
22. Oktober 2020 – Tag der Entscheidung für Condor
Das Amtsgericht Darmstadt hat für den 22. Oktober 2020 die Gläubiger der insolventen Ferienfluggesellschaft Condor in das Congress Center der Messe Frankfurt vorgeladen. Auf der Tagesordnung finden sich nur zwei Punkte: Erörterung eines vorgelegten zweiten Insolvenzplans und die Abstimmung über diesen Plan. Eigentlich sollte dieser Termin schon wesentlich früher stattfinden, doch das Gesetz sieht nun mal die persönliche Anwesenheit der zur Abstimmung befugten Personen und Institutionen vor. Aufgrund der Corona-Maßnahmen war dies bislang schlichtweg nicht möglich. Läuft am 22. Oktober 2020 alles planmäßig, so kann Condor das Schutzschirmverfahren verlassen. Einen Käufer hat man allerdings noch nicht und bedient sich daher einer Art “Treuhand-Lösung”. Im Frühjahr war der Verkauf an die Lot-Konzernmutter PGL kurzfristig gescheitert, wobei die Corona-Pandemie die maßgebliche Ursache für den Rückzug der Polen gewesen sein dürfte. Diese haben nun – zumindest vorläufig – kein Interesse mehr. Damit Condor nicht im Strudel der Thomas-Cook-Pleite unter die Räder kommt, wurde im Vorjahr ein so genanntes Schutzschirmverfahren angemeldet. Dabei handelt es sich um eine Sonderform im deutschen Insolvenzverfahren, das insbesondere vor Forderungen und Haftungen gegenüber den Eigentümern schützen soll. Da die Übernahme durch PGL gescheitert ist, wurde im Frühjahr ein “neuer Schutzschirm” angemeldet. Weiters gewährte die Bundesrepublik Deutschland über die Kreditanstalt für Wiederaufbau ein zweites Mal eine Finanzspritze in der Form von staatlich besicherten Darlehen. Der neue Insolvenzplan unterscheidet sich grundlegend vom ersten, denn man hat keinen Käufer. Die Erdsiek Vermögensverwaltung ist bereits offizieller Eigentümer und fungiert als Treuhänder, denn einen weiteren Verkaufsanlauf will Condor erst nach der Corona-Pandemie starten. Momentan




