogebühr, wonach bei einem Rücktritt vom Vertrag bis 30 Tage vor Reiseantritt 30 Prozent der Reisekosten anfallen würden. Zudem hat die AK Klauseln zu Bearbeitungsgebühren angefochten. Nach Ansicht der AK sind weder die Storno- noch die Bearbeitungsgebühren zu zahlen. Das Verfahren läuft noch. Die AK hat im Jänner 2021 gegen die DocLX Travel Events GmbH eine Klage wegen elf rechtswidriger Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingebracht. DocLX veranstaltet Abschluss- bzw. Maturareisen in Form von Pauschalreisen. Das Verfahren läuft, es gibt noch kein Urteil. Die AK beanstandet beispielsweise eine Klausel, wonach ab der eingelangten unterschriebenen Buchungsanmeldung bei der Stornierung der Reise Stornokosten in der Höhe von 30 Prozent bis zum 30. Tag vor Reiseantritt anfallen. Für die AK ist die Klausel rechtswidrig, auch weil UrlauberInnen im Zusammenhang mit den Stornobedingungen nicht darüber aufgeklärt werden, dass unter bestimmten Voraussetzungen ein kostenloses Rücktrittsrecht besteht. AK-Konsumentenexperte Martin Goger: „Reisende können vor Beginn der Pauschalreise sehr wohl kostenlos vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Das ist dann der Fall, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, so dass die Pauschalreise nicht stattfinden kann oder die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigt wird. Ein solcher Umstand wäre zum Beispiel eine Naturkatastrophe oder der Ausbruch einer Epidemie am Urlaubsort.“ Außerdem hat im Falle einer Stornierung die Entschädigung für

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München: Umweltschützer scheitern mit Klage gegen dritte Piste

Umweltschützer sind mit einer Verfassungsbeschwerde in Sachen dritte MUC-Piste abgeblitzt. Das Höchstgericht wies die Klage ab und begründete dies unter anderem damit, dass die klagende Partei nicht alle Unterlagen vorgelegt habe. Das Urteil hat jedoch nur symbolische Bedeutung, da die dritte Piste für München im Vorjahr auf Eis gelegt wurde. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) verkündete im September des Vorjahres, dass vor dem Jahr 2028 kein Bau erfolgen wird. Die Corona-Pandemie hat die Nachfrage grundlegend verändert, so dass die Notwendigkeit derzeit als nicht gegeben erscheint. Ob sich daran nach 2028 etwas ändern wird, ist völlig offen. Söder vertritt die Ansicht, dass man sich dann komplett neu mit diesem Projekt befassen muss. Bislang hatten alle Verfassungsbeschwerden, mit denen sich das Höchstgericht befasste, keinen Erfolg. Gegenständliches Verfahren zog sich seit dem Jahr 2015 hin.

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Gerichtlich gekippt: Quarantäne trotz Impfung und negativem PCR

Deutschland erklärte Portugal am 29. Juni 2021 zum Virusvariantengebiet, stufte jedoch bereits am 7. Juli 2021 zum Hochindizidenzgebiet herab. Wer genau zwischen den beiden Stichtagen eingereist ist, musste 14 Tage in Quarantäne. Das wollte sich eine vollständig geimpfte Frau nicht gefallen lassen und zog vor Gericht. Die Dame reiste mit Impfnachweis und negativem PCR-Test nach Deutschland zurück und wurde von der zuständigen Gesundheitsbehörde für zwei Wochen in Quarantäne gesteckt. Bei Virusvariantengebieten sieht die Bundesrepublik keine Möglichkeit zum Freitesten vor. Doch: Wäre sie nur vier Tage länger am Strand geblieben, so hätte sie keine Absonderung kassiert. Das zuständige Verwaltungsgericht für Frankfurt kippte die Entscheidung des Gesundheitsamts der Stadt Frankfurt und hob die Quarantäne als unverhältnismäßig auf. Dabei dürfte der Umstand, dass sie gar nicht abgesondert worden wäre, wenn sie nur vier Tage länger auf Madeira geblieben wäre, eine entscheidende Rolle gespielt haben. Die Behörde hat nun die Möglichkeit den Beschluss vor dem Verwaltungsgerichtshof Kassel zu bekämpfen. Die deutschen Einreisebestimmungen, die unter diesem Link näher erklärt werden, sehen vor, dass aus so genannten Virusvariantengebieten kommend alle für 14 Tage in Quarantäne müssen. Dabei spielt der Impfstatus keine Rolle. Geimpfte haben nur dann Vorteile, wenn man aus Nicht-Risikogebieten, Risikogebieten oder Hochinzidenzgebieten kommt. Im konkreten Fall handelte es sich um eine vollständig geimpfte Frau, die zusätzlich einen negativen PCR-Test, den sie kurz vor dem Abflug in Portugal erlangte, vorweisen konnte.

