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Tod nach Rolltreppensturz im Rollstuhl: Alaska muss 3,2 Millionen Dollar zahlen

Im Jahr 2017 verstarb auf dem Flughafen Portland eine 75-jährige Rollstuhlfahrerin. Sie fiel eine Rolltreppe herunter und erlag später an ihren Verletzungen. Nun wurde die Fluggesellschaft Alaska Airlines zur Verantwortung gezogen. Der Carrier muss 3,2 Millionen U.S.-Dollar an die Hinterbliebenen bezahlen. Natürlich stellt sich zunächst die Frage wie es sein kann, dass eine Airline dafür haftet, dass eine Rollstuhlfahrerin eine Rolltreppe des Flughafens hinunterfällt. Doch das Gerichtsverfahren, das in Seattle geführt wurde, stellte ein eindeutiges Versäumnis von Alaska Airlines fest. Nach U.S.-amerikanischem Recht sind Fluggesellschaften verpflichtet Rollstuhlfahrern entsprechende Unterstützungen zur Verfügung zu stellen. Genau das hat der Carrier verabsäumt, so dass die gehbehinderte Pensionistin mit einer für sie unüberwindbaren Hürde konfrontiert war. Die Dame versuchte die Rolltreppe mit ihrem Rollstuhl zu verwenden, um eben ihren Anschlussflug nicht zu verpassen. Die Überwachungskameras haben den Unfall dokumentiert. Doch Alaska Airlines wollte es nicht auf sich sitzen lassen, dass man die gehbehinderte Frau nicht unterstützt habe. Vielmehr wäre es so gewesen, dass sie jegliche Hilfe verweigert und abgelehnt habe. Sie wäre auf die Skybridge gebracht worden und anschließend wollte sie alleine zum nächsten Gate finden. Das Gericht ist der Ansicht, dass genau das unzulässig war. Der Gesundheitszustand der 75-jährigen Frau wäre offensichtlich nicht gut gewesen. Alaska Airlines habe gegen den Air Carrier Acccess Act verstoßen und haftet daher mit 3,2 Millionen U.S.-Dollar. Die Airline prüft derzeit gegen die Höhe der Schadenersatzverpflichtung in Berufung zu gehen. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.

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Malta Air weiterhin im Clinch mit dem Arbeitsamt

Der „Clinch“ zwischen der deutschen Bundesagentur für Arbeit und Malta Air geht in die nächste Runde. Sowohl die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit als auch das von David O’Brien geleitete Unternehmen fordern Kurzarbeitergeld für die Mitarbeiter. Der Hintergrund ist ein wenig kompliziert, denn ursprünglich gab das deutsche Arbeitsamt in Form eines Bescheids grünes Licht. Dieser wurde aber unter dem Hinweis, dass es sich um ein ausländisches Unternehmen handelt, zurückgezogen. Malta Air zog dagegen vor Gericht und bekam zumindest vorläufig die Kurzarbeit zugesprochen. Unter anderem entschieden die Richter, dass der Bundesagentur für Arbeit schon allein aufgrund des Namens hätte klar sein müssen, dass die Fluggesellschaft einen Auslandsbezug haben könnte. „In einer Zeit, in der andere Fluggesellschaften staatliche Beihilfen in Milliardenhöhe erhalten, sollte die deutsche Regierung Piloten und Crews bei Malta Air nicht im Stich lassen, indem sie Sozialversicherungsleistungen verweigert. Die Covid-19-Krise hat der Luftfahrtindustrie extrem zugesetzt und obwohl wir hart daran gearbeitet haben, die Arbeitsplatzverluste in Deutschland so gering wie möglich zu halten, benötigen die Piloten und die Crews die Unterstützung ihrer Regierung in Form dieser Leistungen, zumal sie alle deutsche Steuern und Sozialabgaben zahlen. Malta Air ist einer der größten Arbeitgeber im Luftverkehr in Deutschland mit über 1.000 Piloten und Crew-Mitgliedern an unseren deutschen Basen. Es ist wichtig, dass sich die deutsche Regierung für den Schutz dieser essenziellen Arbeitskräfte einsetzt und die außerordentlichen Herausforderungen berücksichtigt, denen die Luftfahrtindustrie derzeit gegenüber steht. Gemeinsam mit der Vereinigung Cockpit fordern wir sowohl die Kölner Agentur für Arbeit als auch die Bundesregierung auf, diese diskriminierende Nichtgewährung

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Betriebsübergang: Germanwings-Flugbegleiter klagen

