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Bremen: Flugschüler reichen Klagen gegen Lufthansa ein

Nicht nur die Fluggesellschaften leiden aufgrund der Pandemie. Auch angehende Piloten der deutschen Lufthansa müssen sich fürchten. Denn ihrer Flugschule droht die Schließung. Nun ziehen die Flugschüler dagegen vor Gericht. Ein großer Teil der einst 700 Flugschüler werde seit Monaten im Unklaren gelassen, wie es mit der Ausbildung weitergehen soll, berichten mehrere Betroffene gegenüber buten un binnen. Seit einigen Monaten habe es keinen Unterricht mehr gegeben. Auf Anfragen reagiere weder die Airline selbst noch die Flugschulleitung. Deswegen unterschrieben schon dutzende Schüler Aufhebungsverträge und brachen ihre Ausbildung ab. Die letzten verbliebenen Flugschüler der Bremer Akademie wollen ihren Traum vom Fliegen nicht einfach so wegwerfen und lassen nichts unversucht. Währenddessen würde das Unternehmen versuchen, sie loszuwerden und auf andere Flugschulen, die nicht der Lufthansa-Gruppe angehören, umzuschichten. „Das ist nicht die Ausbildung, die in Aussicht gestellt war, es ist in jedem Fall eine geringwertigere Ausbildung“, so die Frankfurter Arbeitsrechtlerin Martina Stickler-Posner, die zusammen mit Partnerkanzleien über hundert Betroffene vertritt. Die Rechtsanwältin wirft der AUA-Mutter Vertragsbruch vor. „Wir haben in den meisten Fällen schon Klage eingereicht – jetzt müssen die Arbeitsrichter entscheiden“, so Stickler-Posner weiter. Ziel sei es, dass die Flugschüler ihre Ausbildung an der Lufthansa-Flugschule in Bremen beenden können. Die Lufthansa wehrt sich und begründet ihr Vorgehen mit den Folgen der Corona-Pandemie. Diese habe die Berufsaussichten für angehende Piloten grundlegend verändert. ortgeschrittenen Flugschülern biete das Unternehmen an, ihre Ausbildung an Lufthansa-Flugschulen beenden zu können. Das Training werde voraussichtlich noch im Januar wieder aufgenommen. Flugschüler, die noch am Anfang ihrer Ausbildung stehen, würden dagegen nicht

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Nach Reiserücktritt: Tui muss zurückzahlen

Während im Corona-Jahr die Flugaktivitäten in den Keller sanken, kam es vor Gericht zu regelrechten Klagewellen gegen die Fluggesellschaften. Denn manche wollten stornierte Reisen nicht zurückerstatten. Damit kamen nur wenige Unternehmen durch. Den Reiseveranstalter Tui brachte erst eine Klage zum Einlenken. Zwei Konsumenten hatten bei der TUI Deutschland GmbH eine Pauschalreise nach Ägypten – bestehend aus einer Nilkreuzfahrt und einen Hotelaufenthalt – um etwa 4.500 Euro gebucht. Die Reise sollte am 22. März 2020 beginnen. Aufgrund der zunehmend drastischen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie stornierten sie die Reise zehn Tage vor Antritt. Der Reiseveranstalter zahlte allerdings lediglich einen Teil der Kosten zurück. Die Rückerstattung von rund 3.000 Euro wurde abgelehnt. Die Konsumenten wandten sich in der Folge hilfesuchend an den Verein für Konsumenteninformation. Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums den Restbetrag für die Konsumenten ein. Bevor es zu einem Urteilsspruch kam, lenkte TUI Deutschland ein und ersetzte den Konsumenten den gesamten Betrag. „Verbraucher können von einer Pauschalreise zurücktreten, wenn am Bestimmungsort unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen. Und zwar ohne Zahlung von irgendwelchen Stornokosten“, so Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI. „Dass TUI Deutschland im genannten Fall eine kostenlose Stornierung verweigerte, ist aus rechtlicher Sicht völlig unverständlich und nicht zu rechtfertigen.“

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Wisag: Ex-Angestellte wehren sich