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Latam will neun Boeing 767-300ER verkaufen

Insgesamt neun Boeing 767-300ER will die Latam Airlines Group an Jetran verkaufen. Die Maschinen sind momentan auf dem brasilianischen AOC registriert. Da sich der Konzern in den Vereinigten Staaten in einem Insolvenzverfahren befindet, ist die Zustimmung eines New Yorker Gerichts notwendig. Ein entsprechender Antrag wurde bereits eingebracht. Betroffen sind die Maschinen mit den Registrierungen PT-MOA, PT-MOB, PT-MOC, PT-MOE, PT-MOF, PT-MSS, PT-MSW, PT-MSX und PT-MSZ. Ursprünglich wurden diese Flugzeuge an Lan ausgeliefert und sind mit General-Electric-Triebwerken ausgerüstet. Da sich die neun Boeing 767 in einer Finanzierung befinden, müssen diese zuvor ausgelöst werden. Sofern das Gericht zustimmt, kauft Latam die Flugzeuge und verkauft sie anschließend an Jetran zu veräußert. Um hierfür eine gewisse Sicherheit nachweisen zu können, wurde eine Anzahlung auf einem Treuhandkonto hinterlegt.

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VKI unterstützte erfolgreich Konsumenten gegen Eurowings

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat erfolgreich für zwei Konsumenten die deutsche Fluglinie Eurowings GmbH geklagt.  Die Verbraucher hatten einen Flug von Punta Cana nach Wien mit Umsteigen in Köln gebucht. Da der Flug von Punta Cana nach Köln mehr als eine Stunde Verspätung hatte und den Fluggästen das direkte Durchchecken des Reisegepäcks von Punta Cana nach Wien verwehrt wurde versäumten sie ihren Anschlussflug und kamen mit mehr als fünfstündiger Verspätung in Wien an. Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums auf eine Ausgleichszahlung wegen Flugverspätung und bekam vom Bezirksgericht (BG) Schwechat Recht. Eurowings muss den Konsumenten 1.200 Euro zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig. Eurowings verweigerte jegliche Ausgleichszahlung mit dem Argument, dass das Versäumen des ersten Fluges nicht kausal für die verspätete Ankunft in Wien war und dass die Flüge nicht im Rahmen einer einheitlichen Buchung gebucht wurden. Das sah das BG Schwechat anders: Die Flüge Punta Cana – Köln – Wien stellen hier eine Gesamtheit dar, weil sie Gegenstand einer einzigen Buchung waren. Vorliegend war die Verspätung des ersten Teilfluges in Kombination mit dem von Eurowings unterlassenen Durchchecken der Fluggäste bis zu ihrem Endziel Wien sehr wohl ursächlich dafür, dass sie den Anschlussflug nicht mehr erreichen konnten und erst mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden in Wien landeten. Das Gericht sprach den Konsumenten jeweils 600 Euro wegen der Flugverspätung von fünf Stunden zu.

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Türkei: Atlasglobal wird endgültig aufgelöst

Die türkische Fluggesellschaft Atlasglobal ist schon lange nicht mehr geflogen. Nun ordnete ein Gericht die Liquidation des Carriers an. Das Unternehmen musste im Feber 2020 – also noch vor der Corona-Pandemie in Europa – Insolvenz anmelden. Im Spätherbst des Jahres 2019 geriet Atlasglobal in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten. Im November 2019 wurde der Flugbetrieb eingestellt, jedoch einige Wochen später in stark reduziertem Umfang wiederaufgenommen. Im Feber 2020 musste die Fluggesellschaft mit Sitz in Istanbul dann Insolvenz anmelden. Nun ordnete das zuständige Handelsgericht die endgültige Liquidation von Atlasglobal an. Der Erlös aus Veräußerungen und Auktionen soll den Gläubigern ausbezahlt werden. Laut lokalen Medien befinden sich unter diesen rund 2.000 Mitarbeiter, deren Löhne schon länger nicht mehr ausbezahlt wurden. Türkischen Medienberichten zufolge ordnete das Handelsgericht erster Instanz Bakırköy am 17. Juni 2021 die Liquidation des Nachlasses der verstorbenen Fluggesellschaft an, die von der Istanbuler Handelskammer und der Direktion für Vollstreckung und Insolvenz von Bakırköy überwacht wird. Alle Erlöse werden an die Gläubiger ausgeschüttet, darunter fast 2.000 Arbeitnehmer, die Lohnrückstände haben.

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