Die Schließung der Lufthansa-Tochter Germanwings hat nun ein juristisches Nachspiel, denn zahlreiche Flugbegleiter klagen auf Feststellung eines Betriebsübergangs. Ein Kernargument dafür ist, dass die Piloten weiterbeschäftigt werden sollen, jedoch das Kabinenpersonal zum 31. Jänner 2021 gekündigt wurde. Auch bei der Konzernschwester SunExpress Deutschland, die im Zuge der Corona-Pandemie aufgelöst wurde, ziehen ehemalige Mitarbeiter vor Gericht und wollen erreichen, dass ein Betriebsübergang auf die neue Lufthansa-Tochter Eurowings Discover festgestellt wird. Hier wird unter anderem damit argumentiert, dass die zuvor von SunExpress für Eurowings erbrachten ACMI-Dienstleistungen quasi Eins zu Eins auf Eurowings Discover „geklont“ wurden. Das Personal blieb jedoch auf der Strecke. Germanwings führte im März 2020 zumindest offiziell den letzten Flug durch. AOC und Betriebsbewilligung sind weiterhin aktiv und um die Zertifikate nicht in Gefahr zu bringen, werden regelmäßig Leer- und Frachtflüge unter dem 4U-Code durchgeführt. Auch dieser Umstand spielt nun eine gewisse Rolle. Das Portal Airliners.de zitiert Rechtsanwalt Martin Leufgen, der eigenen Angaben nach 43 Germanwings-Flugbegleiter vertritt mit den Worten: „Wofür sollte Eurowings in der derzeitigen wirtschaftlichen Situation mehr Piloten brauchen, wenn diese nicht den Betrieb der Germanwings im neuen Gewand fortführen? Die Frage muss man stellen“. Lufthansa sieht die Angelegenheit gänzlich anders und verweist darauf, dass der Flugbetrieb seit fast einem Jahr ruht. Auch verwest man auf einen Sozialplan, der im Herbst mit den Gewerkschaften abgeschlossen wurde. Der Umstand, dass die Piloten (noch) nicht gekündigt wurde, soll sich allein aus dem Konzerntarifvertrag ergeben.

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Emirates verlor 1,63 Millionen Dollar in bar – Passagier will Geld zurück

Vor rund 12 Jahren wollte ein Passagier mit etwa 1,63 Millionen Dollar in bar im Handgepäck nach China fliegen. Das Bodenpersonal soll darauf bestanden haben, dass dieses am Schalter aufgegeben wird. Das hat ein Nachspiel vor Gericht, denn der Mann fordert von Emirates das Geld zurück. Der Passagier wollte von Lagos über Dubai und Hong Kong nach Guangzhou fliegen. Warum er so viel Bargeld dabei hatte, konnte er in den vergangenen 12 Jahren nicht schlüssig erklären. Polizeiliche Ermittlungen haben ergeben, dass die Gepäckstücke Lagos niemals verlassen haben. Es wurden zwar die Tags gefunden, jedoch die Taschen sind seither verschollen. Emirates brachte nun eine Berufung gegen ein Gerichtsurteil ein, denn der Passagier fordert 1,63 Millionen U.S.-Dollar zuzüglich 131.000 U.S.-Dollar Zinsen. Das Gericht will, dass der Carrier das Geld an den Geschäftsmann ausbezahlt. Die Airline hat allerdings Bedenken, dass im Falle einer erfolgreichen Berufung eine Rückzahlung nicht einbringlich sein könnte. Immerhin geht es um eine stattliche Summe. Das Gericht verwarf allerdings den Antrag, dass der Vollzug des ursprünglichen Urteils bis zur Entscheidung über das Rechtsmittel ausgesetzt wurde. Die Folge daraus ist, dass der Anwalt des Klägers nun die Zahlung fordert und sogar mit Vollstreckungsmaßnahmen dort. Wie sich die 12 Jahre alte Angelegenheit weiterentwickelt, wird sich zeigen.

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Ryanair: Gericht in Portugal kassiert Flugbegleiter-Kündigungen

Der irische Billigflieger Ryanair kassierte in Portugal eine heftige Schlappe vor dem Arbeitsgericht, denn die massenhaft ausgesprochenen Kündigungen wurden für unwirksam erklärt. Als Kläger trat die Flugbegleitergewerkschaft SNPVAC auf. Betroffen sind die Bases in Lissabon und Porto. Das Gericht verurteilte den Billigflieger zur Wiederbeschäftigung aller gekündigten Flugbegleiter. Allerdings steht Ryanair noch ein Rechtsmittel zu und es gilt als wahrscheinlich, dass der Lowcoster in Berufung gehen wird. Die Gewerkschaft SNPVAC erklärte in einer Stellungnahme, dass die im Jänner 2021 schlagend gewordenen Kündigungen vom Gericht als unwirksam und illegal befunden wurden. Das Unternehmen habe die im Arbeitsgerecht vorgesehenen Verfahren missachtet. Zuvor erklärte ein Gericht in Maia die Kündigung von neun Flugbegleitern für unwirksam und ordnete die Wiedereinstellung an. Betroffen waren in diesem Fall Kabinenmitarbeiter in Porto.