Dienstleister Wisag hat etwa 225 ihrer 850 Beschäftigten am Flughafen Frankurt gekündigt – zu schlecht seien die Geschäftsaussichten wegen Corona. Gegen diese Maßnahme möchte die Gewerkschaft Verdi nun gerichtlich vorgehen. Eine ganze Klagewelle soll nun auf den Arbeitgeber zurollen. Er rechne damit, dass fast sämtliche Betroffene gegen die Kündigungen des Dienstleisters Wisag klagen werden, so der Verdi-Fachbereichsleiter Verkehr, Mathias Venema, am Donnerstag gegenüber dem Fachportal Aero. Beim Frankfurter Arbeitsgericht hatten Wisag-Beschäftigte symbolisch ihre Klageschriften eingereicht. Diese Kündigungen wären angesichts der Möglichkeit zur Kurzarbeit durchaus vermeidbar gewesen.  Es sei völlig unverständlich, dass das Unternehmen die Zeit nicht nutze, um nach sozialverträglichen Lösungen zu suchen, meinte Venema. Auch ein Sozialtarifvertrag kam nicht zustande.

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Sanierungsplan: Thai Airways bekommt mehr Zeit

Thai Airways befindet sich seit dem 26.Mai mitten im Insolvenzverfahren. Jetzt gewährt das zuständige Gericht der Airline einen zusätzlichen Monat Zeit, um den Sanierungsplan vorzulegen. Die gesetzliche Frist wäre mit 2. Jänner ausgelaufen. Doch die Geschäftsführung konnte eine Verlängerung erzwingen. Diese sei wegen der erhöhten Komplexität unvermeidbar gewesen, berichtet das Luftfahrtportal CH-Aviation. Das Vorhaben muss noch von den Gläubigern genehmigt werden. Die staatliche Fluggesellschaft sollte eigentlich gerettet werden. Stattdessen sorgte die Covid-19-Krise dafür, dass der Staat seinen Carrier fallen lässt. 

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Air Berlin: Klage gegen Etihad muss in London verhandelt werden

Die Schadenersatzklage, die Air-Berlin-Konkursverwalter Lucas Flöther gegen Großaktionär Etihad Airways eingebracht hat, muss in London verhandelt werden. Das zuständige Gericht wies den Einspruch des deutschen Juristen zurück und bekräftigte die internationale Zuständigkeit. Air Berlin und Etihad haben vor einigen Jahren das Vereinigte Königreich als Gerichtsstand für Streitigkeiten vertraglich vereinbart. Ungeachtet dessen strebte Flöther ein Verfahren in Deutschland an. Der Golfcarrier brachte dagegen ein Rechtsmittel ein. Air Berlin war eine Public Limited Company nach britischem Recht, aber der Flugbetrieb war als deutsche Kommanditgesellschaft organisiert. Persönlich haftender Gesellschafter war eben die börsennotierte Air Berlin plc. Flöther versuchte vor dem Landgericht Berlin Schadenersatz beim einstigen Großaktionär einzufordern. Hintergrund ist, dass eine Haftungserklärung nicht erfüllt wurde, wodurch Air Berlin in den Konkurs flog. Etihad Airways setzte sich juristisch zur Wehr und argumentierte, dass der Gerichtsstand London vereinbart war und obendrein die Air Berlin plc ihren rechtlichen Hauptsitz im Vereinigten Königreich hatte. Zusätzlich brachte das Unternehmen eine Klage in UK ein, die den Gerichtsstand klären sollte. Das englische Gericht erklärte sich für international zuständig. Dagegen legte Flöther Berufung ein, um das Verfahren vor ein deutsches Gericht verlegen zu können. Die britischen Richter lehnten das Rechtsmittel des Air-Berlin-Masseverwalters ab und bekräftigten die Zuständigkeit der Justiz des Vereinigten Königreichs und dies durch alle Instanzen. Inhaltlich ist der Fall nun vor dem High Court in London zu verhandeln. In der Theorie kann Flöther nun über ein Rechtsmittel versuchen den Europäischen Gerichtshof zu erreichen, doch bedingt durch den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union gibt es in

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Gericht ordnet endgültige Schließung von Level Europe an

Das Landesgericht Korneuburg ordnete die endgültige Schließung der Level Europe GmbH an. Zuletzt war nur noch der Unternehmensbereich “Nominated Persons” (Postholder) aktiv. Alle anderen Teile wurden bereits in den letzten Monaten durch Beschluss des Konkursgerichts aufgelassen. Die überwiegende Mehrheit der Level-Bediensteten war das fliegende Personal, also Piloten und Flugbegleiter. Diese wurden kurz nach dem Konkursantrag durch den Masseverwalter gekündigt. Im Bereich der Verwaltung wurden noch einige wenige Mitarbeiter weiterbeschäftigt, doch am 1. Oktober 2020 ordnete das Landgericht Korneuburg auch in diesem Bereich die Schließung an. Somit verblieben nur noch die Nominated Persons, die zum Erhalt der Betriebsbewilligung und des AOCs zwingend erforderlich sind. Damit ist seit 22. Dezember 2020 auch Schluss, denn an diesem Tag ordnete das Konkursgericht die endgültige Schließung von Level Europe GmbH an. Damit dürften sich nun auch zumindest kleine Hoffnungen auf eine Übernahme durch einen Investor zerschlagen haben. Der Zeitpunkt der Pleite kam für einen Verkauf denkbar ungünstig, denn aufgrund der allgemeinen Lage rund um die Corona-Pandemie gelten derzeit Luftfahrt und Tourismus als Hochrisiko-Investments. Weiters sind europaweit zahlreiche Fluggesellschaften auf Anfrage äußerst kostengünstig erhältlich, denn die finanzielle Situation ist nahezu überall angespannt. Level Europe hob am 17. Juli 2018 erstmals auf der Strecke Wien-London Gatwick ab. Zum Einsatz kam der Airbus A321 mit der Registrierung OE-LCN. Die Maschine war fast komplett ausgebucht, doch in den nachfolgenden Monaten hatte das damals noch unter dem Namen Anisec Luftfahrt GmbH agierende Unternehmen mit Absatz- und Auslastungsproblemen zu kämpfen. Der starke Wettbewerb, den unter anderem Lauda, Wizzair und Austrian Airlines

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No-Show-Klausel: AUA lenkte erst nach Ladung zur Gerichtsverhandlung ein

Austrian Airlines machte unter Hinweis auf eine umstrittene Klausel in dem Beförderungsbedingungen zwei Konsumenten eine Reise regelrecht zu einer Odysee, die letztlich sogar zu einer Klage des Vereins für Konsumenteninformation im Auftrag des Sozialministeriums führte. Es ging wieder mal um eine „No-Show-Klausel“, die in einigen europäischen Ländern gerichtlich untersagt ist. Austrian Airlines war der Meinung, dass ein Rückflug ersatzlos storniert werden kann, wenn die Passagiere den Hinflug nicht genutzt werden. Selbstredend wurden dann eine Ersatzbeförderung und die Entschädigung gemäß EU-VO 261/2004 verweigert. Dieses kundenfeindliche Verhalten entzürnte nicht nur die beiden Fluggäste, sondern auch das Sozialministerium und den VKI. Da die AUA nicht einlenkte wurde eine Klage eingereicht. Kaum hat die Lufthansa-Tochter die Ladung zum Prozesstermin in den Händen, wurde die Forderung vollständig erfüllt. Sprich: Die AUA hat bezahlt und damit den finanziellen Anspruch anerkannt, um eine Gerichtsverhandlung vermeiden zu können. Laut VKI war die Vorgeschichte wie folgt: Zwei Konsumenten hatten bei der AUA Flüge von Wien nach Split und retour gebucht. Den Hinflug hatten die Fluggäste infolge eines Staus verpasst. Daraufhin sind sie auf andere Weise nach Split gereist. Als sie am Tag der geplanten Rückreise zum Flughafen nach Split kamen, erfuhren sie, dass die AUA den Rückflug storniert hatte. Die Reisenden mussten bei einer anderen Fluglinie einen Flug buchen. Die Konsumenten wandten sich in der Folge hilfesuchend an den VKI. Zunächst versuchte der VKI außergerichtlich eine Lösung herbeizuführen. Die AUA aber lehnte jegliche Zahlung ab. Begründet wurde das damit, dass der Rückflug wegen Nichterscheinens der Verbraucher von der AUA

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Gericht weist die Klage von Corendon gegen Sunweb ab