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Airbus storniert Norwegian-Großbestellung

Der europäische Flugzeugbauer Airbus und die insolvente Norwegian Air Shuttle konnten sich auf die Stornierung der 88 Maschinen der A320neo-Reihe einigen. Dies kommt nicht zufällig, denn das Management versucht über das in Irland geführte Insolvenzverfahren aus Kauf- und Leasingverträgen herauszukommen. Norwegian muss an Airbus keinerlei Schadenersatz leisten, jedoch werden im Gegenzug die bereits geleisteten Anzahlungen einbehalten. Damit steht endgültig fest, dass es zu keiner Lieferung von 30 A321LR sowie 58 A320neo an den Billigflieger kommen wird. Ganz ohne Druck kam die Einigung aber nicht, denn am Mittwoch gab es in diesem Zusammenhang eine Anhörung vor dem irischen High Court. Letztlich sollen sich die beiden Parteien im Saal auf die Stornierung der Großbestellung geeinigt haben. Norwegian will auch die Boeing-Order loswerden und dazu Schadenersatz für das B737-Max-Debakel und die Triebwerksprobleme der Dreamliner haben. In diesem Zusammenhang findet noch diese Woche eine weitere Anhörung vor dem High Court statt. Es gilt als wahrscheinlich, dass die U.S.-Amerikaner um die Großbestellung umfallen werden.

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Zürich: Freispruch für Fluglotsen

Das Zürcher Obergericht hat am Freitag einen Fluglotsen der Flugsicherung Skyguide vom Vorwurf der fahrlässigen Störung des öffentlichen Verkehrs freigesprochen. Am 22. August 2012 kamen sich beim Flughafen Zürich ein Sportflugzeug und eine mit drei Crewmitgliedern und 15 Passagieren besetzte Saab 2000 der Darwin Airlines gefährlich nahe. Die Sportmaschine flog in einem 90-Grad-Winkel direkt auf die Saab-Maschine zu und drehte erst im letzten Moment scharf ab. Der Pilot sah durchs Cockpitfenster, wie die Sportmaschine direkt auf ihn zusteuerte. Dies sei für den Mann der „kritischsten Moment“ seiner Piloten-Karriere gewesen. Daraufhin brachte er den Vorfall zur Anzeige. Und das erstinstanzliche Gericht folgte noch den Argumenten des Staatsanwalts, der eine bedingte Freiheitsstrafe von neun Monaten für den Fluglotsen forderte. In zweiter Instanz kommt dem Beschuldigten jetzt aber zugute, dass er rechtzeitig korrigierend eingegriffen hat. Er habe seine Anweisungen sogar zwei Mal geändert, als er merkte, dass es eng werde, wie watson.ch berichtet. Die Fluglehrerin im Sportflugzeug setzte auf seine Anweisung hin sofort zu einem „right hand orbit“ an, drehte also steil rechts weg. Ein möglicher Zusammenstoß konnte so abgewendet werden, verletzt wurde niemand. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt kann es noch ans Bundesgericht weiterziehen.

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Prag: Gericht ordnet Freigabe zweier CSA-ATR72-500 an

Das Bezirksgericht Prag VI ordnete die Freigabe jener beiden ATR72-500 von CSA an, die durch den sich indirekt im Staatseigentum befindlichen Wartungsbetrieb Czech Airlines Technics wegen unbezahlter Rechnungen an die Kette gelegt wurden. Die beiden Unternehmen haben – abgesehen von der Geschäftsbeziehung und den ähnlichen Firmennamen – keine Gemeinsamkeiten. CSA Czech Airlines befindet sich im Eigentum der Smartwings Group und der Wartungsbetrieb gehört über Zwischengesellschaften der Tschechischen Republik. Wegen offener Forderungen verweigerte man die Herausgabe der beiden ATR72-500. CSA musste deshalb kurzfristig Flüge streichen, jedoch verwies der Wartungsbetrieb darauf, dass die Smartwings Gruppe dies auch mit anderen Maschinen hätte kompensieren können. Laut Sprecherin Vladimíra Dufková gab das Gericht dem Einwand von CSA, dass Luftfahrtunternehmen aufgrund einer staatlichen Anordnung besonders geschützt sind, statt. Czech Airlines Technics wurde auch untersagt in der Zukunft ähnliche Maßnahmen zu setzen. Ausgestanden ist die Sache allerdings noch nicht, denn der MRO-Betrieb kündigte bereits ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung in erster Instanz an.