Einst wollte das deutsch-schwedische Finanzunternehmen Triton Partners Corendon Dutch Airlines und Sunweb zusammenführen. Doch daraus wurde nichts, Sunweb ließ den Deal platzen. Die niederländische Fluglinie wollte das nicht auf sich sitzen lassen und zog vor Gericht. Ohne Erfolg: Die Klage wurde nun abgewiesen. Damit entscheidet der zuständige Richter zugunsten der Sunweb Group, der Übernahme von Corendon Dutch Airlines einen Schlussstrich zu ziehen. Im Juni des letzten Jahres sollte die Tochtergesellschaft der Triton Partners den Billig-Flieger für 176 Millionen US-Dollar übernehmen. Doch die Corona-Krise änderte das Luftfahrtgeschäft schlagartig, sodass die ausverhandelte Kaufsumme fraglich erschien. Das Gericht riet den beiden Parteien, den Deal an die neue Situation anzupassen, wie das Luftfahrtportal CH-Aviation berichtet. Die Fluggesellschaft besitzt eine Flotte von drei Boeing 737-800. Damit werden ziele rund ums Mittelmeer angesteuert. Neben Corendon Dutch Airlines besitzt die Gruppe eine Fluglinie in der Türkei (14 Flugzeuge) und eine in Malta (Corendon Airlines Europe, 6 Flugzeuge).

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Ryanair gewinnt vor Gericht gegen eDreams.

 In dem Verfahren, das der Low-Coster 2015 eingeleitet hatte, stellte das Hamburger Oberlandesgericht fest, dass die Praxis des Online-Reisebüros, Zahlungsaufschläge zu erheben, ohne mindestens eine gängige und zumutbare unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit anzubieten, gegen das deutsche Verbraucherrecht verstößt.  „Ryanair begrüßt dieses Hamburger Gerichtsurteil gegen eDreams – es bestätigt unsere Ansicht, dass es sich um nachteilige und irreführende Praktiken handelt, die von dieser nicht autorisierten „Screen-Scraper“-Webseite betrieben werden. Dies ist ein großer Sieg für die Verbraucher, die unter den Praktiken von solchen Online-Reisebüros leiden. Sie verlangen weiterhin überhöhte Preise für Flüge, Sitzplatzreservierungen und aufgegebenes Gepäck. Wir fordern Regulierungsbehörden und Verbraucherverbände auf, solche nicht autorisierten „Screen-Scraper“-Webseiten zu überprüfem und aufzudecken, um Verbraucher vor den irreführenden Praktiken solcher Plattformen zu schützen“, so ein Sprecher von Ryainair. „Wir fordern alle Kunden auf, immer direkt auf der Webseite Ryanair.com oder über die Ryanair-App zu buchen. Nur so können wir die niedrigsten Preise, vollen Kundensupport und schnelle Rückerstattungen garantieren.“

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Norwegian flüchtet unter Gläubigerschutz

Die finanziell angeschlagene Billigfluggesellschaft Norwegian flüchtete sowohl in Irland als auch in Norwegen unter Gläubigerschutz. Am Dienstag genehmigte ein Gericht in Oslo den Antrag des Unternehmens. Norwegen folgte damit der Entscheidung irischer Richter, die am Montag grünes Licht für das Verfahren gaben. Aufgrund der Tatsache, dass Norwegen nicht der Europäischen Union angehört werden die EU-Aktivitäten von Irland aus gesteuert. Auch verfügt der Konzern dort über eigene Zertifikate. Mit dem Gläubigerschutz will sich das Management insbesondere mehr Zeit verschaffen, denn man ist sehr hoch verschuldet und erhält seitens der norwegischen Regierung keine weitere finanzielle Unterstützung. „Ein zusätzlicher Umstrukturierungsprozess nach norwegischem Recht wird allen Parteien zugutekommen und die Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Ergebnisses erhöhen“, so Norwegian-Chef Jacob Schram in einer Aussendung. Der Manager betont, dass die beiden Verfahren keine Auswirkungen auf den Flugbetrieb haben sollen. Im nächsten Schritt werden die Aktionäre am 17. Dezember 2020 darum gebeten neuerlich Schulden des Carriers in Eigenkapital umzuwandeln und bei der Suche nach frischem Geld mitzuwirken. Norwegian steht derzeit mit rund 6,3 Milliarden Euro in der Kreide. Momentan sind nur noch sechs Flugzeuge im Einsatz, die innerhalb Norwegens unterwegs sind. Ein Teil des Sanierungsplans, den das Management umsetzen will, ist dass künftig nur noch dann Leasingraten bezahlt werden, wenn die Flugzeuge tatsächlich fliegen. Dieses Abrechnungsmodell nennt man auch „Power by the hour“. Ob die Eigentümer der Maschinen tatsächlich zustimmen werden, ist noch offen.

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