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Corona-Sicherheit: Postbus-Betriebsrat verliert vor Gericht

Der Verkehrsverbund Ost-Region teilte am Dienstag mit, dass der Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung im Zusammenhang mit der Wiederaufnahme des Fahrscheinverkaufs durch die Busfahrer durch das Arbeits- und Sozialgericht Wien abgelehnt wurde. Der Betriebsrat der ÖBB-Tochter Österreichische Postbus AG sowie die Gewerkschaft Vida haben erhebliche Bedenken, dass durch das Öffnen der Türen im Bereich der Buslenker für diese ein erhöhtes Infektionsrisiko entsteht. Die Arbeitnehmervertreter zogen gegen eine Anordnung des Arbeitgebers vor Gericht. Der Verkehrsverbund Ost-Region teilt dazu mit: “Im öffentlichen Regionalbusverkehr gilt aufgrund der FFP2-Maskenpflicht, einem raschen Luftaustausch (Lüftungsanlagen, Luftzug durch geöffnete Türen) sowie regelmäßiger Reinigung eine hohe „Corona-Sicherheit“. Auch Daten der AGES weisen keine Corona-Cluster im öffentlichen Verkehr nach. Fahrgäste wie auch Bedienstete der Verkehrsunternehmen sind nach menschlichem Ermessen keiner erhöhten Gefahr ausgesetzt. Der Antrag auf eine Einstweilige Verfügung zur Einstellung des Ticketverkaufs sowie zur Schließung der Vordertüren in VOR Regio Bussen durch den Betriebsrat des VOR-Partnerunternehmens Postbus wurde vom zuständigen Arbeits- und Sozialgericht zurückgewiesen.” Der VOR schreibt weiters in einer Aussendung, dass man wiederholte Beschwerden von Menschen, die keine Fahrkarte über das Internet oder Automaten kaufen konnten, erhalten haben. “Gerade für ältere Personen oder Menschen ohne Internetanschluss ist dies eine wichtige Maßnahme, um eine sichere Mobilität zu ermöglichen”, so der Verkehrsverbund. Rechtsmittel stehen offen Ausgestanden ist die Angelegenheit noch nicht, denn die Gewerkschaft und der Postbus-Betriebsrat haben die Möglichkeit ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Gerichts einzulegen. Weiters kann eine Entscheidung auch im so genannten ordentlichen Verfahren, also ohne einstweilige gerichtliche Anordnung, ergehen. Die Österreichische Postbus AG

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Condor brachte Klage gegen Lufthansa-Staatshilfe ein

Gerüchte und Andeutungen gab es seit einigen Tagen, doch nun ist es fix: Condor brachte eine Klage beim Gericht der Europäischen Union gegen die Staatshilfe für den Mitbewerber Lufthansa ein. Beklagte ist die EU-Kommission und nicht der Kranich-Carrier. Das Unternehmen bestätige am Freitag, dass der Schriftsatz eingebracht wurde. Das Gericht der Europäischen Union ist die Vorstufe des EuGH, die geschaffen wurde, um das Höchstgericht zu entlasten. Pikant an der Angelegenheit ist, dass Condor selbst wiederholt Staathilfe erhalten und nur aufgrund dieser der Liquidation entgangen ist. Die ehemalige Lufthansa-Tochter wirft der einstigen Mutter vor, dass diese ihre Marktmacht missbrauchen würde. Hintergrund sind die aufgekündigten Zubringerflüge, auf die Condor angewiesen ist. Lufthansa hingegen will das eigene Ferienflugangebot, das unter der Marke Eurowings Discover an den Start gehen wird, besser füllen. Verfahren vor dem Kartellamt läuft bereits Vor dem deutschen Bundeskartellamt läuft ein Prüfverfahren, das aufgrund einer Beschwerde des Ferienfliegers eingeleitet wurde. Die Behörde äußerte sich bereits dahingehend, dass man möglichst rasch entscheiden will, denn die Vertragsauflösung wird im Juni 2021 schlagend. Condor klagt vor dem Gericht der Europäischen Union gegen die Bewilligung der milliardenschweren Staatshilfe für Lufthansa, denn man ist der Ansicht, dass der Kranich gegen die Auflagen und Bedingungen verstoßen würde. Unter anderem ist vorgesehen, dass mit den Mitteln keine kleineren Mitbewerber verdrängt oder aufgekauft werden dürfen. Der Ferienflieger sieht sich aufgrund der gekündigten Zubringerflüge vom Markt gedrängt.

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